Hintere Leuchten umbauen Trabant 1.1- 601

  • Guten Tag,


    Habe jetzt die Idee gehabt das ich bei meinen Trabi die Rückleuchten von 601 zu montieren und die Nebelschlussleuchte und denn Rückfahrscheinwerfer neben denn Leuchten zu befestigen. Möchte die Leuchten nicht auf der Stoßstange montieren.
    Also habe ich angefangen in denn Heckbelch die Löcher zu schneiden und die Leuchten in denn Heckblech zu setzen. Die Leuchten wollte ich dann von ihnen befestigen und außen mit Sikaflex versiegeln.


    Jetzt komme ich zu meinen Problem:
    Habe jetzt in der StVO gelesen, dass die Nebelschlussleuchte 10cm abstand zum Bremslicht haben muss. Leiter habe ich jetzt ca. 5cm.
    Wenn ich jetzt die 10cm haben muss, müsste ich die Rückleuchten neu ordnen. Das heißt das ich das Bremslicht jetzt ganz oben sein müsste und dann denn Blinker nach unten. Darf man dass?
    Ist mir klar dass ich auch dann die Farben der Gläser ändern müsste, gibt es da andere oder muss ich die weißen Rückschallen benutzen?

  • Evtl. kannst du die Nebelschlußleuchte auch ganz rausschmeißen und dafür einen zweiten Rückfahrscheinwerfer einsetzen. Das müsstest du mal mit deinem TÜV-Mensch deines geringsten Mißtrauens absprechen, ob das so gänge. Notfalls könntest du sonst den Plan trotzdem umsetzen und die Nebelschlußleuchte noch extra irgendwo anders anbringen wo's problemlos geht.

  • Habe jetzt das Problem gelöst und habe jetzt das Loch wo die Nebelschlussleuchte rein kommt etwas versetzt.


    Wie kann ich am leichesten die Leuchten einstellen?
    Da die Leuchten jetzt in denn Heckblech integriert sind und auch noch mit Dichtungsmittel vor Wasser geschutzt werden sollen. Kann ich später nicht mehr einstellen.
    Fotografiere ich noch.


    Rückfahrscheinwerfer
    Darf doch max.10m hintern Fahrzeug leuchten.
    Gibt es da einen Winkel von Heckblech aus?
    Da ich jetzt meinen Trabi nicht bewegen kann
    (komplett auseinander, kann denn Trabi nicht 10m vor einer Wand stellen)


    Nebelschlussleuchte
    Wie muss die denn eingestellt sein?

  • Das kommt darauf an, was Du für Leuchten hast.
    Bei Leuchten für die universelle Verwendung ist es typischerweise so, dass die Abdeckung/Streuscheibe gerade und senkrecht zur Fahrbahn, wie auch im rechten Winkel zur Fahrzeugslängsachse ausgerichtet sein muss.
    Die TOP-Markierung muss oben sein.


    LG

    -> --> 26 Jahre <-- <--

    Bayrischer Trabant Club


    ES GIBT NUR WENIGE DUMME FRAGEN, ABER VERDAMMT VIELE DUMME ANTWORTEN !

  • Danke für deine Antwort.


    Also diese beiten Varianten habe ich zuhause:
    [Blockierte Grafik: http://abload.de/thumb/img641m6k8c.jpg] [Blockierte Grafik: http://abload.de/thumb/img642oijp4.jpg]


    Bei der kleineren steht OBEN der anderen TOP.
    Bei allen beiten steht: "Rückwärtige Lichtscheibenebene Senkrecht zur Fahrtrichtung"
    (Habe das gleiche auch noch für denn Rückfahrscheinwerfer)


    Ist da eine dabei die ich grade ausrichten kann?
    Gilt das für Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer?


    Kann ich auch nur das Streuglas wechseln? Gibt es so etwas zu kaufen?

  • Leider kann ich Deine Links nicht öffnen. :(


    Wenn das universelle Leuchten sind, dann sind diese so auszurichten, wie im Beipackzettel steht.
    Die Lichtaustrittscheibe darf an keiner Stelle abgedeckt werden.
    Die Leuchten sind "so-wie-sie-sind" zu verbauen. Ein "Wilder-Mix" mit Lichtaustrittscheiben kann unzulässig sein und je nach Ausführung des Gehäuses / Reflektors die Lichtverteilung ungünstig beeinflussen.


    im Übrigen - jede Fahrzeugleuchte muss gemäß Vorgabe montiert werden, sonst gibts spätestens bei der HU Mecker.


    LG

    -> --> 26 Jahre <-- <--

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  • Ausnahme sind aber Arbeitsscheinwerfer. Müssen separat vom "Normal-Licht" geschaltet werden. Die auf dem Dach sind zB solche. Die kann man montieren wie man will--auch soviel man will, außer das zulässige Gesamtgewicht wird überschritten. :thumbup:


    Ist iwie eine Lücke.. :thumbup:


    Nur blau darf man gar nicht und orange nicht benutzen im Verkehr.


    Gelb ist kein Prob. und rote Rundum-Warnleuchten gehen (n.m.A.) im Wageninnern auf jeden Fall--ich sage mal AUCH AUßEN.
    Rot als Rundumleuchte ist nicht vorgesehen in der StVZO--auch nicht für die Feuerwehr--, also zulässig ,da nicht verboten..
    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/16386020dy.jpg]

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

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