Ordnungswidrigkeiten Anhängerlast allgemeine Fragestellung

  • Aus gegebenen Anlass wollte ich nachfragen, ob meine Ansicht richtig ist?
    Der Trabant 1.1 hat ein Leergewicht von 700 kg Limo bzw. 735 kg Universal (Kombi)
    Er darf einen Anhänger ziehen bis 300 kg ungebremst und 400 kg gebremst.
    Die Stützlast beträgt maximal 50 kg.


    D.h. der ungebremste Anhänger darf ein maximales tatsächliches Gewicht von 350 kg haben (300 kg gezogen plus 50kg die abgezogen werden für die Anhängerzugvorrichtung) aber nur dann, wenn das zulässige GEsamtgewicht des Anhängers größer als 300 kg ist.


    Wenn ich die tatsächliche Stützlast um mehr als 50%, d.h. mehr als insgesamt 75kg überschreite, dann muss ich 40 Euro zahlen und bekomme 1 Punkt, wenn ich aber nur 74,9 kg tatsächliche Stützlast habe, dann passiert mir nichts im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. (Frage ist nur was mit der ABE ist, wenn die Zuggabel/rohr dafür nicht ausgelegt ist?)


    Wenn die zulässige Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen (also mein Anhänger hinter dem Trabi wiegt mehr als 300 kg (die 50kg kommen bei der Berechnung erst später, es geht um prozentuale Erhöhungen und da ist 300 kg maßgeblich plus dann 50kg) ) dann habe ich folgende Ordnungswidrigkeit begangen:


    Mein Anhänger wiegt hinter dem Trabi


    365 kg = keine Ordnungswidrigkeit
    bis 380 kg = 10 Euro
    bis 395 kg = 30 Euro
    bis 410 kg = 35 Euro
    bis 425 kg = 95 Euro plus 3 Punkte
    bis 440 kg = 235 Euro plus 3 Punkte
    mehr als 235,01 kg = 235 Euro plus 3 Punkte


    Meine Meinung resultiert aus folgenden Überlegungen: Zitiert aus Gesetzessammlung



    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
    Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    BKatV, Ausfertigungsdatum: 14.03.2013
    Vollzitat:
    "Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498)"
    Stützlast
    217 Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde § 44 Absatz 3 Satz 1
    § 69a Absatz 3 Nummer 3 40 €
    (dazu kommt noch zur Zeit 1 Punkt in Flensburg)


    Und beim Anhängerhandel habe ich folgendes gefunden, was ich komplett als Kopie beifüge, mit Verweis auf Fundstelle, nämlich
    http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html


    Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
    zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
    Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
    In § 42 Abs.1 StVZO wird die "gezogene Anhängelast" geregelt. Dieser Ausdruck bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.


    Und bei ÜbeRschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes z.B. des Anhänges gibt es folgende Strafen. 8KOPIERT BEI. http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php9


    Bußgeldkatalog


    Tabelle 3: Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen
    Anhang zu den Nummern 198 und 199 (Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen)


    b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
    Nr.Überschreiten in v.H.Regelsatz in EuroPunkteKategorie
    zur
    Fahrerlaubnis
    auf Probe 198.2.1
    199.2.1mehr als 5 bis 1010 198.2.2
    199.2.2mehr als 10 bis 1530 198.2.3
    199.2.3mehr als 15 bis 2035 198.2.4
    199.2.4mehr als 20953B198.2.5
    199.2.5mehr als 251403B198.2.6
    199.2.6mehr als 302353B

  • Ich habe mir jetzt alles durchgelesen bin mir aber nicht schlüssig worauf die Frage genau abzielt?


    In der Fragestellung selbst sind sehr viele Fragen enthalten. ?( Nicht das ich die Frage auch genau beantworten könnte denn so wie es aussieht hast Du dich schon zutiefst mit diesem Thema beschäftigt.


    Vielleicht wäre es hilfreich was der gegebene Anlass ist.



    Zu diesem Thema fällt mir noch folgendes ein, mein Skoda Superb darf 1,6t ziehen, die Trailer welche mir zur Verfügung stehen wiegen 1,1- 1,3t. Demnach dürfte ich da nichtmal nen Trabi draufstellen, was ich des öfteren tue.


    Ein Superb ist nun nicht gerade das kleinste Auto, was muß man denn fahren um nur gelegtlich legal einen Trailer zu benutzen. Zumal ja täglich auch kleinere Fahrzeuge mit Trailern dran zu sehen sind.


    Ich schreib das hier einfach mal mit rein weil es zum Thema passt, wie sind eure Erfahrungen mit euren Autos und Trailern?

  • Ich sehe auch noch nicht wo die Frage versteckt ist ?( Fakt ist bei 350kg ist ungebremst Schluss, 450kg bei gebremst.


