Tieferlegung und Tüv

  • Wenn ich bei mir unter die Karosse schaue ist der Hilfsrahmen derzeit der tiefste Punkt.


    Und da bekomm ich gerade so den Fuß drunter, gemessen waren es 10cm glaub ich, aber bis jetzt ist auch noch kein Motor und nichts drin.


    Angeblich setzt sich das ganze im Fahrbetrieb später noch dann bin ich wohl bei 7 oder 8cm. Dabei ist im Radhaus noch "ordentlich Luft".

  • Bei mir is es so.....Ich hab ne Tf 100 liegen die ich einbauen will. Felgen werden 6×15 er ..... Ich hab schonma grob nachgemessen und beim Hilfrahmen bin ich bei knapp 10cm. Müsste eigendlich reichen für'n Tüv...

  • Also bei meinem war das Mittelrohr vom Auspuff die tiefste Stelle.

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Mit welchem Grund? Ohne Gesetzesgrundlage halte ich das für sehr fragwürdig.

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  • Wenn es nicht wo geschrieben steht müssen die Herren Grünen bzw jetz Blauen
    dir erst einmal die Gesetzesgrundlage vorweisen wonach sie das Kfz als nicht verkehrstauglich erachten. Können sie das nicht würde ich das immer anfechten.

  • Hier die Aussage der Dekra dazu:


    Bodenfreiheit bei Tieferlegung


    In
    der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten
    Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die
    allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein
    anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus
    Fahrzeugtechnik und Straßenbau.


    Beim verkehrsüblichen
    Fahrbetrieb, auch beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches,
    eines abgesenkten Bordsteines oder einer Prüfgrube, Hebebühne oder
    anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und Verkehrseinrichtungen (in
    Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht beschädigt werden.


    Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim
    Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt
    751) vor: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank
    und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und
    einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.


    Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen
    Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in
    begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer
    als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren
    Betrieb des Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne
    austretende Öl auf der Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung
    anderer Verkehrsteilnehmer führen.


    Quelle: http://www.dekra.de/de/1469


    *
    *
    *

    Tieferlegung vom PKW


    mögliche Gefährdung durch


    - Verschlechterung des Fahr- und Lenkverhalten
    - Verschlechterung des Bremsverhalten
    - unzulässige Rad-Reifen-Kombinationen
    - zu geringe Bodenfreiheit
    - zu geringe Höhe der Anhängekupplung
    - zu geringe Höhe des Kenzeichen und lichttechnischen Einrichtungen


    Vorschriften und Richtlinien


    StVZO, insbes. $$30, 36a, 43, 47c, 49a, 50 bis 54, und 60
    VdTÜV-Merkblatt 751 Anhang 2- FzTieferlegungem


    Prüfung des Einbaus


    -Einhaltung der Auflagen und Einschränkungen
    - Spur- und Sturzeinstellung
    - Lichteinstellung
    - Zulässige Rad-Reifen-Kombi
    - Einstellung des Bremsregelventil (regelt das Bremsverhalten bei unterschiedlichen Zuladungen)
    - Freigängigkeit der Räder und Reifen


    Prüfungsvorschlag ,ist nur eine Richtlinie, die nicht rechtskräftig ist.


    Nach der Tieferlegung des Fahrzeuges; besetzt mit dem Fahrer und mit
    vollen Tank, muß der PKW eine Schwelle mit einer Breite von 80cm und
    einer Höhe von 11 cm berührungslos mittig überfahren können. Die
    Berührung von elastischen Anbauteilen spielt keine Rolle.


    - Ermittlung der Fahrzeughöhe an festen Teilen (Dachkante usw.)
    - Prüfungen der Auswirkungen von anderen Fahrzeugänderungen.


    Quelle: http://www.boehler-kfz.de/html/dekra___tuv.html

  • Und somit wären fast alle tiefen Fahrzeuge illegal?


    11cm is schon hoch wenn vollgetankt und mit Fahrer besetzt.
    Ich sehe mein Auto gern, ohne Fahrer,
    von aussen.

  • Und somit wären fast alle tiefen Fahrzeuge illegal?


    Nein, da es nur eine Richtlinie zur Feststellung der Bodenfreiheit ist, selbst wenn du nur 1cm hättest und einen Prüfer findest, der das verantworten kann und es einträgt, wäre das ok.


    Das Problem ist halt nur bei Polizeikontrollen, das man dort oft anderer Meinung ist und die Prüfstellen, zu denen man dann meist begleitet wird im Sinne der Ornungshüter handeln.


    Aber, du musst der Überprüfung dort nicht zustimmen, sondern kannst auf eine durch einen von dir benannten Sachverständigen bestehen.

  • Muss nun auch mal mein Senf dazu geben.


    Bevor ich mein Zeugs an Blattfedern etc eingebaut hab, suchte ich die Meinung und den Rat eines Dekramenschens bzw der der mir später alles einträgt.


    Fragte ihn unter anderem ob das alles rechtens ist wenn ich den Auspuff durchs Geweih lege ...


