WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!
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Hallo Zusammen,
Jetzt ist es ja nun offiziell: Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge mit 07er-. und H-Kennzeichen. Bei allen Trabis, die das 30. Lebensjahr bereits erreicht haben, ist das eine schöne Aussicht. Was ist jetzt mit allen anderen Ostmobilen bis '90? Wer weist die Bundesregierung auf den per Einigungsvertrag verfügten Sonderstatus unserer Fahrzeuge hin? (Wobei, wenn ich's mir recht überlege könnte der Schuss nach hinten losgehen, in dem Vertrag ging es glaube ich um eine Gleichstellung von Ost- und Westautos...)
Was tut InterTrab, außer Namensrechte verhökern?
Gruß,
Freddy -
so wie es bei swr 3 (BAWÜ) zu hören war ist ab März 08 in Mannheim, Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe Feierabend oder hab ich nicht richitg hingehört?
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Doch, das kommt hin, es sei denn du hast ein H oder 07er Kennzeichen!
Gruß,
Freddy -
naja ICH wohn da ja nicht lol nur der Frido und der Highländer und die dazugehörigen Clubs
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Ja wer wohnt den schon in BAWÜ ?
Mich würds da mal total reizen nen riesen Autohaufen zu machen und alle anzuzünden die nicht mehr in Stuttgart rummkurven dürfen. Weil wegen Umwelt und so is klar.
Oder einfach mal mit ner Trabantschlange durch die Umweltzone fahren. Am besten mit gezogenem Choke. Einfach aus purem trotz.Sachen gibts. Nur noch bekloppte in der Politik. Kann man doch net glauben.
Mfg Timo
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so
wie es bei swr 3 (BAWÜ) zu hören war ist ab März 08 in Mannheim,
Heilbronn, Stuttgart und Karlsruhe Feierabend oder hab ich nicht
richitg hingehört?also im mannheimer morgen (tageszeitung für mannheim, bawü) von 02.11. stand:
ab 1.3.2008 in mannheim, stuttgart, ludwigsburg, leonberg, tübingen, reutlingen, schwäbisch gmünd und ilsfeld.
ab 1.1.2009 sind geplant: heidelberg, karlsruhe, mühlacker, pforzheim und freiburg.aber da stand auch:
"landesweit
gelten ausnahmen. mindestens bis 2010 sind unter anderem krankenwagen
und polizeifahrzeuge, traktoren und oldtimer generell nicht von den
fahrverboten betroffen. wenn die nachrüstung eines autos technisch
nicht möglich oder aus wirtschaftlichen gründen nicht zumutbar ist,
gibt es ebenfalls befreiungen. diese müssen allerdings behördlich
bescheinigt werden. tanja gönner (umweltministerin bawü): "damit werden
härtefälle vermieden."wäre damit nicht doch ein schlupfloch
für die pappen ab '78 gefunden? technisch nicht möglich - das trifft
doch auf die pappe voll zu!hier übrigens der korrespondierende link zum umweltministerium bawü:
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/39634/ -
Tja, und zu welchem Amt muss ich jetzt rennen, damit mir bescheinigt wird, dass ne Nachrüstung beim Trabi nicht geht?
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werd mich die tage mal mit meinem KÜS-prüfer (aus rheingönheim ) treffen - der ist selber ex-trabi-fahrer und youngtimersammler.
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ja das wär mal interessant. da ich ja im prinzip zwischen leonberg, ludwigsburg und stuttgart (und pforzheim is auch umme ecke) wohne hätte ich ja nur noch arg eingeschränkten Bewegungsraum . Die sind doch echt nich mehr ganz sauber.
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von stuttgart.de
Über die genauen Regelungen zu Ausnahmegenehmigungen kann die Stadt
sinnvollerweise erst dann fundiert informieren, wenn die Vorgaben von
Bund und Land im Detail bekannt und rechtlich umgesetzt sind. Sobald
diese Informationen vorliegen, wird die Öffentlichkeit über die
entsprechende Vorgehensweise schnellstens und umfassend informiert.
