H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen möglich...
-
-
-
Also ich werde die Kombination mit meinem R4 Bj 86 nützen .
-
Lt. aktuellem ADAC-Oldtimer-Newsletter solls die Kombi ab 1.10.2017 geben.
Steht zwar im Widerspruch zur Theorie, daß sie eigentlich schon bisher möglich gewesen wäre - aber immerhin ein offiziöses Datum...
-
-
Lt. aktuellem ADAC-Oldtimer-Newsletter solls die Kombi ab 1.10.2017 geben.
Steht zwar im Widerspruch zur Theorie, daß sie eigentlich schon bisher möglich gewesen wäre - aber immerhin ein offiziöses Datum...
Danke für den Hinweis!
-
-
Ab Oktober können Saison- und H-Kennzeichen kombiniert werdenNormales Kennzeichen mit "H" und Monatsgrenzen
Das Kennzeichen endet dann nicht mehr mit dem "H", sondern mit den
beiden Zahlen, die – wie beim Saisonkennzeichen – den
Gültigkeitszeitraum ausweisen. Zum Beispiel 04/10 für den 1. April bis
zum 31. Oktober. -
Ich brauchs aber im Juni!!!! Oktober ist die Saison vorbei.
-
Juni 2018 sollte passen...
-
Wichtig für uns: Absatz 5 §9 a) und Artikel 9 (Seite 556).
-
Wichtig für uns: Absatz 5 §9 a) und Artikel 9 (Seite 556).
ZitatArtikel 9
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Oktober
2017 in Kraft.
(2) Artikel 6 Nummer 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(3) Die Artikel 2 und 4 treten am 20. Mai 2018 in Kraft.Zitat von ralfkAbsatz 5 §9 a)
Welcher Artikel bzw. Paragraph?
Vielleicht könntest du den Gesetzestext zitieren?
-
-
-
War etwas umständlich von mir ausgedrückt. Auf Seite 523 wird unter Punkt 5 die Änderung des §9 Absatz 3 genauer erläutert. Leider kann ich den Text nicht heraus kopieren. Dort steht noch einmal genau, das ab Inkrafttreten eine Oldtimerzulassung in Verbindung mit einer Saisonzulassung möglich sein wird.
-
Grüne Kennzeichen macht aber keinen sinn, da eh steuerfrei....
-
Zitat
5. § 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und
grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als
Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
b) Die Sätze 5 und 6 werden durch folgende Sätze
ersetzt:
„Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur
während des angegebenen Betriebszeitraums
1. in Betrieb genommen oder
2. abgestellt
werden. Der Halter darf
1. die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder
2. dessen Abstellen
auf öffentlichen Straßen nur anordnen oder zu-
lassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 5
vorliegen." -
Grüne Kennzeichen macht aber keinen sinn, da eh steuerfrei....
In Bayern muss man wohl keine Fahrzeuge versichern?
-
Anhänger zum Beispiel sind über das Zugfahrzeug versichert...... Und die, die es gewerblich nutzen (Bauern mit Traktor etc.) brauchen wiederum keine Saisonkennzeichen
-
-
Anhänger zum Beispiel sind über das Zugfahrzeug versichert......
Meine 2 nicht, für die zahle ich brav eine Versicherungprämie.
-
Haben Schneeräumfahrzeuge und andere saisonale kommunale Gerätschaften nicht auch diese grünen steuerbefreiten Kennzeichen? Die können gut Versicherung einsparen, wenn sie das mit dem Saisonkennzeichen kombinieren. Ich könnte mir vorstellen, dass der Passus dafür gedacht ist.
-
Anhänger sind nur im an das Zugfahrzeug angekoppelten Zustand mit über das Zugfahrzeug versichert und da tritt mittlerweile im Schadenfall auch eine 50:50 Regelung für Zugfahrzeug und angekuppelten Anhänger auf.
Schäden, die durch einen abgekuppelten Anhänger verursacht werden, sind i.d.R. nicht über das Zugfahrzeug versichert, insofern dies nicht explizit vom Versicherer ausgewiesen wird - dabei spielt die Farbe des Kennzeichens überhaupt keine Rolle.Sicher ist mit der o.g. Variante nur derjenige, der seine(n) Anhänger nie abkuppelt.
-
Meine 2 nicht, für die zahle ich brav eine Versicherungprämie.
Du hast ja auch kein Sportgerät drauf PS: der Bootstrailer hat ein grünes Kennzeichen ist aber trotzdem extra versichert, auch wenn es rechtlich nicht nötig wäre....
@'FelixBRB: Die LKW`s bekommen meist einen Streuaufsatz und ein Schiebschild verpasst im Winter, sind aber ganzjährig unterwegs aus Kostengründen. Die Prämie für die Versicherung ist allerdings bei Kommunalfahrzeugen eine interessate Frage.
Dazu ein Anmerkung: Sämtliche BMW Dienstfahrzeuge sind nur noch Haftpflichtversichert. Teil und Vollkasko gibt es nicht, da es günstiger ist die Schäden selber zu tragen....
-
Ok, ich hatte deine Antwort missverstanden.
-
-