Hallo, im Gespräch mit der Rennleitung (Polizei) während eines Olditreffens bekam ich
den Hinweis, dass die alten DDR-Parkscheiben im öffentlichen Parkraum nicht mehr gültig
sind.
Eigentlich klar, oder?
Ich kann mich allerdings entsinnen, dass im Einigungsvertrag 1990 sinngemäß stand,
dass derlei nicht sicherheitsrelevanten Dinge weitergenutzt werden dürfen. Blöderweise
find ich mich im Paragraphendschungel nicht so zurecht und den Absatz jetzt nicht wieder.
Mit dem netten Herrn in Grün (ja, haben die hier noch an) bin ich so verblieben, ihm
die Antwort per Mail zu schicken. Dann hätte er was dazugelernt ..
Weiß einer von euch, wo's steht?