    Wenn du bewußt zuviel dranhängst, dann käme noch in Tatmehrheit der Vorsatz dazu.


    bakerman, was sollen das für Trailer sein die 1,1 bzw. 1,3 Tonnen wiegen????? Die normalen Trailer 2-Achser haben kaum mehr als 500-600kg leer. Hast du das vielleicht mit dem zulässigen Gesamtgewicht verwechselt?


    Ich bau mir gerade einen Leichttrailer auf den kaum mehr als ein Kleinwagen (Trabant) raufpasst. Der wird um die 250-280kg wiegen. Basis ist eine westdeutsche Wohnwagenachse die einen schwedischen Aufbau hatte(Polar 300).
    Bisher hab ich mir für die Pappen immer einen Smarttrailer ausgeliehen. Fährt sich prima.
    Bei ebay gibts einen der baut Alutrailer für Smart, da passt auch ein Trabi rauf. Wiegt lächerliche 220kg.

  • Moin


    Das Thema ist schwierig. Ich habe mal vor jahren eine Kontrolle gehabt. Mit meinem Bora einem 650 kg Trailer und meinem Trabi drauf. Also ab aud die Wage, 150 kg zu viel ich glaube 150 € und ein Punkt.


    ich weiß warum ich eine E Klasse habe. Anhängelast 2200 kg


    Aber es liegt immer im ermessen der Kontrollorgane :)


    mfgf motte

  • Hallo
    :thumbup: Am Trabi kannste nur 300 Kg ungebremst anhängen oder 400 Kg Gebremst !
    Die Stützlast hat damit nix zu tun.Beachte auch, du kannst ein HP400 anhängen,
    aber du darfst nicht das Gesamtgewicht überschreiten , es sei denn, er ist gebremst.

    :bitte:

    Einmal editiert, zuletzt von Anne () aus folgendem Grund: Schriftgröße 18 entfernt

  • Hm, ich bilde mir ein da stand Leergewicht 1300kg. Ein Zweiachstrailer mit geschlossener Bodenplatte. Ich habe mehrmals geschaut ob ich mich Irre und noch meinen Nachbarn hinzugezogen. ?(


    Jedenfalls hast du recht, im Netz hat ein normaler Trailer ca. 500-600kg. Demnach darf ich aber auch da nur 1t raufstellen, reicht auch nicht für ein richtiges Auto. Ich frag mich echt warum man bei Superb so wenig dran hängen darf, ne E- Klasse ist nicht viel größer. ?(

  • Jockel, das ist falsch :rolleyes:
    Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug zugerechnet.

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • Schönen Abend! Einmal abseits jeglicher Zahlen- und Paragrafenspielereien : ich bin mit einem 270Kg Trailer (Leerlast laut Papiere, tatsächlich über 320kg ) und aufgesatteltem Oltcit ( leer laut Papiere ca 870kg, tatsächlich weit darüber ) kontrolliert worden. Beim Durchwühlen aller Papiere meine freundliche Frage an die Beamten : "Sie suchen bestimmt die zulässigen Gewichte? Mein Alltagsjapaner als Zugfahrzeug darf nur 1000kg ziehen, deshalb wurden extra alle demontierbaren Teile aus dem Oltcit ausgebaut, wie Ersatzrad, Sitze usw." Veblüffende Antwort der Beamten : " Gute Fahrt, aber bitte mal HU für den Trailer machen, die ist bereits seit 4 Monaten überfällig!!!" Und das bei locker 200kg zuviel am Haken! Laut Gesetz haben die Beamten einen Ermessensspielraum. Nachträglichen Dank an die Beamten in Sachsen-Anhalt auf der A38! Gruß!


    Nachtrag : habe mir extra einen "nur 1-Achser-Trailer" beschafft, welcher gegenüber 2-Achsern leichter läuft und bei vergleichbaren Gewichtsdaten evt auch leichter ist : 270kg leer, Nutzlast 1050kg.

  • Ich frag mich echt warum man bei Superb so wenig dran hängen darf


    Weil nach dem Gesetz beim PKW die Anhängelast nicht höher sein darf als das Fahrzeugleergewicht. ;) Ausnahmen gibt es für Steigungen. Deshalb hab ich auch am Trabi nicht mehr wie 800kg gebremst eingetragen bekommen. 700kg so und 800kg bis 8% Steigung. Der Prüfer sagte damals, dass er bei meiner Konstruktion auch eine Tonne eingetrage hätte,, aber das wäre illegal gewesen.
    Eine aktuelle e-Klasse wiegt schon über 1800kg leer, mit der Prozentregel (keine Ahnung wie die geht) sind dann halt 2200kg.


