"Exklusiv" "Tuning"

  • Was heißt denn abgelehnt?


    Ich beziehe das auf Fahrzeuge wie aus diesem Tread. Fahrzeuge die im Rahmen der StvZo eine Gefahrenquelle darstellen und somit nicht einmal mit Kurzzeitkennzeichen oä. gefahren werden dürften.


    Das ist ja kein Vergleich zu deinem BBQ ;-). Ich werde es wo nötig, mit dem Prüfer genauso machen :) .


    Kai

  • In "rotes Buch" gibt es meines Wissens nicht. Event. spricht sich rum wenn einer auf Krampf versucht TÜV zubekomm oder mehrere solche Umbauten verursacht hat.



    Ich kenn nun 2Extreme:
    - Wabant: - extremer Leichtbau (Löcher)
    - andere VA, geänderte HA
    - Eigenbau GfK Beblankung
    - über 100PS (3Vergaser)
    - geänderte Lenkung ...etcetc pp...
    Aber: alles sehr gut gemacht! TÜV bei einer namenhaften Firma im Westen mit allen(!) Eintragung


    -1,1: - Blattfeder Karo, nur Vorderwagen umgebaut
    - 1,6 +5 Gang
    Hier war ich echt überrascht das man ne Blattfeder HA mit 1,6l abgenommen bekommt...ich will gar nicht wissen wie.


    Fakt ist: wer Schindluder betreibt und den ehrlichen und vernüftigen Schraubern in verruf bringt sollte bestraft werden. Am besten mit Eintrag in die Sünderdatei bzw. eine TÜV-Datei.

  • Das mit der Blattfeder kenne ich aber.
    Kübelumbau auf Tramp und dann den 1.6er vom Skoda.
    Der Kollege hat die Battfeder an der HA.


    Oder habe ich jetzt was falsch verstanden?

    Gruß in die Runde 8)
    Tobi




    < 1.6er Tramp und Lada 1200s>

  • Jo, Blattfeder HA. Wobei, wenn ich ihn richtig verstanden habe, die Zulassung auf den 2Takter bezogen ist und quasie nur ein Motorumbau eingetragen wurde.


    Was bitte ist von Kübel auf Tramp? 2auf 4Takte?

  • Was spricht gegen die Blattfeder, ich finde Blattfeder an der Ha fährt sich beim Trabi sehr gut.
    (Die Corvette hatte bis 2013 Blattfeder an der Ha,allerdings aus Verbundkunstoff.)
    Wo war den der Tank, bei Blattfeder paßt der 1.1er Tank doch nicht?

  • @ P60W
    ja 2 auf 4 Takte
    Als der Wabant nicht eingetragen wurde, hat er sich für die 1,1er Vorderkarre mit dem 1.6er entschieden.


    @ Isnogud
    Tank - Gute Frage, so genau habe ich es nicht gesehen... ist aber hinten drunter.

    Gruß in die Runde 8)
    Tobi




    < 1.6er Tramp und Lada 1200s>

  • Das passt schon mit dem Tank, trotz Blattfeder und AHZV.
    Im Sommer, im Winter, im Gelände.
    Allerdings mit 4cm höher gelegter Karosse.
    Bei einem tiefergelegten ist dann bestimmt nur noch die "Autobahn" möglich?
    selbst die originale Befestigung bei Schraubenfeder zieht ja schon dellen durch aufsetzen in den Tank.
    Mein nächster Tank hinten, ist "unsichtbar" :D


    Aber nun wieder zum Thema.
    Wenn es ein gekaufter TÜV gewesen wäre, ich glaube derjenige der das Stehzeug verkaufen möchte hätte schon eingelenkt.
    Insofern bin ich auf die Aussage des Prüfers gespannt der den TÜV irregulär gegeben hat.


    Edit: Der Tank ist im übrigen komplett durch eine 3mm dicke Weichgummiplatten an den Eng-stellen zum Blech hin, gegen Scheuern geschützt.