Auch die Informationsrufnummern werden dann geschaltet und
bekanntgegeben. Anfragen sollen nach Möglichkeit bis dahin
zurückgestellt werden.Sind ja noch FETTE 3 Monate Zeit bis ich nicht mehr weiß wie ich zur Arbeit kommen soll
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ich habe Aktuell zu dem Tehma diesen Beitrag in Netz gefunden http://www.rp-online.de/public…olitik/deutschland/499152
Gruß TrabiMario
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Ich wohne downtown Stuttgart. Mein Trabi ist noch auf unser Ferienhaus in Ungarn zugelassen (ist doch auch ein H-Kennzeichen, oder ?? ). Hatte zwar geplant das zu ändern, aber ich glaub das lass ich vorerst mal bleiben bis:
"Über die genauen Regelungen zu Ausnahmegenehmigungen kann die Stadt
sinnvollerweise erst dann fundiert informieren, wenn die Vorgaben von
Bund und Land im Detail bekannt und rechtlich umgesetzt sind. Sobald
diese Informationen vorliegen, wird die Öffentlichkeit über die
entsprechende Vorgehensweise schnellstens und umfassend informiert.
Auch die Informationsrufnummern werden dann geschaltet und
bekanntgegeben. Anfragen sollen nach Möglichkeit bis dahin
zurückgestellt werden."Hab heut morgen gehört (ARD-Morgenmagazin) für ausländische Fahrzeuge soll man an der Grenze bzw. beim ADAC Plaketten kaufen können. Mal sehn.
Was mich am meisten aufregt ist der Fakt, das ca.60000 alte Diesel mit nachweislich unwirksamen Nachrüst-Dieselfiltern eine Plakette bekommen und 60000 Trabies müssen z irgendwelchen Tricks greifen um irgendwie mobil zu bleiben.
Weis jemand was die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag eigentlich genau aussagt?
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Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III
(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen
Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten
als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund
solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994
erstmals in den Verkehr gebracht werden.(24)
Nachträge
zu Allgemeinen Betriebserlaubnissen im Sinne der Nummer 23 sind nur bis
zum Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen Betriebserlaubnis zulässig.
Verlängerungen von Betriebserlaubnissen dürfen nur bis 31. Dezember
1991 genehmigt werden.(25)
Nach den
bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte
Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19
Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember
1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden.(26)
Nach
den mit der Deutschen Demokratischen Republik gemäß dem Übereinkommen
vom 20. März 1958 (GBl. II 1976 S. 307, 1978 S. 32, 1987 S. 24)
vereinbarten Bedingungen erteilte Genehmigungen und Prüfzeichen für
Ausrüstungsgegenstände oder Teile von Fahrzeugen gelten als
vorschriftsmäßig im Sinne von § 21a.(27)
Nach
den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik
erteilte Bauartgenehmigungen gelten als vorschriftsmäßig im Sinne von §
22a, wenn sie nach dieser Bestimmung bauartgenehmigungspflichtig wären,
oder werden - ohne Bauartgenehmigungspflicht - als vorschriftsmäßig im
Sinne von § 22 angesehen.(43)
Fahrzeuge, die unter Beachtung der bisherigen
Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über Bau, Betrieb
und Ausrüstung bis 31. Dezember 1990 erstmals in den Verkehr gekommen
sind, gelten weiterhin als vorschriftsmäßig, wenn sie
1.
spätestens
bis zur nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29) den
Bestimmungen des § 35a Abs. 7 bis 9 (soweit geeignete Verankerungen
vorhanden sind), §§ 35g, 35h, 36 Abs. 2a Satz 2 und 3, § 41 Abs. 14
sowie §§ 53a und 54b entsprechen,
2.
spätestens bis 1. Juli 1991 den Bestimmungen der § 56 Abs. 3, §§ 57a, 58 entsprechen,
3.
spätestens bis 31. Dezember 1997 der Vorschrift des § 41 Abs. 17 entsprechen. -
Hallo, also, irgendo hier im Forum hab ich eine Ausrechnung ueber den CO2-ausstoss des 601 gelesen...aber ich kanns nicht mer finden...hab' erfolglos die Suchfunktion probiert...
Ein Freund von mir will es nicht glauben dass der Trabi eigentlich en Öko-mobil ist...hehehehe... Möchte Ihn mit Fakten um den Ohren hauen!
Bitte - HILFE!!!
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Da ging es nicht um den CO²-Ausstoß, sondern um die Stickoxide (NOx). Die sind beim Trabi als Zweitakter wesentlich niedriger als bei einem Viertaktmotor ohne Kat.
Gruß,
Freddy -
Ups...hier hat sich ja was verändert.....erstmal *klarkommen*
Soooo....
Mit 4-seitigem Schreiben habe ich meinen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verkehrsverboten einer Umweltzone nach der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 16.11.2007 (Freitag) zur Post gebracht.
Mit Schreiben vom 19.11. (Montag) !! erhielt ich vom Bezirksamt Pankow von Berlin folgende Antwort:
Die von Ihnen dargelegten Gründe rechtfertigen keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone Berlin, eine positive Entscheidung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.
Bei Benutzung des Fahrzeuges für private Fahrten kann unter bestimmten Voraussetzungen für Oldtimer, Schwerbehinderte und Berufspendler eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt eine Ausnahmegenehmigung dagegen grundsätzlich nicht in Betracht.
Hierbei handelt es sich um eine gebührenfreie Auskunft. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, ob Sie dennoch Ihren Antrag aufrechterhalten. Die Bearbeitung wäre dann gebührenpflichtig. Wenn ich innerhalb von vier Wochen keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, betrachte ich Ihren Antrag als erledigt.
Schön, dass man sachbezogen auf meine Argumentation eingegangen ist. Hat ja auch lange gedauert.
Es ist so lächerlich. Keinerlei Bezugnahme auf meine Argumentation. Allein die Laufzeit zeigt mir auf, dass man sich mit meiner Begründung überhaupt nicht auseinandergesetzt hat.
Auch wenn man sich auf die sog. Kennzeichenverordnung stützen muss, so offenbart das Bundesimmissionsschutzgesetzt der kommunalen Behörde eine Ermessensentscheidung. Es ist völliger Blödsinn mit der Argumentation von Schwerbehinderung und Berufspendler zu kommen.
Die Umweltzone hat zum Ziel, die Einhaltung der PM10 und NOx-Grenzwerte. Beides beeinflusst der Trabi nicht im negativen Sinne. Das ist auch durch Messungen der TU Berlin, die 1989/1990 durchgeführt wurden, belegt (0,5g/Test NOx). Insofern ist überhaupt nicht zwischen einem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Grenzwerte und dem Individualinteresse (Schwerbehinderung/ Berufspendler) abzuwägen. Der Trabi stört nach den tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten die Ziele der Umweltzone nicht.Auch gilt der Trabi abgastechnisch tatsächlich nicht als ungenügendes Fahrzeug (rechtsbegrifflich). In der Auslegung der Rechtsnormen, Verordnungen und deren Tatbestände kommt man allein danach nicht zur genannten Abwägung.
(Mal schnell dargelegt, da ich zurzeit per Handy ins Netz gehe - teuer...uahhhh)
Ich kämpfe weiter!PS: @Bezirksamt: Wenn Formtexte, dann bitte auch inhaltlich vollständig. Wonach richtet sich die Gebühr (Rechtsgrundlage)? Höhe? Danke für Ihr auskunftsträchige Schreiben!
Ich bin selbst Beamter, aber wenn ich sowas lesen muss, dann kann ich den Missmut der "Nichtbeamten" nur gut verstehen.
Verarschung pur. -
@...danke Icke! bleib dran! vll sollten wir drüber nachdenken einen fond zu gründen um evtl. einen präzedenzfall zu installieren, der uns allen trabifahrern das weitere fahren sichert...oder so ähnlich....
denkt mal drüber nach!
Olaf
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Dazu müsste klar sein, ob überhaupt ein durchsetzbarer "Anspruch" auf eine Ausnahme entsprechend der Verordnung und deren Wortlaut besteht. Falls nämlich wirklich die Klausel "Nachrüstung technisch nicht möglich" existiert (ich kenne ja nur den Pressetext von BW), wäre die Sachlage beim Trabi doch relativ eindeutig und es müsste nur die Vorgehensweise geklärt werden.
An einen Präzedenzfall würde ich erst denken, wenn sich sämtliche Behörden quer stellen und auf "umgänglichem" Weg garnichts funktioniert.
Und wieder meine zwei Fragen: Was tut der DEUVET für uns? Wo ist InterTrab? Wer schreibt den beiden oder ruft ersteren Laden mal an?
Gruß,
Freddy -
@ Freddy
..das wollte ich ja damit sagen. ich bin dafür etwas zu unbedarft um zu verhandeln. ich wüßte auch gar nicht, wo man das tun kann. wenn jedoch ein klarer auftrag mit aussicht auf erfolg existiert und das ziel für alle trabifahrer klar ist, dann würde ich mich auch finanziell beteiligen. ich denke, dass wir hier findige köpfe haben um herauszufinden, wie unsere chancen stehen. wir haben das nun mal als hobby oder lebensauffassung oder sind angewiesen trabi zu fahren. mir kommt es da nicht auf einen 50er an....wenn aussicht auf erfolg besteht. ich habe nicht zu verschenken, auch meinen trabi nicht! ich will im sommer im land hermfahren und geschichte lebendig halten.
olaf -
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