Hallo,
ich habe mir einen Lichtbügel besorgt/besorgen lassen. So, dass ich wie auf dem Bild zusätzliche Scheinwerfer installieren kann.
.[Blockierte Grafik: http://www.pmv-zeulenroda.de/Rallye/Berichte_2006/TrabantD05rk_0202.JPG]#
Meine Frage dazu ist nun, wie sieht das rechtlich aus? Mein Wissensstand ist, dass ich an den Bügel 2 zusätzliche Fernlichter und 2 zusätzliche Nebelscheinwerfer installieren darf. Kann mir das jemand bestätigen? Der Paragraphendschungel ist sehr dicht gewachsen...
Meine zweite Frage wäre, wie schalte ich das danach am besten? Zweimal Fernlicht gleichzeitig an, oder Abblendlicht+Fernlicht?
Dazu gibt es dann mehrere Möglichkeiten:
1. Schalter, der unabhängig von allem das Licht anschaltet, ich denke nicht empfehlenswert und zulässig?
2. Direkt mit ans Fernlicht verkabeln, also sobald Fernlicht an ist, immer 4-mal Fernlicht an.
3. Mit Zwischenschalter ans Fernlicht, so dass man bei Bedarf die zusätzlichen Fernlichter bei Fernlichtbetrieb an und ausschalten kann.
Habt ihr noch eine andere Idee oder welche Variante würdet ihr mir empfehlen?
Vielen Dank schonmal
Grüße,
Richard