WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!

  • Ich dachte, die Damen vom Ordnungsamt würden tatkräftig von den Jüngern der Deutschen Umweltpetzhilfe unterstützt? :lach:
    Wie gesagt, wenn weiter so lasch kontrolliert wird und man sich auf Hauptverkehrsadern bewegt, sollte das Fahren in der Zone doch wohl hoffentlich ein bezahlbares Vergügen werden....
    Gruß,
    Freddy

  • Update: Bei den Gerüchten um den baldigen Wegfall des Punkts in Flensburg handelte es offenbar um eine Ente. :zornig:


    Trotzdem ist es an der Zeit, daß diese gefährliche Willkür beendet wird!!!

  • http://www.umwelt-online.de/cg…s.cgi?texte=0645_2D1_2D08


    Das war der eingebrachte Vorschlag. Ob dem so zugestimmt wurde kann ich leider nicht sagen, da ich auch keinen BKat der aktuellsten Fassung zur Verfügung habe.


    MfG Björn


    /Edit
    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0009.pdf
    Es wurde zwar der Wortlaut geändert, über dien Betrag von 40 oder 35€ steht nichts drin...

  • Ja genau das ist ja das Problem...
    Aber ich hab wirklich bnicht die leisteste Ahnung woher man da die aktuellste Version in Endfassung bekommen könnte...
    Muss mal meinen Onkel anrufen...der ist RA...vllt. weiß der da was...


    MfG Björn

  • Ich hab mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen, hab aber mal ne Frage.


    Ich wollt mir nen Gefährten Bj. 67 oder 68 holen, dieser ist ja aufgrund des Baujahres nicht AU-pflichtig. Oldtimerzulassung will ich nicht, der soll nicht ganz original bleiben (Tieferlegung, evtl. etwas mehr Leistung und Scheibenbremsen, also alles was man wieder rückrüsten kann). Darf man ohne H-Zulassung und ohne Plakette nicht in die Umweltzonen obwohl bei der Erstzulassung des Fahrzeug ja noch keine Abgasvorschriften herrschten?


    Ist zwar vllt. ein Einzelfall aber es wäre nett wenn jemand was dzu sagen könnte. Hab zwar so mal im Inet geschaut aber nix so richtig gefunden.



    Gruß aus der Bundeshauptstadt

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Ich weiß nicht wie es in Berlin ist, aber in BW kann man m.W. auch ohne H fahren (will man ja meist bei Kleinwagen wie dem Trabant aus steuerlichen Gründen, da das H ja horend teure 192€ im Jahr kostet) wenn man ein H-Gutachten machen lässt und den Schrieb vom [lexicon]TÜV[/lexicon] immer mitführt; am besten mal mit der Zulassungsstelle abklären wie die das handhaben.
    Normalerweise ist im Hakenzeichen-Fall das H deine Plakette, brauchst dann also keine.


    Doch egal ob rückrüstbar oder nicht: Ich glaube kaum, dass dein Auto mit den Umbauten ein H kriegen wird....Oder sagen wir lieber: Ich hoffe nicht :lach:


    Was anderes: Am Ludwigshafener Güterbahnhof parkt seit einigen Wochen und Monaten ein innen völlig zugemüllter papyrusweisser Trabant mit Mannheimer Kennzeichen. Das Kuriose: Das Ding hat eine gelbe Plakette! Leider konnte ich bisher nicht rauskriegen, wem die Mühle gehört, aber es scheint doch Fälle zu geben, wo Trabanten die begehrte Plakette erhalten haben. Bleibt nach wie vor zu rüfen, inwieweit daraus ein Präzedenzfall erwachsen könnte!
    Trabant fahrende Plakettenchauffeure, meldet euch!!


    Viele Grüße,
    Freddy

  • Das es mit H-Kennzeichen geht weiß ich auch, will es aber halt nicht. Kann mir schon denken das ich das eh nicht bekommen würde, wäre ja auch nicht unbedingt fair.
    Könnt ja sein dass sich da jemand genau auskennt.

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  • Nun gut, aber egal ob du das H am Auto kleben hast oder nicht, du braucht ein H-Gutachten, um evtl. unter die Ausnahmeregelung zu fallen. Nur aufgrund des Alters des Fahrzeug kommst du u.U. nicht ungeschoren aus der Umweltzone raus, wenn du ohne Plakette erwischt wirst. :winker:
    Gruß,
    Freddy

  • @ Freddy & hotwheels,
    ich habe noch mal gegoogelt :grinser: und für mich festgestellt, dass ich aus Unkenntniss vermutlich in den letzten Jahren braf die ASU habe machen lassen denn für Fz. mit Saisonkennzeichen (März bis Okt) gibt es wohl eine Befreiung.