  • Also die Blattfederbefestigung vorn ist der Knaller, hab ich so noch nie gesehen :)
    Ich hab ja nun schon selbst die Erfahrungen machen müssen, mehrere Dekraprüfer aufzusuchen um sämtliche Änderungen ordnungsgemäß abgenommen zu bekommen.
    Als ich vor 8 Jahren bei meinem jetzigen Trabant eine Vollabnahme machen lassen wollte, hieß es bei der ersten Prüfstation, kein Problem das kriegen wir schon hin. Nach der Abnahme bin ich dann mit nem anderthalbseitigen Mängelbericht heim gefahren. Nachdem ich die Liste abgearbeitet hatte, hab ich mir nen anderen Prüfer gesucht (Grund dafür war die Spurweitenänderungum mehr als 2% durch andere Felgen, die wollte mir der erste Prüfer in keinem Falle abnehmen). Der 2. Prüfer sagte gleich, Trabant nee mach ich nicht. Mein letzter Weg führte mich dann zu ner Tuningfirma, die mir nen Prüfer empfahl welcher sich mit Umbauten am Trabant auskennt. Bei diesen hab ich dann schlussendlich meine Änderungen eingetragen bekommen. Alles in allem hab ich n halbes Jahr gebraucht um nen passenden und kulanten Prüfer zu finden. Und auch dieser schaut genau hin und hakt nach. Seit dem gibt es für mich nur noch diesen einen Prüfer.
    Es gibt überall schwarze Schaafe wenn es um Eintragungen geht, das ist js bekannt. Bei o.g. Fall hat sicher das Geld ne Rolle gespielt. Der Prüfer muss das Fahrzeug ja gesehen haben,sonst hätte er die Änderungen nicht "angenommen". Ob er dabei ne bunte Brille aufhatte, ist ne andere Sache.

  • Bis auf einen 37KW Wartburgmotor, Endschlldämpfer und die Räder mit den Lochkreisadaptern ist nichts weiter Eingetragen!
    Keine Tieferlegung, keine Leistungssteigerung, ... nichts! :(

  • Oh wei, es ist noch viel Schlimmer als angenommen.
    Die Mängelliste ist lang. Es musste tatsächlich ein zweites Blatt A4 genommen werden.
    Und beide sind komplett von oben bis unten voll geschrieben.


    Und es gibt noch ""bessere"" und exklusivste Einzelanfertigungen in Heimarbeit.


    Ein sich der Kurvengeschwindigkeit entsprechend selbst einstellender Sturz der Vorderachse ist wohl nochmal um längen exklusiver als das Gewindefahrwerk an der Hinterachse.
    Diese Technik ist von der Formel eins noch nicht erforscht und getestet, aber hier gibt es das schon. Leider abermals wieder ohne Eintragung ;(


    Insgesamt 34 festgestellte Mängel durch den Prüfer, wobei ich selbst noch ungefähr 15 weitere gefunden habe, mit denen ich den Prüfer aber nicht noch mehr zum schreiben verdonnern wollte.
    Es gab so schon einen Stau auf der Prüfstraße durch die Begutachtung heute.


    Die Spureinstellungsmuttern sind normaler weise durch die Sicherungsbleche gesichert, hier ging es ja nicht, da sich der Sturz ja ständig verändert. deshalb müssen dies 3 Muttern pro Seite ja natürlich auch beweglich bleiben.

  • Ist schon bemerkenswert, dass eine gültige Hauptuntersuchung vorlag. Ganz abgesehen von den zahlreichen Tuningsünden, welche da vorgenommen worden sind, und welche natürlich nicht zulässig sind, ist es erschreckend, dass das Fahrzeug so viele technische Mängel aufweist. Ich meine, dass man erwarten kann, dass Buchsen, Treibstoffleitungen, Kontrollleuchten und vor allem Bremsleitungen in Ordnung sind. Darf man fragen wie es nun zum Einen mit dem Fahrzeug und zum Anderen mit dem Prüfer, welcher die Plakette erteilt hat, weitergeht?

