Mist, das erste Mal bei Rot geblitzt

  • Mein Beileid.


    Wieviel Sekunden nach Umschalten waren es denn gefühlt?

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Dann ists übel. Bist Du beruflich aufs Auto angewiesen? Dann kann man sich meines Wissens zumindest den Zeitraum der Sperre "aussuchen".


    Aber unser Fachmann guidolenz hier im Forum weiß da sicher Genaues.

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • ja, was soll ich machen, ich hab wahrheitsgemäß geantwortet.
    Zu erwarten habe ich 200,-€, 2Pkt. und 4 Wochen Fahrverbot. Ich habe einfachen Arbeitsweg von 50km und öffentliche ist so gut wie unmöglich. Ich denke ich werde Fahrgemeinschaft nutzen. Habe da jemanden. Ich werde, wenn der Bescheid dann da ist, auf jeden Fall versuchen in den Februar zu schieben.

  • Du kannst eine Bitte an die Behörde schicken, die Strafe zu wandeln. Mit Hinblick auf bisherige gute Führung und der Notwendigkeit des Fahrens kann sowas klappen.

  • danke Mossi für den Tipp und den Anderen für den Zuspruch.
    So was wäre schön, wenn das klappen würde. Ich habe noch mal an den ADAC geschrieben und denen meine Stellungnahme geschickt. Den Brief hab ich schnell noch mal zurückgehalten. Nicht, dass ich da mit Aussagen ein Eigentor schieße.
    Fakt ist, ich bin drübergebraten und es ist eine der sehr neuen Anlagen. Das wird schon stimmen was die gemessen haben, ich denke mit Offenheit und der Bitte um Milde kann man da mehr erreichen als mit einem Anwalt.

  • Auf keinen Fall Angaben zum Hergang machen, wenn man nicht juristische Erfahrung hat!
    Zu schnell setzt man sich dem Verdacht aus, unter Vorsatz gehandelt zu haben.
    Die Behörde ist verpflichtet selbst Beweise zu sammeln. Wenn man selbst auch nur den geringsten Anhaltspunkt oder Beweis liefert, ist einem nicht mehr zu helfen.


    Bestes Beispiel ist die Frage: "Haben Sie Alkohol getrunken?"
    Antwort: "Gestern Abend zwei Flaschen Bier."
    Ergebnis: Anfangsverdacht. => "Kommen Sie mal mit zum pusten."
    Korrekte Antwort: "Nein!"


    Aber mal davon ab: Hast Du die Beweisfotos? Es muss zwei geben.

  • Bestes Beispiel ist die Frage: "Haben Sie Alkohol getrunken?"
    Antwort: "Gestern Abend zwei Flaschen Bier."
    Ergebnis: Anfangsverdacht. => "Kommen Sie mal mit zum pusten."
    Korrekte Antwort: "Nein!"


    Der Anfangsverdacht wird keinesfalls auf einem Ja oder Nein beruhen, wenn die Rennleitung zum Test bittet.


    Wenn du auf das Auto angewiesen bist, nimm dir einen Anwalt. Mit Offenheit und einer Bitte wird das nichts.

  • Ist mir dieses Jahr auch schon passiert.
    Die 200€ tun schon weh.
    Zum Glück bin ich nicht ganz so aufs Auto angewiesen.

    Neapel sehen und sterben-Tour 2012
    Ich war dabei!


    50 Jahre Trabant 601
    Die Jubiläumstour 2014
    Ich war auch dabei!
    :raser:

  • Trunkenheit im Verkehr ist saugefährlich und kein Kavaliersdelikt. Es mag zwar zweckmäßig sein, nichts zum Trinkverhalten zu sagen, aber richtig ist es, kein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß zu fahren. Daher mein erstes Dislike hier. Außerdem mag ich es nicht, wenn der ehrliche Bürger als der Depp dargestellt wird.
    Ansonsten kann es zumindest vor Gericht helfen, die besondere Härte durch ein Fahrverbot wegen fehlender ÖPNV- Anbindung und beruflichem Angewiesensein auf den PKW darzulegen. Oft verhängen die Gerichte dann ein doppelt so hohes oder jedenfalls deutlich erhöhtes Bußgeld und verzichten auf das Fahrverbot. Aber das liegt im jeweiligen Ermessen. Bei sauberem Fahreignungsregister (keine oder nur wenig Eintragungen) gibt es diese Chance. Wenn das Fahrverbot für Dich ein echtes Problem ist, laß' Dich schnell von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

  • Tritt ein in die juristische Realität, mein Freund. Der ehrliche Bürger schreibt: "Ich war der Meinung, dass ich es noch bei gelb schaffe". Daraus dreht Dir der engagierte Staatsanwalt sofort einen Vorsatz. Nur mit dem Beweis, dass Du die Haltelinie bei rot überquert hast, wäre dies kaum möglich.
    Du solltest in Deinen Auslegungen wenigstens so konsequent sein und das Fahrverbot akzeptieren. Mir unterstellst Du, durch mein Beispiel würde ich Alkohol im Straßenverkehr gutheißen. Die Leute, die bei rot über die Kreuzung fahren genießen dann Milde vor Gericht. Das ist eine beeindruckende Wertung.

  • Es weiß auch jeder besser.....


    Mal sehen, wo es hinführt....

  • 200€(+Bearbeitungsgebühr) und ein Monat Laufen, würde ich sagen...

    Neapel sehen und sterben-Tour 2012
    Ich war dabei!


    50 Jahre Trabant 601
    Die Jubiläumstour 2014
    Ich war auch dabei!
    :raser:

  • Anwalt nehmen !
    Kann sehr oft helfen, muss aber nicht.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2