Start panel im trabant 601

  • Hey ich bin neu hier und habe gleich eine frage und zwar möchte ich in meinen trabant 601 kombi von 1989 ein start panel einbauen ich verzweifle jedoch langsam an der Verkabelung kann mir jemand helfen?

  • Was meinst du mit Startpanel? Einen Druckknopf um automatisiert den Motor zu starten oder nur um die Startfunktion des Zündschlosses zu umgehen?

  • Baust du das Lenkradschloss dann aus samt Zündschloss ?

    Könne die verbauten Komponenten die Leistung schalten oder soll ein Relais das ganze schalten ?

    Wie ist das KFZ dann gegen unberechtigten Zugriff geschützt ?


    Gruß Sascha

  • Zündschloss ist dann mit lenkradschloss ausgebaut umd die Komponenten halten das aus anlasser funktioniert auch schon nir will er nicht anspringen da ich nicht weiß wie ich den Rest verkabele

  • Dir ist aber schon klar, das du dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darfst, weil du ohne Lenkradschloss keine Hauptuntersuchung positiv abgeschlossen bekommst.


    Schau mal in die Stvzo. Das ist nicht nur Tüv-Richtlinie, dass ist Gesetz!


    Deinen Startknopf kannst du einbauen, das Lenkradschloss muss aber bleiben.


    Und wer jetzt kommt...der 500er/600er usw. hat auch nichts....ja Glück gehabt bei der Untersuchung, aber im Zweifel nicht strafverfolgungsfest.

    Ein F7 aus den 30zigern der mal vor mir durch die HU fuhr musste sich so eine Lenkradkralle eintragen lassen ansonsten keine Plakette.

  • Lieber tv p50 das ist leider falsch kenne genug Personen darunter auch leute vom TÜV und dekra die gesagt haben es ist ok also. Ich muss sagen das er nicht anspringen will, der anlasser dreht zwar aber mehr passiert auch nicht und die einzelnen Komponenten halten die hohe Spannung aus.

  • Also sowas kompliziertes wie ein Zündschloss verkabeln, da wird dir hier niemand helfen können.

    Aber vielleicht die Prüfer, mit denen du darüber gesprochen hast.


    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Welche hohe Spannung? Hat der mehr als 12 Volt? Du hast vermutlich nur die Klemme 15 verklemmt, liegt denn an den Zündspulen bei eingeschalteter Zündung eine Spannung an?

    Einmal editiert, zuletzt von Hegautrabi ()

  • Es ist zwar nicht alles verkehrt, was man nicht versteht, aber einen gewissen Sinn sollten

    Umbauten mMn. schon haben.


    Aber mach mal - ist ja Dein Auto.

    Ein druckknopf der den anlasser betätigt und schater die das zündschloss ersetzten

  • Wenn ich nicht ganz verkehrt liege dann:

    • Klemme 30 (Dauerplus) mit Klemme 15 (Zündungsplus) verbinden (per Schalter)
    • Klemme 30 (Dauerplus) mit Klemme 50 (Anlasser Startsignal) verbinden (per Taster)

    Vorher Batterie abklemmen! Wenn Klemme 30 an Masse kommt, dann wird es unschön!



  • Für die Parkschaltung benötigt man einen zusätzlichen Schalter, welcher Klemme 30 (Dauerplus) mit Klemme 30a (Parklicht) verbindet.


    30a müsste eigentlich 57a heißen.

  • Lieber tv p50 das ist leider falsch kenne genug Personen darunter auch leute vom TÜV und dekra die gesagt haben es ist ok also. Ich muss sagen das er nicht anspringen will, der anlasser dreht zwar aber mehr passiert auch nicht und die einzelnen Komponenten halten die hohe Spannung aus.

    Bitte verbreite keine Halbwahrheiten! Im Zweifel lösche ich sowas.

    Schau dir §38a der Stvzo an und dann belege uns was ausgerechnet dich davon befreit. Und da zählt nicht: der Prüfer hat gesagt........der ist nämlich nicht dranne, wenn du bei einer Kontrolle entsprechende Sicherheitseinrichtung vorweisen sollst und nicht kannst.


    Aber wie die Anderen schon sagen: mach ruhig....


    Wenn du das Zündschloß ausgebaut hast, musst du trotzdem irgendwo einen Schalter einbauen der die Zündung einschaltet.

  • Startpaneel- das sind immer die übelst zerbohrten Armaturenbrett er.

    Ausbauen- wegschmeißen!

  • Trotz alledem kein ganz uninteressantes Thema.


    Hab mir jetzt mal §38a und den zugehörigen Anhang und die zugehörige EG-Richtlinie (bah sind das viele Querverweise) zu Gemüte geführt.


    Was mich wundert: eigentlich erfüllt eine Lenkradkralle doch überhaupt nicht die Anforderungen i.S.d. §38a, denn in der EG-Richtlinie ist bei den Lenkungsblockiereinrichtungen immer die Rede davon, daß die Einrichtung so beschaffen sein muß, daß der Motor erst nach Entriegelung der Lenkung gestartet werden kann bzw. automatisch mit aus geht, wenn die Lenkung blockiert wird.

    Wäre mir neu, daß ne Lenkradkralle mit dem Zündschloß gekoppelt ist. Da kann man doch völlig unabhängig voneinander starten und Lenkung blockieren...

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Ja, so könnte man das auffassen.

    Die Frage bleibt: ist man damit rechtlich aus dem Schneider?

    Wenn mir ein Prüfer z.B. die Plakette gibt, obwohl im originalen 70er-Standard keine Warnblinkanlage drin ist, hat das ja auch nur bis zum nächsten Mängelschein Bestand.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Ich bin mir-im Falle des F7-sicher, dass der Richter in Übereinstimmung mit den Richtlinien für historische Fahrzeuge, die Kralle oder ähnliche Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung, als konform ansehen und für ausreichend erklären wird.

    Das bei einem älteren Trabant analog verfahren werden würde, bin ich mich auch relativ sicher.


    Bei einem 89er würde man per Gutachten feststellen, dass es keine (Werks)Ausführung ohne Lenkradschloß gab. Insofern müsste eine gleichwertige (dann auch eingetragene) Alternative vorhanden sein.


    Und im Zuge dessen, dass immer mehr auf entsprechende Konformität geachtet wird (siehe die Themen zu heutigen und zukünftigen Eintragungen), wird auch das "Darüberhinwegsehen" der Prüfer geringer werden bis es gegen Null geht.

    Denn heute ist alles bis zum Ende nachvollziehbar. Und ich kenne Prüfer die erst verwarnt und dann die 21 los waren/sind!