Kugelkupplung vom Typ KK 70 nicht mehr zulässig?

  • Hallo


    Ein Kollege meines Vaters berichtete vor kurzem, dass er seinen DDR Hänger nicht mehr durch den Tüv bekommen hat, da die Kupplung nich mehr zulässig währe. Jetz hab ich geforscht und habe gelesen, dass es sich um die KK70 handelt.
    [Blockierte Grafik: http://trabitechnik.com/images/whims_camping/Image1457.jpg]


    Können das auch andere bestätigen?


    An meinem 20€Hänger hab ich aber schon die KK71 :thumbup:


    (Bild ist von Trabitechnik.com)

  • die ausage kann ich nicht bestätigen- habe selbst vollgutachten mit noch viel älteren kupplungen bekommen- hauptsache die verschleissgrenze ist nicht erreicht

  • Richtig, da braucht man garnicht lange drüber nachdenken. Solange der Verschleiß innerhalb der Toleranz ist, wird das durch den Einigungsvertrag gedeckelt. Alles was eine Zulassung hat, bleibt auch weiterhin zulässig.

  • Ich hatte dieselbe Kupplung an meinem Friedel und bin damit nicht durch die vollabnahme gekommen.
    Laut Aussage des Prüfers ist die nicht mehr zugelassen, hat wohl irgentwas mit der Verriegelung zu tun.
    Den unterschiedlichen Erfahrungen nach zu urteilen, scheint es eine Frage des Wohlwollens des "Inschenörs" zu sein.

    Frei nach Loriot:

    Ein Leben ohne Trabi ist möglich, aber sinnlos.

  • Wenn der Herr Ingenieur die Kupplung bemängelt, sollte er auch ganz genau nachweisen können warum. Schriftlich und mit Nachweis.


    Diese Anhänggerkupplung hat jahrelang in Großserie eine ABE besessen. Diese kann nicht einfach negiert werden.


    Die Verschleißgrenze ist eine ganz andere Baustelle. Und ich kann mir auch vorstellen, das es problematisch werden kann, statt einer am 86er ausgelieferten KK 82 eine KK 70 oder AKK zu verbauen.


    Aber andersrum? Manch ein Pfüfer scheint sein Halbwissen (je spezifischer ein Sachverhalt desto größer ist fast immer die Chance auf Wissenslücken) gerne draußen handfest präsentierenn zu wollen / müssen. Ich bin genau mit dem Vorgänger vor 2 Jahren problemlos durch die VA gekommen.


    PS: Der Kollge hat sogar noch 2 mind. 2 Vorgänger, dien sind auch noch zulässig.


    PS2: Diese ist ebefalls selbstätig einrastend und gemessen am Vorgänger ein echtes Leichtgewicht.

  • Wenn der Anhänger mit der KK 70 an einem Trabant mit einer AHZV gem. KTA-BAG 2413/1 (Schraubenfeder-AHK für den Trabant) vorgeführt wurde, dann hat der Ingenieur recht. Diese Kombination ist nicht zulässig. Bei einer anderen Kombination würde ich die Beweislast auch beim Ingenieur sehen.

  • Also der Hauptgrund soll wohl sein, dass die neueren Hängerkupplungen einen anderen Kugelkopfhalsdurchmesser haben, der für die KK70 zu klein währe...

  • interessant ...


    Ich hab meinen Dekra Mann den Trabant-"Arsch" mit original Wesfalia Kupplung vorgestellt (die mit dem Hebel und Splintsicherung) und er schaute nur, ob sie Spiel hat - hatte sie nicht, alles ok.


    Wäre nun natürlich interessant, ob ich das selbe Glück hätte, wenn ich den "Arsch" mitm VW Bus vorgeführt hätte, statt mit der Pappe (601er Kupplung, gekürzt)...

  • Eigentlich wäre dafür eine Prüfkugel notwendig - die Kugeln der AHZV sind dank Oberflächenbehandlung manchmal bei verschlissenen Kupplungen gottseidank etwas übermaßig..... ;)

  • Wo der Herr Mossi Recht hat. Könnte mir vorstellen das bei vielen (mich eingeschlossen) die Kugeln zu klein wären und nur dank Lack und Pulver noch zulässig sind.

    Neapel sehen und sterben-Tour 2012
    Ich war dabei!


    50 Jahre Trabant 601
    Die Jubiläumstour 2014
    Ich war auch dabei!
    :raser:

  • psssssst ... muss ja nicht jeder wissen. ;)


    Ne Spaß, bei mir hat er Gute die Kugel blank gewischt und geschaut - ich denke viel tricksen hätt ich da nicht können. Es sei denn ich hätt se vorher 2-3mal ins Zinkbad gehalten oder so. Aber Farbe hätte er nicht akzeptiert.


    In der Not gäbe es da noch Metallbeschichtungsverfahren für die Kupplungsinnenseite - aber darüber reden wir vielleicht in 10-20 Jahren, wenns keine andere Abhilfe mehr gibt. ;)

  • Habe dieses jahr meinen Qek mit einer KK70 am 1,1er durch die VA ohne probleme gezogen !
    Kommt wohl auf den Prüfer an ,sonst einfach zum nächsten, gibt ja genug von denen
    hat bei mir schon geholfen ihm das mal zu sagen !

  • Da Problem ist die Kenntnis der Vorschrift. Oder eben auch nicht, je nachdem.

  • Tja so isses eigentlich Fast immer. Was weiß der Prüfer alles.


    Kollege von mir hat, wie ich heute rausfand, auch einen Hänger mit KK70. Hat er erst vor 2-3 Monaten erfolgreich zugelassen und getüvt ;)