Lenkradschloss verriegelt nicht?

  • Hallo,


    da bald HU/H-Gutachten ansteht hab ich mal den Katalog grob durchgedacht und dabei fiel mir auf, dass eine Lenkradsperre oder ähnliches Pflicht ist. Problem: An meinem 1989er Trabant geht diese nicht.


    Wenn ich die Zündung auf "P" stelle und den Schlüssel abziehe, sollte die Sperre doch einrasten, oder hab ich was übersehen? Einschlagen des Lenkrades ändert hieran nichts..auch habe ich ohne Erfolg versucht das ganze Schloss nach Lösen der beiden Inbusschrauben zu verschieben (+ Lenkrad drehen). Es sperrt einfach nicht. Leider konnte ich zu der Funktionsweise des Schlosses im WHIMS nichts finden, gibts da Zeichnungen zu? Bzw. wie kann ich die Sache näher analysieren?


    Außerdem hab ich bei der Gelegenheit mal die Lenksäulenverkleidung geöffnet, da es aus RIchtung Lenkrad gelegentlich quietscht: Die untere Schale war großflächig mit weißem "Pulver" bedeckt - ich nehme an, dass es Abrieb von den drei Lagerschalen ist und diese wohl mal getauscht werden sollten?


    Danke euch schon mal!

  • Löse mal die Klemmverbindung zum Lenkgetriebe unten im Fußraum und bewege die Lenksäule beim Drehen auch axial. Wenn es dann noch immer nicht einrastet, würde ich das Zündschloss wechseln.

    Dabei kannst du dann auch gleich die 3 Schalendrittel tauschen und in deren Taschen etwas Fett geben.

  • Danke dir, das probiere ich morgen mal! Für mein Verständnis: Wie genau arbeitet die Sperre denn, ist es ein Stift der in die Säule greift (Nut ö.ä) - lässt sich das evtl. wieder gangbar machen? Ich habe die Schrauben letzendlich komplett entfernt und die Schlosseinheit von ganz unten (limitiert durch angeschweißten? Blech-"Kragen") bis ganz oben (lässt sich nicht weiter als bis zu einer auf der Lenksäule befindlichen Plastikhülse bewegen) ohne Wirkung verschoben. Müsste nicht auch das Verschieben der Einheit schwerer sein, wenn das Schloss in "P" und mit abgezogenem Schlüssel steht?


    Falls das Teil nicht zu retten ist, muss ich dann die ganze Einheit austauschen? Also den ganzen mit den beiden Inbusschrauben befestigten Komplex? Oder ist das teilbar in Zündschloss und Sperre? Die Schalen kommen auf jeden Fall auch neu dann...

  • In der von dir beschriebenen Schlossstellung kommt ein Zapfen raus dem Gehäuse des Zündschlosses. Der drückt nicht kräftig, das spürst du nicht am Lenkrad.

    Bei Problemen damit tausche ich das lieber komplett aus, nicht dass das dann mal einrastet wenn es nicht soll.

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  • Bei Problemen damit tausche ich das lieber komplett aus, nicht dass das dann mal einrastet wenn es nicht soll.

    Da ist natürlich was dran. Kommt sowas öfter vor? An sich dürfte doch da nichts kaputt gehen..? Also an den eigentlichen Verriegelungsstift bzw. -mechanismus kommt man nicht ran?

  • Tja mein Lenkradschloss funktioniert auch nicht mehr. Da werd ich wohl auch mal die entsprechenden Tipps versuchen

  • stolhack Kannst gerne mal berichten ob du es wieder gangbar machen konntest - und ggfs. wie!


    Komme nun leider doch erst am Wochenende dazu weiter zu probieren, dann gibts aber auch gleich neue Lagerschalen. Ich habe außerdem vom Vorbesitzer (zuverlässig) erfahren, dass die Sperre im Februar noch ging - habe daher die Hoffnung, dass ich nicht tauschen muss und verschieben doch noch hilft

  • Ein paar Spritzer Feinmechanikeröl schaden dem Riegel bestimmt nicht, im ausgebauten Zustand des Schlosses.

