da ich mir nicht ganz sicher bin, wo das Thema reingehört, setz ich es mal hier rein. Falls es falsch ist, bitte verschieben.
Wie ich schon in nem anderen thread mitgeteilt hab, ham meine frau und ich nen 601er geschenkt bekommen, Bj 11/87. Typenschild, Papiere ect. Fehlanzeige.
Nur die Fahrgestellnummer ist noch dran. Das es ne Vollabnahme wird nach §21 ist mir auch dank eines anderen Threads bekannt+ eidesstaatliche Erklärung bei der Zulassungsstelle wenn ich das richtig gelesen hab.
da meines wissens der trabi wohl vor ca 4 jahren noch gefahren wurden is müsste doch theoretisch gesehn beim kba noch alle daten des fhz vorhanden sein.
sollte es doch nicht der fall sein und das fhz schon sein über 7 jahren nicht mehr zugelassen war, würde es ja dann eine komplette vollabnahme (wiederzulassung) werden?!
da mir und dem dann zuständigem tüvmann keine daten für das fhz zur verfügung stehn, welches datum wird dann als tag der erstzulassung datiert??
mfg
matze