Tipps zum sinnvollen Vorgehen bei Wiederzulassung

  • Hallihallo alle miteinander


    Da ich beim Lesen einiger Beiträge immer mal wieder merke, daß es beim Zulassungsprozedere einige Varianten gibt, von denen ich noch nie was gehört hab, dachte ich mir, ich stelle hier mal eine Frage in die Runde und baue auf eure Erfahrungen.


    Situation: Trabant, viele Jahre schon nicht mehr zugelassen gewesen, logischerweise also auch ohne HU, demnächst fertig hergerichtet

    Ziel: Wiederzulassung mit H-Kennzeichen


    Die Frage ist nun: wie erreiche ich das mit möglichst wenigen Besuchen auf der Zulassungsstelle?


    a) Kurzzeitkennzeichen, an die ich zuerst dachte, gibts ja nur für Fahrzeuge mit gültiger HU. Dürfte also entfallen.

    b) Dann gibts noch ungestempelte Kennzeichen. Damit habe ich null Erfahrung und weiß auch nicht, wie die Zulassungsbehörden hier so damit umzugehen pflegen. Aber die dürften doch genau dafür da sein, um zur HU zu fahren, oder?

    c) Bei der HU kann ich ja auch gleich die H-Abnahme mit machen lassen. Frage wäre dann, ob es eine Möglichkeit gibt, ein ungestempeltes H zu bekommen? Oder fahre ich dann mit ungestempeltem normalen Kennzeichen zur HU und hinterher bei der regulären zulassung wird das dann in ein H umgewandelt?


    Gruß

    Gunnar

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Hi!


    zu a)


    Kurzzeitkennzeichen gibts auch weiterhin ohne HU, damit darfst du dann innerhalb deines Zulassungsbezirkes allerdings nur zur nächsten Prüfstelle fahren und bei nichtbestehen der HU auch nur wieder zurück.


    zu b)


    In meinen Augen fast das Einfachste, weil günstiger als Variante a). bei der Versicherung die eVB Nummer holen, bei der Zulassungsstelle damit online oder telefonisch eine Kennzeichenkombination reservieren, dann Kennzeichen machen lassen. Damit dann zur HU und danach zur Zulassungsstelle.


    zu c)


    H-Abnahme im Rahmen der HU sollte kein Problem sein, im Zweifelsfall bei der Prüfstelle anrufen, habe keine Erfahrung wie lange so eine H-Abnahme dauert. Nicht dass du dort hin kommst und ewig warten musst weil kein Platz im Terminplan ist. Du kannst dir selbstverständlich auch H-Kennzeichen mit oder ohne Saison vorab prägen lassen und dann so verfahren wie unter b). Beim Wunschkennzeichen reservieren wirst du aber nicht gefragt ob mit oder ohne "H", von daher solltest du dabei unbedingt die Kennzeichenlänge im Auge behalten ;)



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • OK, das hört sich schon gar nicht so schlecht an.

    Gibts da auch irgendwo Regelungen, was Schriftliches, auf das ich mich beziehen kann, wenn die netten Damen am Schalter meinen "H-Kennzeichen ungestempelt, hatten wir ja noch nie, gibts nicht" ?


    Ich meine, wäre ja schließlich auch möglich, daß das Auto zwar alt genug ist, aber trotzdem H-untauglich. Das können die Leute am Schalter ja tatsächlich nicht einschätzen, von daher würde es mich nicht wundern, wenn es die ungestempelten Kennzeichen nur ohne H gibt.


    Gruß

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Nix mit ungestempelten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und fertig.


    Du brauchst allerdings 2 Evb-Nummern, eine fürs Kurzzeitkennzeichen und eine zum Anmelden.

    Prozedur bei mir:

    -Kennzeichen online reservieren

    -Evb organisieren

    -Kurzzeitkennzeichen holen

    -HU mit H ( hat bei mir nur 20 min gedauert)

    -mit bestandener HU bis zum Ablauf des Kennzeichens rumfahren

    -Auto normal anmelden

  • Ich meine, wäre ja schließlich auch möglich, daß das Auto zwar alt genug ist, aber trotzdem H-untauglich. Das können die Leute am Schalter ja tatsächlich nicht einschätzen, von daher würde es mich nicht wundern, wenn es die ungestempelten Kennzeichen nur ohne H gibt.


