Lichtbügel im öffentlichen Straßenverkehr

  • Hallo,


    ich habe mir einen Lichtbügel besorgt/besorgen lassen. So, dass ich wie auf dem Bild zusätzliche Scheinwerfer installieren kann.
    .[Blockierte Grafik: http://www.pmv-zeulenroda.de/Rallye/Berichte_2006/TrabantD05rk_0202.JPG]#


    Meine Frage dazu ist nun, wie sieht das rechtlich aus? Mein Wissensstand ist, dass ich an den Bügel 2 zusätzliche Fernlichter und 2 zusätzliche Nebelscheinwerfer installieren darf. Kann mir das jemand bestätigen? Der Paragraphendschungel ist sehr dicht gewachsen...


    Meine zweite Frage wäre, wie schalte ich das danach am besten? Zweimal Fernlicht gleichzeitig an, oder Abblendlicht+Fernlicht?
    Dazu gibt es dann mehrere Möglichkeiten:
    1. Schalter, der unabhängig von allem das Licht anschaltet, ich denke nicht empfehlenswert und zulässig?
    2. Direkt mit ans Fernlicht verkabeln, also sobald Fernlicht an ist, immer 4-mal Fernlicht an.
    3. Mit Zwischenschalter ans Fernlicht, so dass man bei Bedarf die zusätzlichen Fernlichter bei Fernlichtbetrieb an und ausschalten kann.


    Habt ihr noch eine andere Idee oder welche Variante würdet ihr mir empfehlen?


    Vielen Dank schonmal ;)


    Grüße,
    Richard

  • Nebelscheinwerfer dürfen mit dem Standlicht zusammen leuchten . Fernlicht an das normale Fernlicht mit anklemmen . Selbstverständlich alles über in Relais schalten . Es ist ( meines erachtens ) auch möglich 4 x Fernlicht anzubauen . Dann muß das normale Fernlicht abgeklemmt werden . Es ist 4 x Fernlicht am Auto statthaft .

  • 6 Lämplein dürfen leuchten.
    Ausnahme sind zusätzliche Arbeitsscheinwerfer. Davon darf man soviel montieren wie man wiil. Darf nur nicht über zB Fahrlicht oder fernlicht geschaltet werden und im Straßenverkehr dürfen Arbeitsscheinwerfer nicht benutzt werden.
    Guckst Du meine Arbeitscheinwerfer auf dem Dach:


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/17014091kp.jpg]

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Denk dran, das Dein Lichtbügel irgendein E-Prüfzeichen, bzw. ABE etc. haben sollte. Noch besser wäre es, wenn es sich um ein originales Zubehörteil handeln würde. Ansonsten könnte es anschließend bei der nächsten HU Schwiereigkeiten geben. Hier in der Region sind die recht pingelig bei solchen Sachen.

  • Super, danke für eure Antworten, dann funktioniert das ja alles so wie ich mir das gedacht habe. Nach einer Nummer o.ä. muss ich nochmal suchen, aber ich befürchte das ich da nichts finden werde...

  • Du musst halt nachweisen können, das Du den Bügel nicht selbst aus irgendwelchen Rohren zusammengeschweisst hast. Daher wäre es das beste, wenn Du darauf irgendeine Nr., ein Fabrikationsschild und/oder ein passendes amtliches Schriftstück dazu hättest.

  • genau das ist bei mir nicht der fall,
    hat ber auch nie wirklich jemanden interessiert (beim tuev)
    denen ist eigentlich nur wichtig, dass die lampen richtig geschaltet werden


    siehe auch profilbild.


    woher der buegel stammt frage ich mich bereits seit langem, er war bereits beim erwerb des fahrzeugs verbaut.

  • Dann hast Du bis jetzt Glück gehabt, das Dein Lichtbügel keinem Prüfingenieur aufgefallen ist. Klar schauen die in erster Linie nach dem richtig geschalteten Lich. Gerätst Du aber mal an einen 150 prozentigen Prüfer, kannst Du ohne Papiere oder ABE, bzw. Gutachten das ganze Teil samt Beleuchtung abschrauben.


    Ich kenne allein vier Prüfingenieure, die sich an sowas hochziehen würden, um die Plakette zu verweigern. Wie gesagt - sei froh, das es bis jetzt niemandem aufgefallen ist.

  • Lampen darf man befestigen. Wie ,das ist nun die Frage. Geschraubt wäre normal. Auf einen Bügel (der nicht übersteht und somit die Maße des KFZ verändern würde) schrauben ist auch normal. Fazit:
    Sind die Lampen o.k. ist deren Halterung nicht wirklich zu bemängeln ,soweit verkehrssicher. Da würde ich streiten.. Oder bei TÜV abbauen und dann wieder dran. Geht schneller und ist billiger..wie oft solch Lösung schlauer ist, da es keinen Streit gibt (obschon man es auskämpfen könnte) ,aber was bringt's?

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2