Der jährliche Akt mit der Steuererklärung

  • Nabend, ich weiß das passt jetzt überhaupt nicht hier ins Forum, aber ich hab ehrlich gesagt keine Lust mich in nem Finanz/Steuerforum anzumelden und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, ansonsten den Beitrag einfach löschen ;)


    Und zwar folgendes Problem: Ich pendel zur Arbeitsstelle wöchentlich knapp 300km, habe dort eine gemietete Wohnung mit Nebenwohnsitz. An freien Tagen/Wochenende wohne ich kostenfrei bei meinen Eltern (Hauptwohnsitz), dadurch fällt die Geschichte mit der doppelten Haushaltsführung raus, da ja nur ein Mietvertrag für meine Nebenwohnung besteht. Zweitwohnsitzsteuer bin ich dadurch ja ebenso befreit.


    Gibt es eine Möglichkeit die Pendelei irgendwie mit abzusetzen? Evtl. 1x pro Monat oder so. Sind ja gut 2500km/Monat nur für das pendeln zwischen den beiden Wohnorten. Hab bis jetzt nicht wirklich dazu plausible Antworten erhalten. Wüsste auch nicht in welcher Rubrik das genau einzuordnen wäre. Mein eigentlicher Arbeitsweg (Nebenwohnsitz>Arbeit) sind nur ca. 1km.



    Die letzten Jahre hab ich mir da nicht wirklich nen Kopf darum gemacht, weil es aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen immer ganz gut zurück gab.


    Ich bin auf dem Gebiet noch nicht so gut bewandert, aber vielleicht weiß ja jemand was ;)


    Grüße

  • Es gibt eine Möglichkeit: Heiraten.
    Du kannst die Fahrten zw. Haupt- und Nebenwohnsitz nur absetzen, wenn beim Hauptwohnsitz eine Ehefrau sitzt.
    Angaben sind ohne Gewähr.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Und wenn man heiratet, gleich noch auf den Beruf der Ehefrau achten:
    Buchhalterin oder Steuerfachangestellte etc. wäre praktisch. :D


    Für das Finanzamt sieht die Sachlage ganz nüchtern so aus:
    Du hast Deine Wohnung zwar als Zweitwohnsitz angemeldet, aber dort ist Dein Lebensmittelpunkt, bestehend aus Wohnen und Arbeiten.


    Die Fahrten zu Deinen Eltern sind nichts anderes als private Besuchsfahrten. Hauptwohnsitz hin oder her.

  • Ja, so sieht´s leider aus. Mein Hauptwohnsitz war 650 km von der Arbeitsstelle entfernt - also Sonntag Abend hinfahren und Freitag zurück. Normalerweise könnte man die 1300km pro Wochenende absetzen, WENN da nicht das Problem mit dem Hauptwohnsitz wäre. Da du von MO bis Fr am Arbeitsort bist und dort eine gemietete Wohnung hast, ist dort dein Lebensmittelpunkt. Das ist das Problem.
    Bei mir war die Behörde dann so nett und hat mich ohne mein Wissen einfach am Arbeitsort als Hauptwohnsitz angemeldet. Damit war der Drops gelutscht.

  • Zumal du die Steuererklärung bei der Behörde deines Lebensmittelpunktes machen musst.
    2008-2010 habe ich in HH gewohnt, Hauptwohnsitz war Nossen in Sachsen. EkSt musste ich in Hamburg abgeben, obwohl ich dort nicht mal einen Nebenwohnsitz gemeldet hatte (Nebenwohnsitzsteuer)

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  • Danke für die Antworten, so hatte ich mir das schon gedacht. Heirat fällt aus :thumbup:


    @ralfk Also ohne Nebenwohnsitz würde das funktionieren?


    Ich muss nämlich ehrlich sagen, das ich es noch nicht geschafft hab, nen Nebenwohnsitz anzumelden. Hatte es aber eigenlich nächste Woche vor.Das was ich beschrieben hatte, war sozusagen der Idealfall, das mir hier niemand nen Vortrag über die Meldepflicht hält :D

  • Nebenwohnsitz interessiert nicht wirklich. Der Punkt ist die Tatsache, WO dein Lebensmittelpunkt ist. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem sich dein Leben hauptsächlich abspielt. D.h.,wenn du an 5 Wochentagen ( 20 pro Monat)am Arbeitsort bist und dort auch wohnst, ist dort dein Lebensmittelpunkt und lt. Meldegesetz müsstest du dich dort als Hauptwohnsitz anmelden. So war das damals (vor 10 Jahren) bei mir.
    ;) Ich habe damals der Meldebehörde gegenüber erklärt, dass ich nur jede zweite Woche am Arbeitsort wäre und mein Hauptwohnsitz deshalb weiterhin Berlin bleibt. Ich war dann also pro Monat gesehen, mehr Tage in Berlin, als in Bonn. Dadurch konnte ich meinen Hauptwohnsitz Berlin behalten. Das Amt ist natürlich nicht doof und hat mir die Auflage erteilt, die Arbeitszeiten nach 6 Monaten nachzuweisen. Dies habe ich leider versäumt ;):sleeping: und das Amt hat mich dann ohne mein Wissen in Bonn angemeldet. Gemerkt habe ich die Ummeldung nur dadurch, dass ich keine Wahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl in Berlin bekam. Bei einer Nachfrage beim LEA in Berlin wo meine Wahlunterlagen bleiben, erfuhr ich dann, dass ich in Bonn gemeldet bin. :cursing:

  • Ja, das war für mich leider ziemlicher Stress. Der Arbeitgeber hat Trennungsgeld gezahlt, da man ja von zuhaus getrennt war. Is bloß blöd, wenn dein zuhaus plötzlich nicht mehr dort ist, wo es vorher war.... :huh: Was schreib ich da nur in den Antrag bei "Hauptwohnsitz" ?(?(?( War eine ziemliche Huddelei damals....
    Aber nochmal zum eigentlichen Thema. Für das Finanzamt sind in einem solchen Fall die Wochenendfahrten in die "Heimat" reines Privatvergnügen und daher nicht absetzbar. Absetzbar war der Weg von der Bonner Mietwohnung zur Arbeitsstelle - unglaubliche 1000 Meter!

  • Danke für die ausführlich Antwort, mal durchrechnen ob ich dann diesmal überhaupt was zurück bekomme :D