Tipps zum sinnvollen Vorgehen bei Wiederzulassung

  • Und ich bin mit dem reservierten Kennzeichen, die entstempelten Tafeln hatte ich noch, und einer EVB in der Tasche erst zur Prüfstelle, und dann zur Zulassungsstelle gefahren.

    Ob das im Falle einer Kontrolle den Gesetzeshütern gereicht hätte?

    Das Kennzeichen verweist in jedem Fall auf mich und die Fahrten waren versicherungsmäßig gedeckt. Ich war und bin mir ziemlich sicher, möchte aber lieber nicht zur Nachahmung raten. :)

  • erst zur Prüfstelle, und dann zur Zulassungsstelle gefahren.

    Andersrum machts ja auch keinen Sinn. Warum soll das bei einer Kontrolle nicht reichen?



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Reservierte Kennzeichen und eine Evb- Nummer .....Steffen, ich sag nix dazu :/


    Die Regeln wurden ja erst so scharf da unsere "speziellen Autohändler" und Kurzzeitkennzeichenteffenfahrer alles bestehende gnadenlos ausgereizt haben.

  • Und ich bin mit dem reservierten Kennzeichen, die entstempelten Tafeln hatte ich noch, und einer EVB in der Tasche erst zur Prüfstelle, und dann zur Zulassungsstelle gefahren.

    Ob das im Falle einer Kontrolle den Gesetzeshütern gereicht hätte?

    Genau so kann es auch gemacht werden, dabei ist es egal, ob es ein H oder Normal Kennzeichen ist. Sollte man das H-Gutachten nicht schaffen, entweder Nachbessern und wieder zur Prüfstelle, oder mit Kennzeichen ohne H das Fahrzeug normal zulassen.


    Ich habe das hier selber schon 3 mal gemacht, Kennzeichen kannst du bei uns für 90 Tage Reservieren, Kennzeichen Online bestellt, ran an das Fahrzeug und mit der gültigen EVB-Nummer zum Gutachter (am besten mit Termin), wenn man dann das Gutachten hat zur Zulassung, die Kleben nur noch die Siegel drauf und geben dir deine Papiere nach Bezahlung.

  • Puh... alles durchgelesen, aber so langsam glaube ich zu verstehen.


    Also die Sache mit den KKZ erscheint mir als die auf-Nummer-sicher-gehen-Variante.


    Aber die andere Variante (KZ reservieren und einfach irgendwo prägen lassen, eVB besorgen und einfach zur HU fahren) erstaunt mich jetzt doch ziemlich. Ist es vom Gesetzesgeber tatsächlich so vorgesehen, daß ich mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehme, ohne auf dem Amt gewesen zu sein, ja sogar, ohne daß das Amt das Geringste davon weiß?

    Mein Gefühl sagt mir irgendwie, daß ich mit den ungestempelten KZ nur fahren darf, wenn ich das Ja vom Amt dafür habe.

    Nun mag es sein, daß mein Gefühl falsch ist, aber allein der Verweis auf die FZV, in der steht, wozu die ungestempelten nutzbar sind, ist mMn etwas dünne als Legitimation, auf eigene Faust damit loszuziehen.


    Zweifelsohne wäre die Variante sehr bequem, aber muß das Amtnicht das Vorhandensein der eVB abgenickt haben, bevor ich fahren darf? Quasi die eVB irgendwie auf ein KZ gebucht haben?

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Mal so neben bei die Frage:

    Was hab ich eigentlich davon wenn mein 601er ein H Kennzeichen hat? Ich dachte immer das lohnt sich finanziell nur bei Motoren mit mehr Hubraum weil man ja Pauschasteuer zahlt die höher als für 600 cm3 ist?

    Oder hab ich da was übersehen?

  • Du darfst mit H-Kennzeichen in die Umweltzone. Das ist, meines Wissens, der einzige Vorteil.

  • Der Einzigste nicht.

    Die Chance auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für mein hinteres durchleuchtetes Kennzeichen für meinen P50 K ist ohne H - Gutachten gleich Null.

    Ich hoffe in den nächsten Tagen endlich eine Genehmigung zu bekommen.

  • daß ich mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehme, ohne auf dem Amt gewesen zu sein, ja sogar, ohne daß das Amt das Geringste davon weiß?

    Du hast das Kennzeichen, mit dem du zur HU fährst bei der Zulassungsstelle Reserviert, das ist ausschlaggebend und in Verbindung mit der gültigen eVN ausreichend wenn du auf den Weg zu/von der HU oder auf den Weg zur Zulassung bist. Du musst auf den direkten Weg dort hin und musst es in Zweifelsfall nachweisen können, durch z.b. einen verbindlichen HU Termin.

  • Du hast das Kennzeichen, mit dem du zur HU fährst bei der Zulassungsstelle Reserviert, das ist ausschlaggebend und in Verbindung mit der gültigen eVN ausreichend wenn du auf den Weg zu/von der HU oder auf den Weg zur Zulassung bist.

    Nein. Das Problem ist, dass dieses Kz nur (unverbindlich) reserviert ist.

