Ich bin gerade dabei einen Eigenbau - Anhänger = Trabant Kombi zu erstellen.
Ich war beim TüV zur Vorbesprechung.
Der Tüver erörterte, dass man dann, wenn man die Zugrohreinrichtung oder V-Deichsechsel nicht als Teil des Rahmens betrachtet, diese keine Zulassung benötigen würde. Er erklärte mir auch, dass auch durch die Zugvorrichtung gebohrt werden dürfe, aber nur am Anfang und Ende, nicht in der Mitte. Außerdem dass die Zugvorrichtung mind. 1 Meter unter dem Hänger befestigt sein muss.
Mein PROBLEM:
Ich möchte, dass mein Trabant - Kombi - Eigenbauanhänger gebremst ist. Ich habe daran gedacht eine Auflaufbremse zu nehmen und dann am Ende einen HBZ (z.B. Quek ?) einzubauen. So meine Gedankengänge. Der Prüfer teilte mir aber mit, dass es eine neue Regelung geben würde. Danach müssen Auflaufgebremste Hänger die Möglichkeit haben rückwärts zu fahren OHNE dass man einen Hebel umlegt. Das sei eine Neuregelung.
Hat da jemand eine Idee, wie man das realisieren kann? Die neuen Fahrzeuge haben wohl in der Trommelbremse eine Vorrichtung, die nur dann die Bremse auswirkt wenn der Wagen auffährt und nicht rückwärts geschoben wird.
PS
Ich wollte eigentlich - auf Grund der neuen Führerscheinregelung - einen 4achser erstellen, dazu benötige ich eine Drehschemellenkung (Radkranz). Hat das schon mal jemand gemacht, wo bekommt man eine kleine Drehschemellenkung, die ich finde sind für 3,5 to ausgelegt.