Trabant aus Ungarn zulassen?

  • Servus miteinander,

    ich bin Marius, 16 Jahre alt und komme aus dem wunderschönen Westallgäu. Vor circa 3 Monaten habe ich einen 1988er 601 erstanden, den ich momentan mit meinem Vater zusammen restauriere. Meine Frage: gibt es durch die Tatsache, dass ich einen Ungarntrabi habe, irgendwelche Schwierigkeiten mit der Zulassung? Das Schild mit der Fahrgestellnummer ist vorhanden und ich habe ungarische Papiere, aber anstatt dem Typenschild ist nur ein merkwürdiges Plastikschild vorhanden.

    MfG Marius

  • Was hat denn deine Zulassungsstelle gesagt?


    Hast du ein Bild von dem merkwürdigem Plastikschild?

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Grundsätzlich gibt es mit dem zulassen keine Probleme. Wenn er fertig aufgebaut ist zu TÜV/Dekra und eine Vollabnahme machen lassen und danach zulassen.

    Das Plasteschild am besten entfernen und ein originales kaufen und verbauen. Die kann man selber beschriften oder direkt mit seinen gewünschten Daten beschriften lassen.

  • Vollabnahme? Nicht erforderlich.


    Ich habe dazu mal hier etwas geschrieben. Vollabnahme nein, nur normaler TÜV und Datenblatt und die alten ungarischen Papiere (nicht die Plastikkarte, sondern das Papierteil)

  • Vollabnahme? Nicht erforderlich.

    Damit hast du grundsätzlich recht, aber es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Die Vollabnahme ist der "schlimmste" mögliche Fall.


    Daher ist es am besten, wie Anne das erwähnt hat, seine für ihn zuständige Zulassungsstelle zu kontaktieren und dort das vorhandene an Papieren zu prüfen.

    Wenn alles Erforderliche vorhanden ist, dann kann auch eine "normale" HU ausreichend sein.

    Er schreibt nur von Ungarischen Papieren. Was für welche schreibt er nicht.


    Er fragte auch nur nach Schwierigkeiten beim Zulassen und die gibt es generell mit einem Fahrzeug aus de EU nicht.

  • Meiner ist auch aus Ungarn und meine Bekannte arbeitet auf der Zulassungsstelle.Tüv 21 musst du vorlegen .Denn du bekommst ja auch einen deutschen KFZ Brief ausgestellt.

  • meine Bekannte arbeitet auf der Zulassungsstelle.Tüv 21 musst du vorlegen

    Und genau das kann man eben nicht verallgemeinern. Das wird in jedem Zulassungsbezirk unterschiedlich gehandhabt. Es muss nicht immer zwingend ein §21 sein.

    Und streng genommen gibt es dann auch keinen deutschen Kfz Brief, sonder eine in Deutschland ausgestellte EU-Zulassungsbescheinigung.

    Daher kann es auf manchen Zulassungen auch reichen, eine gültige §19 HU vorzulegen, in Verbindung mit der EU-Zulassungsbescheinigung aus Ungarn.

  • Dei Straßenverkehrsbehörde darf nicht unterschiedlich handeln.

    Ich habe 4 Trabant in Deutschland zugelassen aus Ungarn. Den Ersten - mangels ausreichender information - mit § 21. Es ist aber einfach nicht erforderlich. Nicht verrückt machen lassen.


    Ihr braucht die original ungarischen Papiere und Datenblatt (kostet 50 Euro z.b. beim TüV) und gültige HU. Das war es.


    Man kann sich genau genommen noch streiten ob eine gültige HU erforderlich ist, sofern es noch einen gültigen TüV aus Ungarn gibt. Theoretisch muss der nämlich auch in Deutschland akzeptiert werden. Da habe ich mich allerdings mit dem Sachbearbeiter geeinigt neuen TüV machen zu lassen.

  • Dei Straßenverkehrsbehörde darf nicht unterschiedlich handeln.

    Machen sie aber nun mal leider...….und meist sitzen sie am längeren Hebel....und man will ja sein Auto zugelassen haben und verzichtet dann all zu oft auf langandauernde Streitereien.


    Und du beschreibst eben den best möglichen Fall. Einen Nicht-EU-Ungarnbrief oder ganz fehlende Dokumente bei einem Ungarnfahrzeug zieht wieder einen §21 nach sich.


    Wenn du aber sagst ein Datenblatt kostet 50€ beim Tüv, dann macht es wohl mehr Sinn einen §21 zu machen, denn der dürfte weniger als eine §19 HU plus 50€ Datenblatt kosten:thumbup:

  • Da da eine ungarische Untersuchungsbescheinigung in D nicht lesbar ist, müsste sie beglaubigt übersetzt werden.


    Da würde ich als Zulassungsstellenleiter auf gültiger, deutscher HU bestehen.