Ich darf in Deutschland kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren ?

  • Hallo, ich habe diese Woche im TV zufällig und eher nebenbei einen Beitrag gesehen, in dem ein Zollbeamter ein in der Ukraine zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zur Kontrolle angehalten hat. Der Fahrer des Fahrzeuges behauptete, er wohne seit fast 2 Monaten in Deutschland und nutzt das Fahrzeug seines Vaters. Daraufhin bekam der Fahrzeugführer eine Anzeige wegen "? - habe ich nicht mitgekriegt" und behauptete, es sei nicht zulässig, ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland zu bewegen, es sei denn die Fahrt dient der Überführung von oder nach Deutschland.


    Das kann ich ja mal garnicht glauben. Wer weiß genaues darüber?


    Danke, Gruß Sven.

  • Kann ich mir nicht vorstellen, wir haben hier im Ort jemanden der in Kroatien mehrere Hotels betreibt.
    Dieser hat seine 7 Fahrzeuge alle in Kroatien zugelassen und fährt damit hier rum, Firmensitz ist in Kroatien, Wohnsitz mal hier und mal da.

  • Ich weis nur das eine Frau Staatsangehörigkeit Deutsch mitte der 90ér aus Flensburg mit dem Golf III VR6 ihres Freundes der Schweizer ist von der Schweiz nach Flensburg gefahren ist dabei passierte sie die Grenze ohne Probleme jedoch als sie in Flensburg angekommen war und weiter den PKW nutzte bekam sie 2-3 Wochen später Post vom Hauptzollamt sie möchte doch bitte die Einfuhrsteuer für den PKW bezahlen. Es ist nicht erlaubt aber evtl. liegt es auch daran ob EU-Land oder nicht.

  • Genauso ist es. Bei einem in einem EG - Land zugelassenen Kfz ist alles schick. Ist es in einem Drittland (=nicht-EG-Ausland) zugelassen (beispielsweise in der Schweiz), gilt es beim Betrieb in D grundsätzlich als eingeführt und müsste -eigentlich- in jedem Fall verzollt werden. Aufgrund seit nunmehr ca. 100 Jahren existierender internationaler Übereinkommen ist aber der Reiseverkehr verständlicherweise (!) von dieser Regelung ausgenommen. Das gilt aber nur bei der Benutzung des Kfz durch den Reisenden! Lässt dieser einen Bundesbürger ans Steuer, ist der Tatbestand der zollpflichtigen Einfuhr erfüllt und man sollte sich nicht erwischen lassen.
    Gruß Lutz

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

  • Die Frage stellte sich mir auch schon (Fz. mit poln. Zulassung bis zur Zulassung in Deutschland fahren) und meine Erkenntnisse dazu sind folgende:
    In dem Moment, wo ich meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland habe und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führe, begehe ich Steuerhinterziehung (§3 Nr. 13 KraftStG). Einfuhrseitig gibt es also (zumindest innerhalb der EU) keine Probleme, das Problem ist die Kraftfahrzeugsteuer. Inwiefern Ausnahmen für Überführungsfahrten bestehen, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.


    Schöne Grüße


    Micha

  • Das heißt, wenn mich meine Verwandtschaft aus Nicht-EU-Land in Deutschland besucht und sie mir ihr Auto leiht, begehe ich Steuerhinterziehung wenn ich das Auto fahre. Na tolles Deutschland ;( .

  • Nicht nur dann, auch wenn dich deine Verwandtschaft aus EU-Land besucht...

  • jepp stimmt wirklich mein kumpel hat eine strafanzeige bekommen , weil er den in Ungarn zugelassenen 1.1 seiner Freundin hier gefahren hat, nur sie darf hier damit fahren !


    allerdings kannm man einfach die steuer hier in deutschland bezahlen, und dann darf man fahren für 1 Jahr !

  • Ein Kunde von mir (Russe mit deutschem Pass) fährt seit mind. 3Jahren einen 190er, in der Ukreine zugelassen und in Polen Versichert und das ohne Probleme mit den Behörden.
    Ich möchte aber keinen Unfall(von ihm verursacht)mit ihm haben. Dann wird es schwierig.

  • Dazu hast du ja dann in deiner KFZ Versicherung die sogenannte Mallorca Deckung insofern die bei Dir mit drin ist.