    Werde das beim nächsten mal mit zum Prüfer nehmen :winker:


    Hat zwar nichts mit der Plakette zu tun, aber mit dem Geldbeutel :grinser:

    Mehr Auto braucht kein Mensch :tuev:

    Einmal editiert, zuletzt von Falko63 ()

  • ASU habe machen lassen


    Mir ist zu Ohren gekommen, dass die ASU abgeschafft wurde und es nur noch die [lexicon]AU[/lexicon] gibt. :zwinkerer:
    Ist da was dran? :grinser:


    denn für Fz. mit Saisonkennzeichen (März bis Okt) gibt es wohl eine Befreiung.
    Werde das beim nächsten mal mit zum Prüfer nehmen


    Da bin ich ja mal auf das Ergebnis gespannt.
    Hast Du da eine schicke Quelle gefunden für Unwissende und Suchfaule wie mich?

  • Habe noch mal geprüft ,


    In Wikipedia steht:


    Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):


    * Kraftfahrzeuge mit
    o Ottomotor bzw. Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h oder vor dem 1. Juli
    1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    o Dieselmotor bzw. Kompressionszündungsmotor, die mit weniger als vier Rädern oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den
    Verkehr gekommen sind.
    o mit einem Roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 - ab 1. März 2007 auch Bereich 03)
    o Versicherungskennzeichen


    * land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
    * selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern sie nicht den Baumerkmalen eines LKWs entsprechen, und Stapler.


    Allerdings gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass die AU-Pflicht auch für alle Oldtimer mit amtlichen Kennzeichen und der Kennzeicheneigenschaft Historischen Kennzeichen (= H-Kennzeichen) entfallen soll.


    In der StVZO steht:


    § 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen.


    (1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa Nr.2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind


    1. Kraftfahrzeuge mit


    a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;


    b) Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;


    c) rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen


    d) Versicherungskennzeichen;


    Die Definition für Kurzzeitkennzeichen deckt nicht das in Wiki gemeinte Saisonkennzeichen ab, also wird es wohl weiter eine AU geben :schluchzer:


    Kurzzeitkennzeichen, sind Überführungskennzeichen. Sie gelten für 5 Tage. Nähere Infos, was Sie brauchen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen finden Sie hier. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht zu verwechseln mit dem roten Kennzeichen. Das rote Kennzeichen gibt es nur noch für Kfz Händler. Früher gab es als Kurzzeitkennzeichen generell rote Nummernschilder.


    hier der Link : http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#47a

    Mehr Auto braucht kein Mensch :tuev:

    Einmal editiert, zuletzt von Falko63 ()

  • Richtig. Kurzzeitkennzeichen ist etwas anderes als Saisonkennzeichen. Daher wird es auch weiterhin eine AU-Pflicht für die meisten Trabant-Fahrzeuge geben. Oben genannt sind aktuelle und vielleicht kommende Ausnahmen.

  • Ich verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht ganz. Abgesehen davon natürlich, dass die [lexicon]AU[/lexicon] extra Geld kosten kann. Wessen Auto in einem technisch ordentlichen Zustand ist und ebenso ordentlich und gewissenhaft eingestellt wurde, schafft die [lexicon]AU[/lexicon] doch ohne Probleme...
    Gruß,
    Freddy

  • Genau Freddy.
    Ich hab lediglich das Problem, dass meine HU-Prüfstelle kein Gerät mehr zur Verfügung hat, um die [lexicon]AU[/lexicon] beim 2-Takter durchzuführen. Das aktuelle Gerät verweigert da seinen Dienst. Bisher war es immer so, dass ich einen handgeschriebenen Zettel bekam. Diese Blöcke zum Ausfüllen soll es angeblich nicht mehr geben.
    Jedenfalls gibt es in der Zwischenzeit diese Prüfstelle nicht mehr. Die sind umgezogen, weil die Miete für die Hallen nicht mehr bezahlbar waren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Trabiteamer ()

  • das kann ich mir eigentlich nicht so richtig vorstellen. die geräte sind meines wissens die selben. lediglich der wert unterscheidet sich. der liegt beim Trabi bei 4,5.
    ich bin hier im westen einfach rangefahren und los gings....hab auch so nen ausdruck auf dem normalen tüvbogen..


    gruß olaf

  • Das eigentliche Problem sind die extrem hohen HC-Werte des 2-Takters - da muß das AU-Gerät mitunter ewig "durchgelüftet" werden, ehe wieder eine G-Kat-AU gemacht werden kann. Und genau diesen (Zeit) Aufwand scheuen viele Werkstätten und hängen eben keinen Trabi oder Wabu mehr an ihre teuren Gerätschaften bzw. machen das nur sehr ungerne. :zwinkerer: