Trabant nur DDR Papiere

  • Moin moin, hab nen Trabant der hat aber nur DDR Papiere. Wie und was muss ich machen und was kostet mich der Spaß ca den wieder auf öffentlichen Straßen zu fahren?

    Danke schonmal im vorraus

  • Als erstes bist du mal mit einer Vollabnahme (21er) beim TÜV gut beraten. Denn die brauchst du in jedem Fall. Der Rest ist wahrscheinlich nicht ganz einheitlich und es gibt kleine Differenzen zwischen den Zulassungsstellen. Drum am besten bei der eigenen anrufen, Sachverhalt freundlich schildern und dann kommt man eigentlich zu 99% immer ans Ziel.

    An Kosten würde ich zwischen 200 und 400 Euro einkalkulieren, wenn du es beim ersten mal schaffst.

  • Fahrgestellnummer bei KBA auf Unbedenklichkeit prüfen lassen (macht vielleicht auch die Polizeidienststelle). Nicht das es erst auf der Zulassungsstelle unliebsame Überraschungen gibt. Der Rest wie bereits beschrieben.

  • Ruf am besten bei deiner Zulassungsstelle an und frage nach.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Fahrgestellnummer bei KBA auf Unbedenklichkeit prüfen lassen (macht vielleicht auch die Polizeidienststelle). Nicht das es erst auf der Zulassungsstelle unliebsame Überraschungen gibt.

    Meinen Sie damit das er vielleicht schon BRD Papiere gehabt haben könnte?

  • Nein, nicht das er evtl geklaut wurde oder ein anderer bereits mit der Fahrgestellnummer rumfährt.

    Also, wenn ich im Besitz des DDR Briefs bin, der nie ungültig gemacht wurde, und das passende Fahrzeug dazu ebenfalls besitze, dann bin ich schonmal der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs. Wenn zwischendurch irgendetwas anderes mit gleicher FIN in Verkehr gekommen ist, kann das nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Aber eine Überprüfung der FIN beim KBA ist trotzdem sinnvoll, dann kann man wenigstens sicher sein, dass wirklich alles sauber ist. Denn im umgekehrten Fall gibts es immer Scherereien, egal wie es am Ende ausgeht.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Nicht unbedingt. Wenn ich dir jetzt Brief und Fahrzeug klaue, habe ich beides, aber bin noch lange nicht der rechtmäßige Eigentümer. Noch schlimmer: Wenn ich es dann weiter verkaufe, ist der neue Inhaber von Brief und Fahrzeug noch nicht der rechtmäßige Eigentümer, obwohl er auch noch etwas dafür bezahlt hat.


    Die Abfrage dient in erster Linie dazu sicherzustellen, ob du wirklich der rechtmäßige Eigentümer bist. Es kann ja sein, dass der deshalb nicht angemeldet wurde, weil er zB gestohlen wurde.

  • Die Abfrage dient dazu festzustellen, ob gegen die Fahrgestellnummer etwas vorliegt (z.B. Diebstahlsanzeige) und ob es nicht schon ein Fahrzeug mit dieser Nummer gibt. Besitzverhältnisse werden damit nicht geklärt.

    Auch erfährt man, ob das Fahrzeug schon einen BRD Brief hatte.

  • Fahrgestellnummer bei KBA auf Unbedenklichkeit prüfen lassen (macht vielleicht auch die Polizeidienststelle).

    Das kann auch jeder privat machen. Besitzverhältnisse werden wenn Daten vorhanden sind schon geklärt, ob sie aber jurstisch einwandfrei zustande gekommen sind ist dort natürlich nicht gespeichert (ich denke darauf zielte die Aussage mit den Besitzverhältnissen ab?)

    Daten werden natürlich auch unbefristet gespeichert, wenn das Fahrzeug zur Fahnung ausgeschrieben wird. Das betrifft ja nicht nur den Diebstahl.


    Die Vorgensweise und Kosten für die Zulassung eines Scheunenfundes ohne Papiere oder halt nur mit DDR Papiere wäre:


    - KBA Auskunft einholen (egal wie) (kostet die Zeit die man zur Zulassung braucht oder Zeit und 5,10€)

    - §21 Vollabnahme bei einer Kfz-Prüfstelle die das darf (aktuell je nach Aufwand und Organisation etwa 100-200€)

    - bei für sich zuständiger Zulassungsbehörde das Fahrzeug zulassen (bis zu 100€ je nachdem wie teuer die Kenzzeichen sind und ob man mit oder ohne Wunschkennzeichen macht)


    Es können also im schlimmsten Fall bis zu 300€ an kosten für Abnahme und Zulassung anfallen, wenn keine oder nur ein DDR Brief vorliegt.

    Und genau das war ja die Frage.

    Als Beispiel habe ich in 2019 die Anfrage per Zulassung gemacht (kostetet nur Zeit).

    Die Abnahme beim TÜV Rheinland kam 168,00€.

    Kosten Zulassung 59,50€ (inklu. Wunschkennzeichen).

    Kennzeichensatz aus dem Internet 12,95€ inklu. Versand (vor Ort bei der Zulassung ist bei uns so ein Verbrecher der fürs Paar 49,95€ haben will!)


    Insgesamt also 240,45€ für den ganzen Prozess. Es lag ein Bundesdeutscher Brief vor, aber das Fahrzeug war seit 1996 abgemeldet.


    Die KBA Anfrage für Kraftfahrzeuge und Anhänger dient wie schon erwähnt wurde, um festzustellen ob es einen "Datensatz" zum Fahrzeug gibt. Diese Abfrage können sämtliche Behörden (also auch die Polizei) machen.

    Den Behörden ist es auch vorbehalten dies online zu tun.

    Privat kann man das auch machen. Allerdings ist dies nur (formlos) schriftlich möglich und kostet 5,10€.

    Dazu muss man das (letzte bekannte) Kennzeichen oder die Fahrgestellnummernummer angeben. Außerdem muss man schlüssig darlegen wozu man die Daten braucht. (Scheunenfund ohne Bundesdeutschen Brief oder EU Zulassung mit Verdacht auf möglichen unrechtliche Inbesitznahme durch einen Vorbesitzer)


    Dann erhält man schriftlich eine einfache Registerauskunft. Diese beinhaltet:


    1.Familienname (bei juristischen Personen, Behörden oder Vereinigungen: Name oder Bezeichnung),
    2.Vornamen,
    3.Ordens- und Künstlername,
    4.Anschrift,
    5.Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs,
    6.Name und Anschrift des Versicherers,
    7.Nummer des Versicherungsscheins, oder, falls diese noch nicht gespeichert ist, Nummer der Versicherungsbestätigung,
    8.gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses,
    9.gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht,
    10.Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter sowie
    11.Kraftfahrzeugkennzeichen


    Die Anfrage wird zur Sicherng einer möglichen Überprüfung der Zulässigkeit der Anfrage gespeichert und am Ende eines Kalenderjahres gelöscht.

    Bei der aktuellen Situation kann es sogar sinnvoller sein, das selber gegen die 5,10€ anzufragen, da man je nach Bezirk teilweise mehrere Wochen Vorlauf für einen Termin zum Besuch der Zulassungsstelle braucht, da Auskünfte am Telefon nicht erteilt werdem.

    Die Anfragen sind formlos schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223, zu senden. Die Gebühr von 5,10€ wird dann per Nachnahme erhoben.

    Wenn man dann tatsächlich einen Datensatz bekommt und man hat aber selber das Fahrzeug und den DDR Brief.....dann wird es spannend.......



    Das alles ergibt sich aus den einzelnen Paragraphen des Straßenverkehrsgesetztes. :)


    Und bevor noch jemand kommt, ja auch schon mit DDR Briefen haben es manche geschaft ohne eine Vollabnahme eine Zulassung zu erreichen. Das sind aber rechtlich fragwürdige Einzelentscheidungen mancher Zulassungsbehörden und sind nicht als "Normalfall" anzusehen.

  • war das mit der kba Auskunft einholen schon immer, oder würde das in den letzten 8 Jahren erst eingeführt?


    Weil ich bin damals mitm Anhänger und ddr-brief einfach zur dekra vollabnahme machen, dann zur zulassungsstelle und dann wäre ich theoretisch fertig gewesen. Praktisch brauchte ich eine fg-nummer Erweiterung...


    Kosten waren aber ähnlich wie heute anscheinend.

  • Mit der Einfürung der EU Papiere 2007 ist die bis dahin erforderliche Beibringen einer Unbedenklichkeitserklärung entfallen, weil seit dem die Abfrage sowieso immer online von der Zulassung bei KBA gemacht wird.

    Bis dahin musste man die Erklärung immer selber anfordern und beim Zulassen mit vorlegen.


    Daher muss man heute, wenn man sich unsicher ist, die Abfrage vorher (wie auch immer) machen, um sicher zu gehen das alles "sauber" ist. Macht man es nicht, kann es dann zur Überraschung beim Zulassen kommen.

    Insofern hat sich die Abfrage für Privatleute garnicht wesentlich verändert. Sie wird halt kaum noch gemacht, weil sie den schriftlichen Weg inklusive Kosten erfordert und entsprechend lange dauert.

    Ein kurzer Besuch auf der Zulassung geht in der Regel schneller.


    Das es mancher Orts immer noch funktioniert auch nur unter Vorlage eines DDR Briefes eine Zulassung ohne §21 Abnahme zu erlangen, ist der beschriebene Einzelfall.


    Bei meinem oben erwähnten Beispiel lag ja schon eine Bundesdeutscher Brief vor und selbst damit verlangte die Zulassungsstelle bei mir vor Ort eine Vollabnahme.

    Daher gilt wie so oft erwähnt, die eigene Zulassung kontaktieren und nachfragen was gewünscht wird.

    Wir mussten schon oft feststellen, dass es von Bundesland zu Bundesland differierende Auslegungen der Gesetzte und Verordnungen gibt.


    Oft ist es auch so, dass es sich Zulassungen auch nur einfach machen wollen. Die Prüfstellen sind mittlerweile auch online mit den Zulassungen verbunden und übertragen die Daten aus den Gutachten mit copy/paste oder direkt mit Programmen, so dass keine Tiparbeit mehr anfällt.

    Das ist also einfacher, als mittels §19 Hauptuntersuchung (ohne Fahrzeugdatenerfassung) und Vorlage DDR oder BRD Brief die (technischen) Daten in den EU-Schein von Hand Stück für Stück ein zu tippen.


    Da der Umfang bei einem Anhänger deutlich geringer ist, wird da vieler Orts gnädiger verfahren.


    Letztendlich bleibt man, wenn man den Aufwand gering halten will, dem Wohlwollen der jeweiligen Zulassung ausgesetzt. Im schlimmsten Fall ist halt immer das oben erwähnte vollständige Prozedere erforderlich.

  • Letztendlich bleibt man, wenn man den Aufwand gering halten will, dem Wohlwollen der jeweiligen Zulassung ausgesetzt. Im schlimmsten Fall ist halt immer das oben erwähnte vollständige Prozedere erforderlich.

    Dem kann ich nur zustimmen.

    Habe schon einige Trabantfahrer aus Hessen kennengelernt, die sämtliche Dokumente zu einem Fahrzeug seperat beilegen mussten.


    Habe von Kaufvertrag, Auszug aus dem Grundbuch wo das Fahrzeug gekauft wurde + eidesstattliche Erklärung vom Verkaufer etc. gehört.


    Wie "Willkür" einiger Beamter bzw. deren Vorgesetzten scheint Landesweit auch unterschiedlich gehandhabt zu werden.

  • Hessen hat als einziges Land eine zentrale Bündelungestelle, welche Voll- und Einzelabnahmen gegenprüft und freigibt.


    Oder eben auch nicht.....


    Getriebenes Schindluder wird daran nicht ganz unschuldig sein.


    Anhänger sind bei uns offiziell mit DDR -Brief ohne Vollabnahme mit frischer HU zulassbar.


    Autos je nach Einzelentscheidung.

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

    Einmal editiert, zuletzt von Mossi ()

  • Ich werde mich im neuen Jahr mal bei meiner Zulassungsstelle erkundigen.

  • Hallo!


    Ich hänge mal hier dran, auch wenn ich schon BRD-Papiere für ein Fahrzeug habe, was aber länger nicht zugelassen war. Wo bekommt man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung her?


    Die Anfrage an die Zulassungsstelle lieferte den O-Ton "das Fahrzeug war ja in einem anderen Landkreis zugelassen, damit haben wir nichts zu tun. Wir haben keine Daten über irgendwelche Fahrzeuge, die nicht bei uns zugelassen waren. Und wenn das KBA Daten hat, warum rufen Sie dann mich an?"


    Die Anfrage an das KBA lieferte "Wir dürfen dazu seit 2007 keine Auskünfte an Privatpersonen geben. Aber die Polizei hat diese Daten auch. Fragen doch mal nett bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle nach. Wenn sie das nicht machen, wird das wohl erst bei der Zulassung geprüft, wenn alle Unterlagen dabei sind und die Vollabnahme gemacht wurde. Eine Vorabprüfung bei uns ist für Privatpersonen nicht möglich."


    Die Polizei sagte mir: "Aha, ja ok. Wie lautet das Kennzeichen? Und ihr Name? Wie ist ihr Geburtsdatum? Und wo ist das Fahrzeug? Ok, vielen Dank. Wir können Ihnen keine Auskünfte geben. Auf Wiederhören."