    Korrekter Weg ohne Anhänger und KKz ist:

    1. Mit eVN H- Kz auf der Zulassungsstelle zuteilen lassen. Dabei ist egal ob vor WunschKz generiert wurde oder nicht.

    2. Mit den geprägten Kz Tafeln zur HU. Wenn H abgenommen zurück zur Zulassungsstelle und Fahrzeug fertig zulassen.

    3. Wenn nicht H abgenommen müsstest du an dieser Stelle die Kz Tafeln nochmal ohne H prägen lassen und dann das Fahrzeug fertig zulassen.


    Eine weitere Möglichkeit wäre, sich ein rotes Überführungskennzeichen bei einer Werkstatt zu leihen. Machen die vielleicht, wenn du auch die HU dort machen lässt. Vielleicht holen die auch das Auto mit dem Transporter ab ...

  • Diese Variante erscheint mir (wieder vom Gefühl her!!) stimmiger, einfach weil die Zulassungsstelle dann auch weiß, daß ich mit einem ungest. KZ unterwegs bin. Allerdings vermute ich, daß es in dem Falle das ungest. KZ nur ohne H geben wird, weil noch kein Nachweis über das H vorliegt.

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  • Nein. Das Problem ist, dass dieses Kz nur (unverbindlich) reserviert ist.

    Bei uns im LK reicht es so aus, falls es in anderen LK anders ist, kann Ich es nicht sagen. Bei uns ist die Reservierung auch verbindlich, da das Kennzeichen direkt auf meinen Namen reserviert ist.

  • Bei uns im LK reicht es so aus

    Und eben WEIL das jeder Zulassungsbezirk anders handhabt, ist es müssig sowas in einem Forum zu besprechen und von "Bei mir war das so-Wahrheiten" auszugehen. Interessant sind die vielen Nuancen aber allemal...


    Ps: Bei mir war das so, dass die Dame der Zulassung als ungestempeltes Kennzeichen unbedingt die Nummer aus dem alten Schein wollte. Nungut. Bin ich damals eben mit "HGW" zum TÜV gefahren - mit einer seit 3 Jahren stillgelegten Nummer. ICH hätte das ohne "Anweisung" vom Amt eher nicht gemacht und würde es auch nicht zur Nachahmung empfehlen. :D

  • "Bei mir war das so-Wahrheiten"


    Am einfachsten, selber bei der Zuständigen Zulassungsbehörde informieren, wie dort verfahren wird und nur nie wieder so eine Frage in einen Forum stellen.

  • @ Simsonmatze, der in 30 beschriebene Weg nannte sich bei uns Vorabzulassung und dazu erhielt ich diese abgebildete Bescheinigung, wo die wichtigsten Daten zum Kfz und Halter erfasst sind.


    Ich hatte mich auch vorab telefonisch auf dem Amt informiert, und mir wurde dieser Weg genannt. Deshalb immer beim zuständigen Stva nachfragen, da jeder Zulassungsbezirk anders tickt. Aber warum soll das nicht mit H gehen????

    Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken

    Einmal editiert, zuletzt von ibart601 ()

  • Mir fällt auf, daß ich ja mal verraten müßte, was nun eigentlich Sache ist:


    also die Zulassungsstelle Saalekreis (dort steht das Fahrzeug nämlich) akzeptiert nur die Variante, mit einem 5-Tage-Kennzeichen direkt zur HU incl. H-Abnahme zu fahren. Dann hat man ja alles, um regulär zuzulassen.

    Nach ungestempelten Kennzeichen hatte ich extra gefragt, aber negative Antwort.

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  • Ja, aber was will man machen.

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  • So teuer ist das nicht...Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stand 2017:


    Gebühr Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen 13,80€

    Kennzeichen vor Ort: 24,00 €

    Versicherung ist in der Anschlussversicherung inclusive (zumindest bei der DEVK).


    Alles Schnäppchen wenn man bedenkt das die AU+HU+H-Abnahme 139,- gekostet hat und mittlerweile noch teurer ist.

  • Mir fällt auf, daß ich ja mal verraten müßte, was nun eigentlich Sache ist:


    also die Zulassungsstelle Saalekreis (dort steht das Fahrzeug nämlich) akzeptiert nur die Variante, mit einem 5-Tage-Kennzeichen direkt zur HU incl. H-Abnahme zu fahren. Dann hat man ja alles, um regulär zuzulassen.

    Nach ungestempelten Kennzeichen hatte ich extra gefragt, aber negative Antwort.

    Das haben Sie bei uns auch lange Zeit so gemacht, falsch ist es seitens der Behörde trotzdem. Ich habe mich dann irgendwann mal nicht abwimmeln lassen bis der Fachgebietsleiter gerufen wurde und mir erklären sollte warum in unserem Landkreis eine Bundesverordnung nicht gilt.


    Seither gibt es auch bei uns ungestempelte Kennzeichen zugeteilt, allerdings weiterhin nur mit energischem Nachfragen.


    Für die Behörden ist das eine doofe weil sehr schwammige Lösung, der Gesetzgeber wollte es trotzdem so. Der Grundtenor dieser Unterhaltung stimmt aber schon: unbedingt mit der zuständigen Behörde reden, auch mal Energisch auf die Fahrzeugzulassungsverordnung hinweisen. Trotzdem bleiben die Herr des Verfahrens und sitzen am längeren Hebel. Abweichungen in der Handhabung (verschiedener Sachverhalte) zwischen benachbarten Landkreisen sind keine Ausnahme sondern die Regel.