Abgemeldetes Fahrzeug wie heimbringen?

  • In deinem Fall ist die ausstellende/erteilende Behörde der Fahrzeugpapiere/Kennzeichen auch die Behörde des Landkreises, in dem du wohnst? ;)

  • Hallo bepone, hast du nicht die Möglichkeit dir einen Anhänger zu leihen? Dann bist du doch aus allem raus und sparst dir die Rennerei zu Ämter und Behörden.

  • areasunshine hat in allen Punkten vollständig recht. Überlegt doch mal, was mit der Reform bezweckt war: Märchenhafte Deutschlandreisen mit schrottreifen Fahrzeugen zu unterbinden. Und genau deswegen gibts das Schild entweder überall, wenn die Karre TÜV hat oder, wenn sie keinen TÜV hat, nur da, wo die Karre steht und nur für Fahrten zum nächsten TÜV/Werkstätte ;) . Ist zwar beschwerlich, aber im Sinne der Sicherheit des Straßenverkehrs absolut sinnvoll. Daß es durch die Änderung erstmal uneinheitliche Anwendung gab, ist allgemein menschlich, da am Schalter immer noch Menschen und keine Roboter sitzen.

  • Ich hab das jetzt mal fix mehr oder weniger kopfschüttelnd überflogen, aber KZKZ heute ist doch völlig indiskutabel. Da lohnt es sich nicht, auch nur noch ein einziges Wort darüber zu verlieren.

    Anhänger und fertich. Allein schon vom zeitlichen und monetären Aufwand.

  • Es sind halt Überführungskennzeichen und keine "ich mach die Karre schon irgendwann ganz, wenn ich mal Zeit habe, brauche aber jetzt was zum Fahren"- Kennzeichen. Z.B., um einen Gebrauchtwagen mit TÜV sofort mitnehmen zu können.

  • Ich denke, halblegale oder zweifelhafte Tipps sind nicht nachhaltig.

    Wie habe ich es gemacht? Ich habe mir einen Trailer bei einer freien Werkstatt geholt. Dafür habe 40 Euro pro Tag bezahlt. Freitag zu Feierabend geholt und Samstag Abend wieder abgestellt. Zwischendurch 1200km gefahren. Ein halbes Jahr später hatte ich den Trailer noch einmal kostenfrei, um meinen fertigen Wagen dort zum Vollabnahme zu bringen.

  • Hallo,


    danke allen für die Diskussion!

    Ich habe das Auto noch nicht in Augenschein genommen, dies mache ich am WE. Angeblich soll alles OK sein, aber ich gehe stark davon aus, dass für den TÜV schon ein paar Sachen gemacht werden müssen, schon allein deswegen, weil das Auto jetzt wohl auch eine Zeit stand. TÜV vor Ort wird also schwierig.


    Das Einfachste wird also die Schleppvariante sein. Mal sehen, was ich da machen kann. Ich hab nur PKW Führerschein bis 3,5t Gesamtgewicht und mein Auto darf 1400kg gebremst ziehen. Hänger ist also eher fraglich; das Auto, das ich holen will, wiegt ca. 1,1t. Ist ein Mazda 626 GD Bj. 1988.



    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • außer das Restaurationsobjekt ist fertig und man will nur Tüv

    So sieht's aus! Dann kann man zwar auch mit ungestempelten Kennzeichen fahren, mir persönlich ist das aber nicht so geheuer.

    Außerdem ist es gelegentlich ganz sinnvoll, nach einer Restauration, bevor man zum TÜV fährt, eine Einstellfahrt zu machen und dafür

    zu sorgen, dass sich auch die Lenkung mal bewegt hat. Obwohl das KZKZ für solche Fahrten schon wieder grenzwertig ist.


    Fakt ist, ein Auto ohne TÜV auf eigener Achse weiter als in den benachbarten Zulassungsbezirk zu transportieren, das kannst du total vergessen.


    Grüße

    Marius



    PS: Außer, der Wagen ist nie abgemeldet worden und der TÜV lediglich überfällig ;)

  • Das Einfachste wird also die Schleppvariante sein. Mal sehen, was ich da machen kann. Ich hab nur PKW Führerschein bis 3,5t Gesamtgewicht und mein Auto darf 1400kg gebremst ziehen. Hänger ist also eher fraglich; das Auto, das ich holen will, wiegt ca. 1,1t. Ist ein Mazda 626 GD Bj. 1988.

    Wenn Du damit die Abschleppvariante meinst, musst Du halt versuchen einen günstigen Preis auszuhandeln.


    Solltest Du meinen, das Fahrzeug auf Strassen zu schleppen, dann vergiss es, das ist in Deinem Fall für möglicherweise beide Fahrer Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da das eine Straftat ist, dürfte sich wohl kaum lohnen.

  • Das Einfachste wird also die Schleppvariante sein. Mal sehen, was ich da machen kann. Ich hab nur PKW Führerschein bis 3,5t Gesamtgewicht und mein Auto darf 1400kg gebremst ziehen.

