• Jetzt dreh ich das mal so, dass es mir in den Kram passt.

    blöd hast du dich selbst genannt. Wäre ja ein Grund mehr, das vom Prüfer mal genauer überprüfen zu lassen.

    Hihi: Der Prüfer soll die Bödheit seiner Kunden überprüfen?


    Der kann doch nicht mal die eigenen intellektuellen Defizite abschätzen.

    Wie sich gezeigt hat.


    MfG

    hjs

  • Hallo,

    gestern wurde bei der Hu die Umrissleuchten beanstandet und sollen ab.

    Die aren schon dran, seitdem ich den Anhänger gekauft habe und erscheinen mir auch plausibel, da beim abnehmen der Rückwand im Dunkeln die Rückleuchten weg sind. Bei meinem Verweis auf den Multicar ( dieselben Leuchten) hie es auch da nicht mehr zulässig da Breite unter 1,80m. kann man da noch mit Einigungsvertrag oder so argumentieren? Hab den Anhänger seid 10 Jahren, nie Probleme gehabt. und der Tüver ist eigentlich auch sehr vernünftig und aufgeschlossen.

    Universal Bj '68 + HP400 '85 +Limousine Bj '89

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe ()

  • Ja der Einigungsvertrag hat Gültigkeit. Insbesondere bei dem Punkt, alles was eine Betriebserlaubnis der KTA hat behält diese auch weiterhin.


    Wenn der Anhänger mit diesen Leuchten produziert/zugelassen wurde, dann dürfen die auch dran bleiben.

    Du musst jetzt nur den Beweis erbringen. Also ein KTA Datenblatt mit Foto, oder z.B. ein Prospektbild.

  • Es ist mir auch nicht bekannt das diese Parkleuchte die ich serienmäßig vom Schwalbelenker kenne ab Werk an diesem Hänger waren. Aber vielleicht weiß Mossi da mehr.

  • Das ist ja kontraproduktiv- ist aber auch keien abnehmbare Rückwand....

    Kann jemand helfen?

    oder jat jemnad eine Idee, was man legal anklemmen könnte (Seitenmarkierungsleuchten ?)- eine bessere Sichtbarkeit nach hinten als nur mit den (doch dunklen) Rückleuchten wäre

    schön


    Krapproter: Nicht Schwalbe, eine Nummer Größer wie beim Multicar

    die Besfestigung sieht schon nach "Serie" aus...

    Universal Bj '68 + HP400 '85 +Limousine Bj '89

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe ()

  • Warum der Prüfer ein Problem damit hat kann ich auch nicht so ganz verstehen.

    So ein Lämpchen ist ja nun wirklich nichts was irgendwen stören könnte. Da gibt es an neuen Fahrzeugen viel schlimmere Beleuchtungen.

  • Perfekt...

    Universal Bj '68 + HP400 '85 +Limousine Bj '89

  • Die Erklärung dafür ist ganz einfach und analog Wartburg zu verstehen.

    In dem Moment, wo die ab Werk abnehmbare Klappe entfernt wird, hat der Anhänger keinerlei Beleuchtungseinrichtungen bzw. Reflektoren mehr.

    Um dem entgegenzuwirken wurde 1981 mit der Einführung der abnehmbaren Heckklappe beim HP 300 aus Werdau die Positionsbeleuchtung eingeführt (siehe Prospekt Werdau bzw. KFT) und bis zur Einführung der außenliegenden Rückleuchten bei der Fiortschritt - Anhänger - Serie beibehalten.


    Fazit: bei Anhängern mit abnehmbarer Klappe, die auch gleichzeitig Beleuchtungsträger ist, ist Positionsbeleuchtung laut KTA-BAG vorgeschrieben.


    Der Abbau wurde also die Betriebsgenehmigung des Anhängers annullieren.


    Wie immer... Wer prüft eigentlich die Prüfer?

  • Gelegentlich ADAC und Co.. Aber selten und mit anderweitiger Priorität (am Pkw manpulierte Mängel finden). Wobei ich gar nicht mehr weiß, wann ich zuletzt von so einem Test gelesen oder gehört habe...).

  • Warum geht Ihr eigentlich nicht immer zu dem selben Prüfer, der Eure Fahrzeuge kennt ? :gruebel:

    Dann sollte es solche Probleme nicht geben.

  • Das löst aber nicht das Problem, sondern dämpft nur die Symptome.


    Ein Prüfingenieur hat berufsbedingt dieses Wissen entweder vorzuhalten oder sich entsprechend für den Einzelfall gezielt zu informieren.


