Marlene, Du brauchst Deine Besoldungsgruppe hier nicht zu nennen. Und wer da wem ganz schlimm mit was droht oder auch nicht, ist mir auch erst einmal egal.
Aber erklaere doch einem ambitionierten juristischen Laien wie mir, der an der Uni neben dem ganzen anderen Krempel leider nur wenige Semesterwochenstunden Juristerei studieren durfte, doch einmal, warum nach Deiner Auffassung der § 17a GVG in einem Amtsverfahren anzuwenden ist bzw. was an dessen Stelle in einem Amtsverfahren gilt?
Ich moechte das ja einfach nur verstehen, aber halt sauber begruendet und nicht nur eine einfache persoenliche Meinung "ist so" vorgesetzt bekommen.