DDR Papiere bzgl. Führen eines Kfz

  • So, die Nachsaison fängt an und ich kann mich mal wieder mit dem Sammeln von Devotionalien rund um unser Hobby kümmern. Dazu gehören u.a. auch Kfz- bzw Fahrerbegleitende Papiere aus der DDR. Ich hab da schon einiges zusammengetragen, würde aber gern von Ex-DDR-Straßenverkehrsteilnehmern wissen, ob es noch mehr gab und vllt. eine fruchtbare Erfahrungssammlung starten:


    KfzBrief
    Zulassungsschein
    Versicherungskarte
    Führerschein
    Berechtigungsschein zum Führerschein
    Betriebsfahrerlaubnis
    Straßenverkehrsschulungskarte


    Der Berechtigungsschein zum FS war meines Wissens so'ne Art schriftliches Verkehrssündenregister. Weiß jemand, wie das ganz genau gehandhabt wurde?

  • Fahrauftrag des Betriebes....

  • ich muss doch mal nachsehen ich habe glaube noch eine Stempelkarte mit Stempel drinn.

  • In die Stempelkarte wurde bei Verstößen vor Ort gleich eingetragen.
    Also sowas wie das Flensburger Register in mobiler Form.
    Fünf Stempel gab es maximal, dann war man Fußgänger. Wie viele Stempel
    man bekam, lag meist am Ermessen und der Laune des VoPo. Ob es da feste Regelsätze gab, weiß ich nicht. Kann ich aber einen (ehemaligen) Stempelbesitzer fragen. ;)
    Je mehr Einträge die Karte bereits hatte, umso restriktiver wurde in der Regel der Stempel gezückt.

  • Danke für die Hinweise mit der Schulungskarte. Wurden denn die Einträge seitens der VoPo irgendwie belegt? Was war denn, wenn man die Karte "einfach verloren" hat?


    @Mossi Einen solchen Fahrauftrag habe ich leider nirgends gefunden.


    Eingefallen ist mir noch der internationale Führerschein, sowie die alte Form des Führerscheins, die Fahrerlaubnis.


    Sammelt jemand von Euch auch ähnliches oder bin ich der einzige Bekloppte?

  • Die Stempelkarte war der Berechtigungsschein ! Wenn ich mich richtig erinnere, war die Stempelkarte immer mitzuführen.Wenn die Stempelkarte voll war/voll gemacht wurde, verlor man automatisch die Fahrerlaubnis. Hatte man keine Stempelkarte mit, war die Fahrerlaubnis ungültig und man durfte bis zur Neu Ausstellung des Berechtigunsscheines/Stempelkarte nicht fahren. Dafür musste man selbst zur Fahrerlaubnisstelle. Wir hatten keinen Führerschein. (erst Führerschein, dann Fahrerlaubnis, dann wieder Führerschein wg international und so..)Weil, wir hatten ja keinen Fü.....


    Es gab Regeln für die Erteilung eines Stempels. (Auch für deren Ablauf. Das ging nach Menge der Stempel und waren meist Monate, keine Jahre)
    Oft wurde aber die Anwendung allerdings willkürlich ausgelegt. Also z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung ( visuell festgestellt) kam dann die durch den Vopo gefühlte Gefährdungslage hinzu oder eben nicht.
    Die Vopo´s führten (wie unsere heutige Polizei auch)ein Diensttagebuch. Die festgestellten Vergehen wurden dann an die Fahrerlaubnisstelle geschickt.
    Insgesamt fand ich das System gar nicht so schlecht, weil es immer vor Ort mit dem Bürger zum Einsatz kam. Es gab nicht nur einen Situation, wo ich Mitspracherecht hatte, zumindest meine Sichtweise darlegen konnte. Vorsicht war dennoch geboten.