Kurioses bei E*** Teil 2

  • Du meinst also die Zulassung auf den Bildern und die Ablichtung der Ausnahmegenehmigung sind gefälscht? Dann würde ich den an deiner Stelle anzeigen wegen Betrug/Urkundenfälschung! Adresse steht ja auf dem Schein mit drauf, also brauchst du nichtmal unbekannt anzuzeigen.

  • Es ist möglich, Fahrzeuge die Serienmäßig gebaut und nachweislich noch nicht zugelassen worden sind mit einer Aktuellen Erstzulassung per Sondergenehmigung zu Zulassen. Rechtlich kein Problem, Bürokratisch aber sehr schwierig. Ein Bekannter von mir hat dies selber vor ein paar Jahren mit einen L60 NVA-Depotfahrzeug gemacht, welches er 1990 ohne Zulassung erwarb und über 20 Jahre wieder eingelagert hatte.


    Eine Grüne Plakette bekommt man natürlich nicht und die H-Zulassung ist dann auch erst 30 Jahre nach EZ möglich, somit spricht eigentlich nix dafür dieses Verfahren anzuwenden. Mein noch nie zugelassener Anhänger aus DDR Zeiten hat einfach die EZ passend zum BJ erhalten und gut.

  • Man könnte die Zulassungsfähigkeit als Bestandteil des Kaufvertrages definieren......


    Außerdem sind schriftliche Zusagen in einer Anzeige bindend und zugesicherte Eigenschaften einklagbar.....

  • ralle : Interessant wäre, auf welche Rechtsgrundlage der FZV (nehme ich mal an) du dich beziehst und ob in dieser Ausnahmen explizit z.B. per Grundsatz geregelt oder definitiv ausgeschlossen sind.


    Zitat

    Man könnte die Zulassungsfähigkeit als Bestandteil des Kaufvertrages definieren......


    Außerdem sind schriftliche Zusagen in einer Anzeige bindend und zugesicherte Eigenschaften einklagbar.....

    Dann kann man (z.B. privatrechtlich) zur Erkenntnis kommen, dass die im Kaufvertrag fixierten Bestandteile unwahr sind und bekommt dahingehend vielleicht sogar Recht (und evtl. ne Rechnung vom Rechtsbeistand)...aber gekonnt hat man damit in Richtung einer Zulassungsfähigkeit nicht viel bzw. gar nichts...

  • Gesetze kann man brechen, umgehen, aufheben oder aushebeln. Irgendeine Möglichkeit gibt es immer. Für den kleinen Privatman meisst schwierig, für den Gesetztgeber kein Problem.


    Und das mit den zugesicherten Eigenschaften ist grundsätzlich erstmal richtig, aber wenn jemand, am besten durch einen Zeugen bestätigt, nachweisen kann das eine zugesicherte Eigenschaft zwischenzeitlich verloren gegangen ist........die Advokaten sind da unter Umständen sehr erfinderisch und wir meist zu wenig juristisch bewandert ;) Alles schon erlebt :)

  • Und der erste Halter war sogar adelig, ein Baron von M. Die Autos wurden von den Gebrüdern G. vertrieben. Als besonderes Erkennungszeichen hatten diese Fahrzeuge an der Heckklappe nicht die 1,1 sondern den 601er Schriftzug...

  • Du meinst also die Zulassung auf den Bildern und die Ablichtung der Ausnahmegenehmigung sind gefälscht?

    Das hab ich nicht gesagt. Ich meinte, ich habe noch keine solchen sondergenehmigten Zulassungen gesehen.

  • Ja nun hast du ja in dem Angebot eine gesehen oder? Und damit dürfte die These mit der Zeit und den passenden Nummern hinfällig sein...nicht wahr?

  • Eben, die Bilder. Da war noch keiner von zugelassen. Aber warten wirs mal ab - vielleicht stellt ja irgendwann mal wer so ein Exemplar vor: "Schaut mal, was ich Tolles habe ..."

  • Da war noch keiner von zugelassen

    ??? Auf den Bildern ist ein Zulassungsschein zu sehen, den man nur bekommt wenn das Fahrzeug auch zugelassen ist.

    Also ist mindestens einer zugelassen von den Dingern.

    Oder missverstehe ich dich?

  • Ich habe gestern mit meinem TÜV-Onkel gesprochen, Grundsätzlich ist es nicht möglich, aber wir leben ja in einem Rechtsstaat und da gibt es für alles Ausnahmen. Die gibt es in diesem Fall wirklich, nur ist dies ein sehr aufwendiges unterfangen, was sich niemand freiwillig antut. Vor allem weil es keinen Sinn macht. Wenn in Zukunft die Umwelt Vorgaben noch strenger werden, werden diese Fahrzeuge definitiv nicht mehr auf der Straße fahren. Es gibt weder in absehbarer Zeit ein H-Kennzeichen, noch bekommt er irgendeine Plakette für die Umweltzonen. Und bei der momentanen Panikmache über zukünftig blaue Plaketten ( oder Lila, Rosa, Regenbogenfarben) und Dieselfahrverbote wird es dafür bestimmt keine Ausnahme geben.


    Ralle

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • Es ist möglich, Fahrzeuge die Serienmäßig gebaut und nachweislich noch nicht zugelassen worden sind mit einer Aktuellen Erstzulassung per Sondergenehmigung zu Zulassen. Rechtlich kein Problem, Bürokratisch aber sehr schwierig.

    Eine Grüne Plakette bekommt man natürlich nicht und die H-Zulassung ist dann auch erst 30 Jahre nach EZ möglich, somit spricht eigentlich nix dafür dieses Verfahren anzuwenden.

    ralle das habe Ich schon mehrere Beiträge weiter oben geschrieben

  • Das hatte ich wohl übersehen. Ich hatte nur den Tag vorher beim TÜV mit dem Kollegen gesprochen.


    Ralle

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • Also ist mindestens einer zugelassen von den Dingern.

    Ich sehe eine Zulassungsbescheinigung aus EL eines Trabants der 2016 via Sondergenehmigung zugelassen wurde. Das Bild zeigt eine andere FIN. Auf keinem der Bilder ist ein Kennzeichen zu sehen.