  • Der Anwalt des Käufers wartet nur noch ab ob es eine freiwillige Rücknahme durch den Verkäufer gibt, da der Verkäufer sehr wahrscheinlich ein Berufssoldat ist und er Ihm eine Verurteilung auf Rücknahme wegen Betruges und vor allem nach den jetzigen Erkenntnissen, grober Fahrlässigkeit ein Fahrzeug mit Mängeln unterschieben wollte, welche zu einem tödlichen Unfall hätten führen können.
    Wenn der Verkäufer weiterhin den Kontakt aus dem Weg geht, wird ein zusätzliches Beweissicherungsgutachten erstellt, mit dem er eine Klage gegen den Verkäufer einreicht.
    Die dann zusätzlich noch anfallenden Kosten bekommt der Verkäufer dann gerichtlich und zusätzlich noch obendrauf, auferlegt. Was einen Berufssoldat wegen einer solchen Sache beruflich erwarten könnte, weis ich nicht. Nichts bis viel????


    So in etwa.
    Der Prüfer ist dann natürlich auch mit geladen, sollte es soweit kommen. Was da dann so passiert, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Ich möchte da auch nichts Kommentieren.
    Außer, jeder hat mal einen schlechten Tag.
    Und dieser Tag war sehr schlecht.

  • Ok, also soll das Fahrzeug zum Verkäufer zurück. Bleibt zu hoffen, dass dieser das Fahrzeug dann nicht an den nächsten Ahnungslosen weiter verkauft. Dass du das mit dem Prüfer nicht weiter kommentieren willst, versteh ich.

  • Eine Sache noch, ich werde den Namen des Prüfers und den Ort der Abnahme nicht verbreiten.
    Nur das das heutige Gutachten zur Mängelfeststellung auf einer anderen Prüfstraße und in einem anderen Ort vorgenommen wurde.

  • Ein ziviles Verfahren zieht automatisch ein dienstliches mitsich.
    Wenn es so hart ausgelegt wird dürfte der BS bald auf Arbeitssuche gehen.


    Kannst du sagen aus welcher Region der Wagen stammt?

  • Alles wird gut, eine Lösung des Problems ist scheinbar gefunden.
    Zumindest mündlich abgesprochen und bereits auch die Zusage bekommen:


    -der Käufer erhält sein Geld komplett zurück,
    -das Fahrzeug bleibt bei uns und wird nach Abbau verwertbarer Teile verschrottet, damit durch den "Verkäufer" keine weitere Person in Gefahr gebracht werden kann.
    -die wenigen Teile die verwertbar sind, werden als Aufwandsentschädigung angesehen,


    Anmelden, Gefahrenzulage, Gutachten, Wege, Abmelden, zerlegen, verschrotten und alle damit verbundenen Kosten.


    Den Prüfer der den TÜV ausgestellt hatte, kann und muss ich jetzt hier an dieser Stelle entlasten.
    Fragt nicht warum, aber eines kann ich verraten Ihn trifft nur eine Schuld, er hat sich Täuschen lassen. Das nun deswegen wahrscheinlich nicht gegen den Verkäufer Gerichtlich vorgegangen wird, ist nur dem geschuldet, dass es so für alle Beteiligten am besten, saubersten und schnellsten abläuft.
    Der "Verkäufer" muss durch sein verwerfliches Verhalten nicht nur dem "Käufer" gegenüber, sondern auch dem Prüfer gegenüber, nun damit rechnen das sein Name auf allen Prüfstraßen bekannt ist und wenn er eins seiner weiteren Fahrzeuge und/oder Projekte zulassen möchte, ein ganz genaues Augenmerk auf die (sagen wir mal) "Genauigkeit" verschiedensten Dinge gelegt werden wird.


    Nun das Stehzeug als Ganzes, und bald das "Stehzeug" auf dem Schrottplatz. Geschuldet der Tatsache das die Karosse in einen erbärmlichen Zustand ist und der "Verkäufer" durch seine Handlungen keinen anderen Weg für diesen Trabi zugelassen hat.



    Ich persönlich sehe es auch als einen der ersten Gemeinschaftlichen Erfolge unserer kommenden IFA-Gemeinschaft an.