    Wenn das Auto H-Untauglich ist, dann erfährst du das ja vom Prüfer, also VOR der Vorlage der Kennzeichen am Schalter auf der Zulassungsstelle. Den Damen am Schalter in der Prägestelle ist es egal was sie auf die Aluplatte drucken und wo die hinterher rangeschraubt wird. Hauptsache sie bekommen ihr Geld. Und wenn dir der Prüfer das "H" verweigert hast du immernoch die Möglichkeit heim zu fahren und das Auto H-Tauglich zu machen oder eben neue Platten ohne H prägen zu lassen und das Auto damit normal anzumelden. Solange deine Reservierung der Kennzeichenkombination gilt (i.d.R. irgendwas um die 10 Tage, wenn ich mich recht erinnere, kann man notfalls auch verlängern lassen) kannst du mit den ungestempelten Kennzeichen sämtliche Fahrten zu und von der HU und zur Zulassungsstelle (also alle Fahrten die für die Zulassung relevant sind) Auf direktem Wege innerhalb des für dich gültigen Zulassungsbezirkes machen. Hauptsache die Kiste ist versichert. Das ist der Vorteil ggü. Kurzzeitkennzeichen, bei denen man nach Ablauf desselben nochmal neue holen müsste, falls man es nicht rechtzeitig schafft die Mängel abzustellen.


    Ich weiß ja nicht wie das sonst in Halle läuft, aber normalerweise geht man doch hin, legt die Papiere vor, bekommt eine Kennzeichenkombination zugeteilt, geht dann die Schilder prägen lassen, kehrt mit den Schildern auf die Behörde zurück, bzw. hat man sich vorher eine Kombination reserviert (wie gesagt das "H" ist für die Reservierung irrelevant solange die Kombination auf die Kennzeichenplatte passt), hat also direkt geprägte Schilder mit und bekommt die Plaketten aufgeklebt. Dementsprechend legt man ja auch ungestempelte Kennzeichen vor. Von daher habe ich keine Bedenken, du könntest mit den Worten "ungestempelte H-Kennzeichen? Hatten wir noch nie, gibts nicht!" abgewiesen werden.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatze ()

  • Prozedere in OHV:

    Kurzzeitkennzeichen holen, ab zum Prüfer, HU inkl. H-Abnahme erledigen, ab zur Zulassungsstelle, nach Hause fahren, Klappstuhl und kaltes Bier holen, sich vor das Auto setzen und Bier trinkend den Anblick genießen.


    Von der Erlaubnis mit ungestempelten Kennzeichen fahren zu dürfen habe ich noch nie gehört, außer am Tage der Außerbetriebsetzung.

  • Moin, ich hab das voriges Jahr wie folgt, gemacht, allerdings ohne H: Kennzeichen reserviert, und prägen lassen, damit mit Termin bei der Zulassungsstelle vorstellig geworden, (alten Brief mitnehmen und EVB, mit Zusage des Versicherungsschutzes auch bei abgemeldeten Fahrzeugen), eine Vorabzulassung gemacht, dann kannst Du mit ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug zur Untersuchung und zur Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug regulär zulassen. Das ganze geht so nach §10Abs.4FZV. Dazu hatte ich noch eine Vorführbescheinigung von der Zulassungsstelle bekommen und bezahlt hatte ich dafür nichts beim Amt:thumbup:Die Vorführbescheinigung hab ich noch da, möchte sie aber nicht veröffentlichen, mehr bei Bedarf per PN

    Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken

    Einmal editiert, zuletzt von ibart601 ()

  • ibart601 Was ist denn eine Vorabzulassung und was hat man da hinterher in der Hand, außer der zugeteilten Kennzeichenkombination?


    Wie gesagt, eine Reservierung der Kombination online oder telefonisch reicht schon. Richtig, §10(4) FZV deckelt das ganze.

    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



    Wunschkennzeichen reservieren zählt meines Wissens als "zugeteilt", denn da du ab dem zeitpunkt die Hände auf der Kombination hast ist sie im System nicht mehr verfügbar und kann niemandem anders gegeben werden.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatze ()

  • Problematisch dürfte tatsächlich sein, ein H-Kennzeichen ohne Vorlage des entsprechenden Gutachtens zu erlangen, denn es liegt in der Natur der Sache, daß ein H nur zugeteilt wird, wenn auch das entsprechende Gutachten vorliegt. Und nein, das H machen nicht die Prägeleute einfach auf Kundenwunsch, das vergeben die Zulassungsmenschen. Insofern würde ich in Deinem Fall einfach die Kurzzeitkennzeichen nehmen. Wenn Du sie bei der Versicherung versicherst, die auch später das Auto versichert, fallen als Kosten nur die Bearbeitung und die Schilder an.