    Vielleicht ist nur verharztes Schmiermittel drin.

  • Joar Werd dich auf dem Laufenden halten. Aber dieses Jahr komm ich glaube nicht mehr dazu.

  • Ich halte es für sinnfrei, dort blind irgendwie Öl hinein zu sprühen.

    Es kann auch sein, dass jemand in verriegeltem Zustand am Lenkrad gearbeitet hat und dabei hat sich etwas derart verzogen, dass der Riegel nun nicht mehr frei beweglich ist.

  • Richtig, das war mein Fehler. Deinen Beitrag habe ich nicht mehr zu Ende gelesen.

    Beim Ausbau kann man schon einen Blick in die Kulisse aux dem Lenkrohr werfen.

  • Mit Öl kann man dort nicht soviel falsch machen außer den Teppich drunter versauen.

  • Danke für eure Antworten! Da ich grad nicht am Trabi bin noch mal eine Frage:


    Um das Schloss auszubauen, muss dafür das Lenkrad ab? Nach unten begrenzt ja dieser Blechkragen, der meiner Erinnerung nach festgeschweißt ist? Ich frage, weil ich auf einer Zeichnung gesehen hab, dass dieser verschraubt ist - gabs da beides?


    Da der Vorbesitzer mir verlässlich versichert hat dass das Schloss noch im Februar ging und weder er noch ich irgendwie Gewalt dran ausgeübt haben, muss das doch eigentlich funktionieren. Ich werde erst mal etwas Öl versuchen in eingebautem Zustand einzubringen und dann noch mal das Schloss zu verschieben, ggfs. die Säule.

  • Das Lenkrad muss ab, der Brotkasten auch und damit ebenfalls die Halteplatte (Blechkragen). Das ist eine Fummelei, das gebe ich zu.

    Hast du denn ein Ersatzschloss für den Fall, dass das jetzige nicht mehr zu wecken ist?

  • Hallo,


    da bald HU/H-Gutachten ansteht hab ich mal den Katalog grob durchgedacht und dabei fiel mir auf, dass eine Lenkradsperre oder ähnliches Pflicht ist.

    Was ist wenn gar keine Lenkradsperre vorhanden ist? Wie z. B. an meinem Auto.

  • Das Lenkrad muss ab, der Brotkasten auch und damit ebenfalls die Halteplatte (Blechkragen). Das ist eine Fummelei, das gebe ich zu.

    Hast du denn ein Ersatzschloss für den Fall, dass das jetzige nicht mehr zu wecken ist?

    Oh je, da muss ich mal schauen ob das nun sein muss oder irgendwann mal in Ruhe..aber vielleicht klappts ja doch noch durch verschieben.

    Ersatzschloss hab ich nicht, aber so ein Lenkradbügelschloss. Das schmeiß ich mir einfach mal in den Kofferraum - hoffentlich reicht das dem TÜVer, denn richtig einsetzen lässt es sich im Trabi nicht: Zu wenig Konsole usw. ;D


    Was ist wenn gar keine Lenkradsperre vorhanden ist? Wie z. B. an meinem Auto.

    Du meinst wenn das Kfz original keine hat? Eine gute Frage, aber nach § 38a StVZO muss zumindest eine "Sicherungsvorrischtung gegen unbefugte Benutzung" vorhanden sein. Das kann aber wohl eben auch ein externes Schloss sein. Neuere Autos brauchen dann auch noch eine elektronische Wegfahrsperre...

  • Die Lenkradkralle wird akzeptiert, aber muss dann in die Papiere eingetragen werden.

    Da kommt es auf den Prüfer an........

  • und jetzt mal ernsthaft, bei wem wurde die lenksäulenverriegelung bei der hu jemals getestet? Mir ist kein Prüfer bekannt der das macht. Und deshalb denke ich beim H-gutachten wird es genauso passieren.


    Natürlich ist es für das eigene gewissen und dem diebstahlschutz besser. Aber kontrolliert wurde es bei mir noch nie...