    In Anbetracht der "Eimer Unrat" (ständig neue Regelungen, fast willkürliches Erweitern von Richtlinien etc.) Die seit einiger Zeit über den Sachverständigen ausgekippt werden, führt zu einer steigenden Überlastung bzw. auch einer gewissen, nachvollziehbaren Unlust.


    Nach meiner persönlichen Erfahrung ist das Hauptproblem:


    da wird dann im Zweifelsfall eher arrogant als dann interessiert vorgegangen. Manchmal wird Ahnungslosigkeit durch Großkotzigkeit und Willkür überdeckt.


    Und das führt zu oben genannten Problemen.

  • Mein Prüfer miente mal, daß es immer wieder Vorgaben gibt, auf was besonders zu achten ist,

    Scheinwerferreflektoren, Farbe der Glühbirnen vom Blinker falls weiß, Rostringe an Bremsscheiben,

    immer mal was anderes.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Ich habe jetzt mal ein bißchen gegooglt. Das (neuere) Anhänger erst ab einer Breite von 180cm eine Umrissleuchte haben dürfen, ab 210cm sogar haben müssen, habe ich jetzt mehrmals gefunden. Aber warum dürfen sie bei weniger als 180cm keine haben? Dazu habe ich keine Erklärung gefunden. Was spricht denn gegen diese zusätzliche kleine Sicherheit?

    Die ein oder andere Geschichte zu meinem ehemaligen Bootsanhänger aus den 70er Jahren könnte ich jetzt auch noch erzählen, aber lasse ich jetzt lieber in Einzelheiten weg, nur das der immer selbe Prüfer alle zwei Jahre jeweils was anderes zu beanstanden hatte, aber trotzdem jedes Mal die Plakette erteilt hat. Mal ging es um Rückstrahler, mal um die Beleuchtung, mal um die plötzlich angeblich nicht mehr vorhandene Fahrgestellnummer.... Irgendwann war mir das bei dem zu doof, wirklich.

    Das würde auf jedem Fall zu dem passen, was Atomino geschrieben hat, heute gucken wir mal auf das, morgen auf das andere...

  • Bei Anhängern sah es schon in den 1990ern ähnlich aus wie heute bei DDR-Old/Youngtimern. Die Prüfer wissen eben nicht alles, und geben dann manchmal auch ein fragwürdiges Urteil ab.


    Beim Eigenbau-Wohnwagen gab es von Anfang an immer geringe Mängel. Zuerst nur die fehlenden gelben Seitenstrahler (korrekterweise, denn die Erstzulassung war 1981). Beim nächsten mal die fehlende Reißleine an der Bremse. Beim übernächsten Mal dann das fehlende Typschild und ein Stützlastaufkleber. Es wurde eben immer nur ein Mangel festgestellt, und der Nächste dann 2 Jahre später.


    Alles wurde nachgerüstet, selbst ein Typschild für den Eigenbau wurde angefertigt, Als dann der Anhänger beim nächsten Mal tatsächlich komplett mängelfrei das Wapperl bekam, stellte ich hinterher fest, dass die alten DDR-Diagonalreifen komplett abgefahren waren. Das war dem Prüfer wohl entgangen. Naja, mir vorher auch, sonst hätte ich mich nicht damit zur HU getraut.


    Beim nächsten Mal ging es dann darum, ob man die im Brief ausschließlich eingetragenen Diagonalreifen auch gegen Radialreifen ersetzen kann (ähnliche Probleme gab es in den 1990ern auch beim Barkas). Das Ergebnis war dann nicht nur die Zulassung für Radialreifen, sondern auch eine Zulassung für 100 km/h. Zu DDR-Zeiten war der Anhänger aufgrund der Inkompetez eines KTA-Mitarbeiters nur für 70km/h zugelassen. Was allerdings damals niemanden störte, denn 70er Schilder gab es eh nicht zu kaufen, daher war zu DDR-Zeiten auch ein 80er Schild hinten am Wohnwagen.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Die Erklärung dafür ist ganz einfach und analog Wartburg zu verstehen.

    ...

    genau das meine Ich auch. Ohne Klappe -hinten duster


    Entweder ich schraub sie für die HU ab, oder fang anzu diskutieren.


    erstmal einRadlager wechseln- dank der gefundenen Anleitung von Mossi sollte das ja gehen...

    Universal Bj '68 + HP400 '85 +Limousine Bj '89