Start panel im trabant 601

  • Sinnvoll wäre es zumindest, das genau so zu handhaben. Schön wäre aber auch, wenn es was Schriftliches gäbe, daß sich auf historische Fahrzeuge der vor-EG-Ära bezieht.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Wegen welchen Vorfalls sollte es vor Gericht gehen? Diebstahl? Klar wird die Versicherung bei Diebstahl ohne Lenkradschloss nicht zahlen wollen , muss mir vorher klar sein.


    An meinem ist kein Zündschloss , hat weder Prüfer noch Polenten bisher interressiert. Lenkradkralle war Bedingung , ist aber nicht eingetragen. Somit auch keine Falscheintragung nach §21. Prüfer aus dem Schneider.


    Wenn ich das nach der HU ne Stunde später umbaue ist es auch jedem egal.


    Am besten gar nichts mehr umbauen und die Hose mit ner Grillzange anziehen.

  • Darum gehts garnicht. Willst du im Zweifel Ärger haben und Rennereien oder lieber "save" sein?


    Und am Ende des Tages entscheidet sowas immer der Richter....nicht der Prüfer...nicht die Polizei ...oder sonst einer!


    Geht wie immer so lange gut bis........

  • Klugscheiß: "safe" als Adjektiv bitte mit f, "save" ist ein Verb... :grinser:

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Wenns soweit ist kann ich es immer noch jederzeit einbauen. Oder ich fahr die nächsten 20 Jahre und es ist nichts , wer weiß das schon.


    Das so etwas wie ein nicht verbautes Zündschloss vor einen Richter kommt ist höchst unwarscheinlich , da ich es mit einem Mängelschein in 4 Wochen beheben kann.


    Im Zweifel bleibt das Fahrzeug stehen, halb so wild , es ist ein Hobby. Jeder macht irgendwelche Sachen die gegen irgendwelche Gesetze sind, sogar die Gesetzgeber selbst , aber das gehört hier nicht her. Ich seh es sehr locker und wenn es jemand drauf anlegt könnte auch mein Fahrzeug stillgelegt werden.


    Darüber mach ich mir Gedanken wenn es soweit ist , oder es ist eben nichts.