    Die zahlt dann den Schaden so als wenn der Verursacher in Deutschland versichert ist, da in anderen Staaten andere Vorschriften bezüglich Haftpflichtversicherung gelten.

  • @P50-Original


    Solange niemand meckert..
    Ich selbst habe ca 10 Jahre in Teneriffa meinen W123 Kombi und weitere ca 10 Jahre meinen Volvo 740 Kombi mit je durchgehend deutscher Zulassung gefahren.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Da ich hier wie dort eine Adresse habe, kratzt es niemanden, wo ich mein Auto zugelassen habe, allerdings darf ich mein in UK zugelassenen Wagen theoretisch nicht einmal meiner Frau ausleihen, weil Sie nur in Deutschland gemeldet ist und somit nicht versichert wäre. Beide Staaten sind aber EU. Wenn ich mich komplett in Deutschland anmelden würde, sollte umgehend, aber binnen drei Monaten umgemeldet werden. Fahre ich mit einem Import das vorher nicht auf mich zugelassen war, bewege ich mich auf illegalem Wege und gelange somit in "deep shit!"


    Generell dürfte es schwierig werden Autos aus nicht EU-Ländern in Deutschland zu zulassen.


    Ich wollte mir einen Wolga aus der Ukraine anlachen, aber jeder riet mir davon ab, inkl. zwei Kumpels die beim TÜV arbeiten. Das ist ein Gang nach Kanossa, keine Ahnung was das bedeutet.


    Allerdings hatte ich in Saarbrücken schon einmal richtig spass mit einem österreichischen Import. Chrysler Avenger 1.6 GL Bj 78, EZ 79 und soweit mir bekannt, sprechen (wenn auch manchmal unverständlich) und schreiben deutsch, die Dame bei der Zulassungsstelle konnte es jedoch nicht bearbeiten, da die Papiere aus dem Ausland sind. Wer einmal Zulassungspapiere aus Österreich in der Hand hatte, weiß das es wirklich nicht übersichtlicher und detailierter für jeden desinteressierten Schwachmaten verständlich ist, Sie stellte auf da kann ich nix machen stur. An diesem Tage wurde die Zulassungsstelle für mich zu eng. Zum guten Schluss saß ich vor dem Amtsleiter und hatte einen Daimler-Chrysler Sunbeam 1600, hergestellt in Stuttgart-Untertürkheim, ich war mir sicher er wäre in Ryton oder Linwood produziert worden ist. Ein Mercedes-Stern an einem vormals Hillman ist schon ein dicker Fauxpas.

  • Das Ganze ist weniger ein Prob. ,ob das Auto versichert ist,oder nicht. Es ist ein Steuer-Prob. Das ist bei einem Unfall aber eher sowas von zweitrangig.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Tatsache ist, man darf generell, steuerlich oder versicherungstechnisch, kein Fahrzeug bewegen, das im Ausland über einen dritte Person zugelassen ist. Eine Ausnahme ist, es ist eine Firma, die dort angesiedelt ist, oder wie bei Autoverleih Buchbinder, der zum Teil seine Autos mit Wiener Kennzeichen ausgestattet hat.


    Oder, ich siedle in ein anderes Land um und nehme ein Fahrzeug mit. Bei Import brauche ich diverse Zulassungskreterien. Aus Deutschland heraus z.B. Zollkennzeichen.


    Wenn ich ein Wagen aus UK importiere, was hin und wieder passiert, benötige ich schlicht deutsche rote 06-Kennzeichen, darf aber nicht durche Belgien fahren, weil die Regierung die Händlerkennzeichen akzeptiert. Wenn keine Kennzeichen zu Hand (das geht nur weil ich eine Adresse in Southampton habe) den Wagen offiziell auf meinen Wohnsitz zulassen, dass verschafft noch zusätzlich zeit beim in Deutschland zulassen. Die Versicherung und die Kfz-Steuer muß ich natürlich für ein halbes Jahr im voraus entrichten, somit habe ich auch ein halbes Jahr zeit, den Papierkram zu erledigen. Und glaubt mir ein z.B. Jaguar kostet in UK weit nicht das, wie er in Deutschland gehandelt wird. Einziger Wermutstropfen: das Lenkrad ist rechts. Aber, ich erwarte es von einem britischen Wagen.