Frage DDR Fahrzeugbrief / Zulassung

  • Aus einem Nachlass sind original DDR Fahrzeugbrief mit dazugehörigem
    Zulassungsschein und Steuerkarte aus 1983 vorhanden.
    Ob das Fahrzeug noch existiert ist unbekannt.
    Frage : Darf ich diese Papiere verkaufen ?

  • Offiziell......NEIN! Legal ist, bei der Zulassung prüfen ob ordnungsgemäß abgemeldet ist und ggf. den Brief entwerten. Dann ist ein Verkauf zu Sammlerzwecken möglich.

  • @ Jochen: Ist das Fahrzeug noch da, ist das Scheinchen Gold wert. Denn damit kann man dann die neue Zulassung erleichtern.


    Ansonsten ist es wie Tim schrieb. Aber mach es dir einfacher: stell eine Unbedenklichkeitsanfrage nach der FIN - finden die nichts, ist das Teil abgemeldet und du hast so nicht entwertete Papiere im originalen ...

  • ...... die dann aber wieder illegal wären.


    Unbedenklichkeit bescheinigt das KBA so weit ich weiss nicht mehr. Die Anfrage geht direkt über die Zulassungsstelle, die dir dann aber auch sicherlich den Schein entwerten, wenn es die Nummer nicht mehr gibt.


    Der Fahrzeugschein gehört halt zu einem bestimmten Fahrzeug und hat ohne dieses keine Gültigkeit.


    Alle anderen Gedanken würde ich mir nicht mal wagen irgendwie öffentlich zu äussern....

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Das wird wohl eines der vielen Fahrzeuge sein, welches mal ohne Papiere verkauft worden sind, da diese vermutlich beim Verkauf des Fahrzeuges nicht auffindbar waren. Wenn der Trabant noch lebt, hat der Käufer u.U. neue Papiere beantragt oder der Wagen fährt mit falscher FIN durch die Lande. Ist er verschrottet worden, sind die Papiere im Grunde wertlos und müssten eigentlich auch entwertet werden.

  • der wird wohl eher 1992 nicht auf Westkennzeichen umgemeldet worden sein, sondern abgestellt und irgendwann den Weg alles irdischen gegangen sein.


    Alles was 1992 nicht umgemeldet wurde, war nach der Meldefrist automatisch abgemeldet und die DDR Scheine eh ungültig. Mit denen kannste ja heute auch nicht mehr rumfahren. Sie gelten lediglich als Basis für die Ausstellung neuer Papiere, was aber auch ohne DDR Brief ohne weiteres möglich ist.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Und das tolle bei diesen herrenlosen Papieren ist, wenn du feststellst, das das Fahrzeug was du zulassen möchtest, ganz woanderst schon rumfährt. Ist einen Bekannten so ergangen, der sein 311er Cabrio nach bestandener Restauration und Vollabnahme wieder anmelden wollte.

  • Alles richtig. Wenn ich die Papiere für Sammlerzwecke weiter geben will, lasse ich sie entwerten. Möchte ich sie selbst behalten, könnte man das anders sehen, denn wo kein Kläger kein Angeklagter.


    Ansonsten sind die Möglichkeiten aufgezeígt worden. Ist das KfZ mit der eingetragenen FIN zugelassen, würde ich nach den aktuellen Halter suchen und ihm diese Papiere als Geschichte zur Verfügung stellen ...

  • @ Mario-P50K: Ist uns bei unserem Selbstbau Anhänger auch so gegangen. Aber da hat dann die Behörde ermessensspielraum. Entweder ändert sie bei dir oder bei dem anderen die FIN ab. Bei uns wurde angeordnet das da ein A vorgeschlagen werden musste von der Dekra.

  • @ Mario-P50K: Ist uns bei unserem Selbstbau Anhänger auch so gegangen. Aber da hat dann die Behörde ermessensspielraum. Entweder ändert sie bei dir oder bei dem anderen die FIN ab. Bei uns wurde angeordnet das da ein A vorgeschlagen werden musste von der Dekra.


    Man schaut aber trotzdem erstmal ganz schön Doof, wenn ein die Zulassungsstelle sagt "Den können wir nicht nochmal Zulassen, der ist doch schon angemeldet" und man sich mit den rechtmässigen Eigentümer des Fahrzeuges in Verbindung setzen solle und das Fahrzeug bis zur klärung von der Polizei sichergestellt wird.

  • @ Mario-P50K: Klar das unterschreibe ich dir sofort. Das sind dann die krassen Fälle.


    Bei uns war nachweislich die FIN zu DDR Zeiten doppelt vergeben. Das konnten wir (DDR Brief) und der andere Eigentümer nachweisen (auch DDR Brief). Da der Hänger aber vom anderen geklaut war, mussten wir die neue FIN nehmen auch wenn er es hätte müssen, denn vom Bj. haben wir diese zuerst gehabt. Da der Hänger aber als gestohlen gemeldet war, war das nicht möglich. Wir boten den anderen sogar an - ihn zu entschädigen, wenn er die Anzeige zurück zieht - das lehnte aber die Behörde auf Gefahr hin ab, dass der Hänger wieder auftaucht und dann legal zugelassen werden könnte ...

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Es handelt sich um original Papiere aus 1983.
    Verbleib des Autos unbekannt. Der eingetragene Halter ist 1992 verstorben , Sterbeurkunde liegt vor.


    - Fahrzeugbrief für Trabant P 601 L Farbe champagner Nr. J 25....
    - dazugehöriger Zulassungsschein Fahrgestell-Nr. 325...
    - dazu Kfz Steuer- und Versicherungskarte mit Marken bis 1986
    - original Postkarte Lieferbereitschaftserklärung IFA-Vertrieb Karl-Marx-Stadt Sitz Zwickau
    - original Karte Abgasprüfung letzter Eintrag 06/1989
    - Service-Karte :Aufdruck : Reparatur erfolgt nur bei gereinigtem Fahrgestell , sonst keine Reparatur-Ausführung.


    Grüße

  • TS Martin, es ist nicht ungewöhnlich das bei Anhängern aus DDR Produktion die gleichen FIN´s auftauchen.


    Ist mir nun schon zweimal so gegangen. Beim nachforschen kam heraus das die Hänger auch für den "Westen" hergestellt wurden. Diese wurden dann in einem anderen Werk hergestellt und bekamen nochmals die gleiche Nummer.


    Nach meinem jetzigen Erkenntnisstand gab es viele Nummern doppelt, das habe ich auch in Gesprächen schon des öfteren gehört.

  • Entweder ändert sie bei dir oder bei dem anderen die FIN ab. Bei uns wurde angeordnet das da ein A vorgeschlagen werden musste von der Dekra.


    moin, ich habe jetzt das selbe problem mit einem hp500.
    meine frage ist jetzt wer die dadurch entstehenden mehrkosten übernimmt??
    ist ja mindestens die "fin" bei der dekra erweitern lassen, und eventuell auch nochmal komplett neue papiere bei der dekra ausstellen... und das kann ja schnell mal mehr kosten als einem lieb ist.


    ich würde meiner meinung nach denken das diese kosten nicht von mir zu tragen sind, da ich den anhänger mit papieren (ist bis heute so zugelassen...) und kaufvertrag rechtmäßig erworben habe.
    wenn die nummer zu ddr-zeiten doppelt vergeben wurde, würde ich denken das die zulassungsstellen das damals beim einpflegen übersehen haben, und der fehler demnach bei denen liegt...
    oder sehe ich das falsch??