    Und das alte Stützlastthema....jaja die Stützlast wird dem Auto zugerechnet, aber nicht die max. Erlaubte, sondern die Tatsächliche. Also muß man bei der Stützlastrechnerei auch immer das Gewicht im Hänger so verlagern, dass dann vom Gesamtgewicht auch tatsächlich die 50kg auf die Kupplung drücken, denn sonst gilt das nicht ;)

  • Fahrzeugleergewicht bei mir 1820kg mit Gasanlage usw. Ich sollte mehr ziehen dürfen.


    Oder gibt es einen Unterschied zwischen fester und abnehmbarer Kupplung?


    Ich frage auch deswegen weil ich des öfteren an Renntrainings teilgenommen habe. Für Motorräder werden gern alte Pferdehänger umgebaut, die wiegen leer schon 800kg. und dann hängt das ganze an einem Focus oder so. ?(

  • Dann mußt du schauen ob die AHK nur für 1600kg zugelassen ist, dass sollte auf dem Typenschild draufstehen. Ob die AHK fest oder abnehmbar ist spielt dabei keine Rolle. Ansonsten mal bei einem Prüfer vorsprechen und dort fragen.
    Ich hatte vor gut 18 Jahren mal einen einfachen 1.6er 32b Passat, der durfte 1200kg und auf der AHK stand 1500kg. Die war dann für die stärkeren und schwereren Modelle ausgelegt.


    Wenn bei deinem Böhmer alles passt, so sollte eine Auflastung möglich sein. Ich hab gerade nochmal nachgelesen, aktuell ist es so, dass die max Anhängellast, das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges nicht übersteigen darf. Der Anhänger darf insgesamt nicht mehr als 3,5T wiegen. Auch muß man zusätzlich noch auf die neuen Führerscheine achten. Wenn man keinen alten 3er hat, so darf der gesamte Zug auch nicht mehr als 3,5T wiegen.

  • Es war eigentlich mehr der Versuch einer Aufklärung mit der Möglichkeit, dass mich jemand verbessert.


    Richtig ist, dass es sich gemäß OWIG immer um ein fahrlässiges Delikt handelt muss. Wenn ich eine vorsätzliche Tat begehe, dann sieht es in der Tat anders aus. Das ist aber keine Frage von Tateinheit oder Tatmehrheit (es ist nur eine Tat), sondern die Frage nach einem vorsätzlichen oder fährlässigen Begehungsdelikt. Die Begehung eines vorsätzlichen Deliktes wird anders bestraft. (Abgrenzung bewußte Fahrlässigkeit zu Eventualvorsatz, Eventualvorsatz = man nimmt etwas billigend in Kauf)


    Die 50kg des Anhängers werden dann natürlich dem PKW bei der Berechnung der Masse hinzugerechnet und da kommt man beim Trabi mal schnell an die Grenzen des zulässigen Gesamtgewichtes..


    Wichtig für mich ist auf Grund meiner etwas zu höhen Stützlast, dass ich dann noch nicht bestraft werde :) Mein Anhänger Trabi ist nämlich komplett, also nix mit abgesebelter Front. Leider habe ich nicht eine so Lange Zugdeichsel bekommen wie ich diese benötigt hätte (= 4 Meter) - wobei dabei zu beachten ist, dass die maximal zulässige freie Deichsellänge eingehalten wird.


    Die Stützlast von 50kg kann nur dann dem Zugfahrzeug zugerechnet werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als die Anhängerzuglast des ZUgfahrzeuges ('Trabant = 300 kg). Wenn Du also einen Kleinanhänger mit 280 kg zulässigem Gesamtgewicht hast, dann darfst du keine 50kg zusätzlich auf das Zugfahrzeug rechnen :( Unlogisch - aber ja.. ich verstehe es nicht.

  • Ich hatte diese Rechnerei auch beim P70 Kauf. Mein Koreaner Diesel darf eigentlich 1100 kg. Unter sonstiges geht es dann aber noch etwas höher, wenn bis 8% Steig. Dann dürfte ich 1400 oder 1500 kg.


    Leer wog der Hänger 515 kg - der P70 lt. bundesdeutschen Brief ca. 800 kg. plus den Schlacht Motor/Getriebe ca. 100 kg. machte 1415 kg.


    Also eigentlich 'ne Punktlandung, aber die Stützlast mit 50 kg, war dann eine Herausforderung, denn der Hänger hätte bequem 100 kg lt. Papiere verkraftet. Und so musste ich viel um die Mitte und nach hinten laden.


    Die Beamten auf der A24 war das zu Ostern egal - die haben nur den P70 bestaunt (wären fast in der Mittelplanke gelandet) und hoben den Daumen und brausten davon ...