    Antwort: solange es fachmännisch/ordentlich gemacht ist hat er keine Bedenken und alles ist gut (auspuff)


    Zur tiefe ... min 8cm Bodenfreiheit zu festen/ nicht beweglichen Teilen.
    Nur weiß ich nicht ob unten die Lippe mit dazu gehört ?


    Faustregel meinte er ne Höhe vonner Zigarettenschachtel.


    Das ist mein Wissenstand der Dinge


    Grüßi

    Gruß Christian :thumbup:



    Trotz Mauerfall und Wende TRABIPOWER ohne Ende :top:


    Trabant:>"Lachen sie nicht über dieses Auto, ihre Tochter könnte schon drin gelegen haben!"<

  • Abweichungen sind in
    begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer
    als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren
    Betrieb des Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne
    austretende Öl auf der Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung
    anderer Verkehrsteilnehmer führen.




    das ist der entscheidende Passus in dem ganzen gesetzestext...
    man kann tieferlegen wie man will, nur ob man einen prüfer dazu findet ist fraglich.
    und vorallem muss man dann im falle das irgendetwas beschädigt wird (straßenbelag, bordstienkanten oder sonst irgendwas, oder halt auch öl austritt) muss man dafür gerade stehen, und die beseitigung, und reparatur bezahlen, sofern man den dabei erwischt wird, und auch geahndet wird!

  • Das raff ich jetz aber ma garnich....dann sind ja mindestens 1/3 der Trabis hier im Pf zu tief aber ganz legal zugelassen und ohne Probleme unterwegs.

  • Danke für die Klatsche... ;) ...
    Ich komm da aber jetz trotzdem nich ganz mit. Off deutsch gesagt is man der Willkür der Bulleten ausgeliefert.

  • So war das nich gemeint ;)


    Es ging um die Tatsache das der fred eigentlich überflüssig sein sollte ;)


    Ich versteh es so das alles legal ist was dein Prüfer einträgt.
    Nur wird es irgendwann lästig wenn du immer rausgezogen wirst.


    Das nächste Problem sehe ich wenn dem Prüfer die Lizenz entzogen wird, wie es schon oft bei Motoreintragungen der fall war.
    Was ist dann? :)


    Ich weiss es ist alles viel Wind um nicht viel :)

  • Das nächste Problem sehe ich wenn dem Prüfer die Lizenz entzogen wird, wie es schon oft bei Motoreintragungen der fall war.
    Was ist dann?


    Einen ähnlichen Fall hatten wir hier bei uns vor ein paar Jahren. Ein Prüfer einer freien Unabhängigen Prüforganisation hat Gutachten für Autogasanlagen aus Polen erstellt, bis jemand mir ebend solch einer Anlage zur Dekra gefahren ist wegen Tüv, dort wurde festgestellt, das die nicht Ordentlich verbaut wurde.


    Die Dekra hat daraufhin das KBA informiert, die den Prüfer untersucht, festgestellt das er das nicht abnehmen durfte und alle betreffenden Gutachten für ungültig erklärt.


    Die betroffenden Fahrzeughalter wurden angeschrieben, das deshalb die ABE Für Ihre Fahrzeuge erloschen sei und sie damit nicht mehr im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden dürfen.


    Waren wohl um die 300 Fahrzeuge, die mussten die Anlagen von einen Zertifizierten Fachbetrieb überprüfen und ggf richtig einbauen lassen, bzw wurden wohl auch viele ausgebaut, da sie nicht für die Fahrzeuge zulassungsfähig waren. Die anfallenden Kosten durften die Halter selber zahlen und dann Zivilrechtlich einklagen.

  • hallo, ich habe meine tf 70 zusammen mit dem h kennzeichen eintragen lassen. der treadersteller möchte 120 abwärts das wird denke ich zuviel für h!


    das ordnungsamt hat auch rumgemuggst, weil h und eintragungen passen nicht wirklich zusammen.
    ich habe es mit der ermüdeten blattfeder hinten ausgelegt das, das optische bild (zwar nach unten hin) wieder passt.
    das ist ein ein kleines hilfsmittel fürs ordnungsamt, das es mit eintragung und h auch klappt.
    das habe ich mir von käferfahrern abgeschaut, allerdings haben die den motor hinten :thumbup:


    abe kannst du dir hier kostenlos downloaden www.trabant-erfurt.de unter downloads :thumbup:

  • Also bei 80cm breite und 11cm Höhe möchte ich mal ein neues Auto sehen was da ab werk rüber kommt


    in mein passy ist ein gewindefahrwerk verbaut und der eine dekra TÜVER meinte ich soll es so hoch drehen das ein 100kantholz
    drunter passt da habe ich ihm gesagt das ich ja dann gleich wieder das originale einbauen kann
    Ein tag später war ein anderer TÜVER da und der hat es so eingetragen
    da sieht man mal das jeder TÜVER anders entscheidet


    mfg muskelpappe


    ps.:ich werde auch auf min 160 runter ;)