    Fahr' lieber mit der Bundesbahn!

    Einmal editiert, zuletzt von Marlene ()

  • Und nein, das H machen nicht die Prägeleute einfach auf Kundenwunsch, das vergeben die Zulassungsmenschen.

    Dann kennst du die falschen Prägestellen;)


    https://www.kennzeichen-deutschlandweit.de/



    Würde mich wundern, wenn die da von dir das Gutachten haben wollen, bevor sie dir das Kennzeichen machen und zuschicken. Es gibt auch noch Prägestellen, die machen dir auf Wunsch ein Kennzeichen nach DIN ohne blauen Balken. Ob und wie du da dann Plaketten drauf bekommst ist ja nicht deren Problem sondern deins. Und dass dir bei Vorlage des Gutachtens und das will Gunnar ja im Rahmen der HU, also immernoch VOR dem Zulassungsprozedere auf dem Amt, machen lassen die Zulassungsstelle dennoch das H verweigert ist auszuschließen.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    2 Mal editiert, zuletzt von Simsonmatze ()

  • Ok, ich habe das noch immer altmodisch bei der Prägestelle im Amt gemacht und nicht "online". Die hätten mich ohne H auf dem Zettel abtreten lassen.

  • Wenn du einen hast und das passende Zugfahrzeug noch dazu geht das natürlich auch, aber das kann eben nicht jeder. Und extra was zu dem Zweck anmieten oder im Freundeskreis leihen ist auch wieder Sackgang, irgendwie


    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!


  • Irgendwie verkompliziert ihr hier alles, was soll das mit ungestempelten H-Kennzeichen?


    Ruf auf deiner Zulassungsstelle an und frage nach der genauen Vorgehensweise aber behalte im Hinterkopf was ich hier schon geschrieben habe. Ich war auch unsicher aber es ist eigentlich ganz einfach.



    Das Kurzzeitkennzeichen brauchst du um zur HU zu kommen, so lange du die nicht bestanden hast darfst du damit nur Fahrten zur HU oder Werkstatt machen (steht auch in dem dazugehörigen Fahrzeugschein drin). Nach bestandener HU (mit oder ohne H) darfst du dich mit dem Kurzzeitkennzeichen frei bewegen innerhalb Deutschlands bis es abläuft.


    Jetzt hast du alle Voraussetzungen erfüllt um das Auto anzumelden (gültige HU und AU und evtl. H).

    Du meldest das Auto regulär an und hast evtl. vorab ein Kennzeichen reserviert.

    Wenn du das Kennzeichen prägen lässt bevor du auf der Zulassungsstelle warst liegt das Risiko bei dir also der normale Weg ist wie bei jedem anderen Auto auch. Papiere, reinlaufen, wieder raus und Schilder machen lassen, wieder rein, Plaketten drauf und glücklich werden.

  • Das Kurzzeitkennzeichen brauchst du um zur HU zu kommen, so lange du die nicht bestanden hast darfst du damit nur Fahrten zur HU oder Werkstatt machen (steht auch in dem dazugehörigen Fahrzeugschein drin).

    Aber warum ein Kurzzeitkennzeichen kaufen, wenn man gleich die zukünftige Kombination nehmen kann? Wie weiter oben schon mehrfach geschrieben, Fahrten zum Zwecke der Zulassung sind mit ungestempelten Kennzeichen ebenfalls machbar. Und die musst du ja eh machen lassen, ne eVB braust du zum Anmelden auch, warum also nicht gleich die "endgültigen" Kennzeichen nutzen? Zumal man mit dieser Variante warscheinlich nichtmal wenig Geld sparen kann (vor allem, wenn man wie du eh online bereits das "richtige" Kennzeichen reserviert und damit 10,20€ Wunschkennzeichenaufschlag bezahlt hat).



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    2 Mal editiert, zuletzt von Simsonmatze ()

  • Naja, ich seh schon, wir kommen da zu keiner Einigung;)


    Mal anrufen bei der Zulassungsstelle und wenn man auf Ablehnung stößt mal mit entsprechenden § winken kann allerdings nicht schaden, ja.


    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Bevor ich hier kein H vom Tüv habe ,würde ich vorher kein Kennzeichen machen lassen .

    So einfach bekommt man heut zu tage auch kein H mehr , deine bedenken sind also völlig okay Gunnar.

    Lass dir KKZ austellen und du bist auf der sicheren Seite.

  • Ich ebenfalls, allerdings ohne "H", weil für die 125er nicht sinnvoll.;)



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!