    Gaaanz große Vorsicht geboten, insbesondere weil hier einige immer wieder den Anhänger vorschlagen.

    Die Anhängervariante ist bei vorliegen der Fahrerlaubnisklasse B i.d.R. nicht zulässig. Jeder der nach 1999 seinen Führerschein gemacht hat benötigt den Führerschein BE für Gespanne über 3,5t separat. Wohl den alten Hasen mit Führerschein Klasse 3 oder noch älteres...


    WICHTIG: Fahrerlaubnisrechtlich zählen immer die zulässigen Gesamtgewichte! Tatsächliche Gewichte spielen keine Rolle.


    Ein durchschnitts-PKW hat heutzutage gern min. 2t zul. Gesamtgewicht. Ein Autotrailer meist sogar mehr! In der Summer ist man mit sowas fast immer über 3,5t.

  • Genau das wollte ich doch sagen.

    Ich selbst werde das nicht machen können.


    Das Abschleppen des Autos auf eigener Achse habe ich noch gar nicht in Erwägung gezogen. Was spricht dagegen, wenn man z.B. eine Versicherungsbestätigung hat? Also so eine, die man auch zum Anmelden benötigt.



    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Das Abschleppen des Autos auf eigener Achse habe ich noch gar nicht in Erwägung gezogen. Was spricht dagegen, wenn man z.B. eine Versicherungsbestätigung hat? Also so eine, die man auch zum Anmelden benötigt.

    Steht genau hier und hier beschrieben.

  • So richtig nicht. Abschleppen darf man doch erstmal generell.

    Wieso wäre das dann eine Straftat?


    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Generell darf man Autos nur im Falle der Nothilfe (liegengebliebenes Fahrzeug) abschleppen. Selbst das hin und her schleppen von zugelassen Fahrzeugen ist theoretisch nicht zulässig, wird aber meist praktisch geduldet, da man ja bei einem zugelassenen Fahrzeug angeben kann, das es eben gerade erst liegengeblieben ist.


    Was du vor hast wäre "Schleppen" und dafür braucht man eine Sondergenehmigung der zuständigen Zulassungsbehörde, ggf. Führerschein LKW(weil der zu schleppende PKW wie ein Anhänger mit mehr als 1m Achsenabstand zählt), plus weitere mögliche Einschränkungen und Auflagen. Von daher brauchste denke ich kaum weiter darüber nachdenken.

    Gaaanz große Vorsicht geboten, insbesondere weil hier einige immer wieder den Anhänger vorschlagen.

    Wenn ich einen Anhänger vorschlage gehe ich ganz vermessen davon aus, dass klar sein sollte, dass man dann dafür auch die benötigte Fahrerlaubnis hat. Dem Führerscheininhaber sollte im Normalfall durch seine Fahrausbildung bekannt sein, was er hinten an Hängern und Gewichten ranbammeln darf und was nicht.

  • Ja, das dürfte bekannt sein. Ist es den meisten aber nicht. Einfacher Erfahrungswert meinerseits, der ich täglich damit zu tun habe.

    Klar, du hast recht. Vorbildlich bist du dann auch, denn jeder sollte selbst auf die Idee kommen das ggf. nochmal zu prüfen.


    Aber wissen tun die wenigsten was sie nun wirklich fahren dürfen und was nicht.

    Zum einen liegt das an den ständigen Fahrerlaubnisrechtlichen Änderungen und zum anderen an dem Fakt das die von dir genannte Fahrausbildung oftmals 10,20,30 oder mehr Jahre zurück liegt. Mir fallen in den letzen 2 Jahren min. 3 Fälle im Bekanntenkreis ein in denen es Fahren ohne Fahrerlaubnis war. Aus Unwissenheit. Es wurde sich nicht Ausreichend informiert, wird schon nix passieren.


    Ich wollte niemandem zu Nahe treten, nur Hinweisen auf etwas das oft vergessen wird.

  • Wenn man recht darüber nachdenkt, ist es doch eine Sauerei, was hier passiert ist.

    Denkt mal daran, wenn immer mehr Leute nachrücken, die eben nicht die alte Klasse 3 haben.

    Und wenns kompliziert wird, lässt mans eben oft.

    Klar, es hat alles seine Berechtigung, aber es muss sich ja nicht immer um gemeingefährliche

    Klapperkisten sein, so könnte es sich auch um erst kürzlich stillgelegte Fahrzeuge handeln, wo

    nun plötzlich der Aufwand doch zu hoch ist, es zu kaufen.


    Gruß

    Marius

  • Die gehen zur nächsten Fahrschule und machen den BE.

    Oder diese kastrierte Version B96. Die ist billiger aber man stößt schneller an die zulässige Gesamtmasse des Zuges. Da ist dann schon bei 4.250 kg schluss.