Versicherung außerhalb der Saison

  • s.o.

  • Und im Notfall hab ich auch im Winter ein zugelassenes. Falls mir mal wieder ein Baum auf meinen Transporter fällt.

  • Ein Blick in unterschiedliche AKB erlaubt folgende Schlussfolgerung:


    Jeder Versicherer kann dies in seinen AKB selber regeln, einige sagen Versicherungsschutz für Fahrten zwecks Zulassungsverfahren und HU zu, andere versagen dies.


    Einige schränken den Haftpflichtversicherungsschutz in der stillen Phase ein, andere nicht. Kasko-Ruheversicherung gibt's nur, wenn vorher auch mindestens Teilkasko drauf war.


    Hat sich was getan in den letzten 20 Jahren.... Dahingehend muss ich zugestehen, dass die Fahrt zur HU nicht in jedem Fall ein versicherungstechnisches Wagnis ist. Wie aber die Ordnungsämter / Polizei dies von zulassungstechnischer Sicht aus händeln wäre interessant.

    Die Verkehrsrechtsprechung scheint sich da nicht so einig zu sein.


    Aber man sollte im eigenen Interesse zwingend genau im eigenen Vertrag nachkucken.....

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

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  • Ohne jetzt gerade nachsehen zu wollen - Verschuldens- oder Gefährdungshaftung?

    ...will/kann ich auch nicht. Im jeweiligen Bedingungswerk wird bestimmt der "Betrieb" eines Kfz im engeren (VH) und weiteren Sinn (GH) definiert sein. Im vorliegenden Fall würde ich ad hoc erstmal mehr auf Gefährdungshaftung tippen, weil der vermutete Schadenverursacher auf diesem Planeten lebt und (hoffentlich) versichert ist.


    Im Falle einer Uneinigkeit zwischen vermutetem Schadenverursacher und Geschädigtem/n wird es auch maßgeblich auf die Qualität der "Entscheider" hinauslaufen. Hier würde ich sagen: je pfiffiger, desto Verschuldenshaftung.

  • Habe mit Saisonkennzeichen keine Probleme. Alle unsere Fahrzeuge sind ganzjährig zugelassen.:thumbup:

  • Und ich habe gleich 3x Saisonkennzeichen und habe erst recht kein Problem damit - warum sollte ich auch?!

    Spart mir Jahr für Jahr eine nette 3-stellige Summe ein, die 1:1 für's Hobby zur Verfügung steht. Oder auch für die Fixkosten meines "Volljährigen" (ganzjährig zugelassenen). :)

  • Habe mit Saisonkennzeichen keine Probleme. Alle unsere Fahrzeuge sind ganzjährig zugelassen. :thumbup:

    Immer wieder hilfreich ...


    Ich bleibe dabei, die Versicherung kann versichern was sie will, das Fahrzeug darf außerhalb der Zulassungszeiten nicht im öffentlichen Verkehr bewegt/abgestellt werden. Es besteht weiterhin keine legale Möglichkeit, das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zulassen - Weder mit Kurzzeit- o. Überführungskennzeichen.

  • Muss es ja auch gar nicht - genau das ist ja schließlich der Sinn eines SAISONkennzeichens: Nutzung des Fahrzeuges nur innerhalb der angemeldeten Saison. ;)