Wiederzulassung 601

  • da ich mir nicht ganz sicher bin, wo das Thema reingehört, setz ich es mal hier rein. Falls es falsch ist, bitte verschieben.


    Wie ich schon in nem anderen thread mitgeteilt hab, ham meine frau und ich nen 601er geschenkt bekommen, Bj 11/87. Typenschild, Papiere ect. Fehlanzeige.
    Nur die Fahrgestellnummer ist noch dran. Das es ne Vollabnahme wird nach §21 ist mir auch dank eines anderen Threads bekannt+ eidesstaatliche Erklärung bei der Zulassungsstelle wenn ich das richtig gelesen hab.
    da meines wissens der trabi wohl vor ca 4 jahren noch gefahren wurden is müsste doch theoretisch gesehn beim kba noch alle daten des fhz vorhanden sein.
    sollte es doch nicht der fall sein und das fhz schon sein über 7 jahren nicht mehr zugelassen war, würde es ja dann eine komplette vollabnahme (wiederzulassung) werden?!
    da mir und dem dann zuständigem tüvmann keine daten für das fhz zur verfügung stehn, welches datum wird dann als tag der erstzulassung datiert??


    mfg


    matze

  • Wenn das Auto vor 4 Jahren noch angemeldet war kann dir deine Zulassungsbehörde weiterhelfen. Bei mir war es länger als 7 jahre nicht zugelassen und keine Papiere vorhanden, da hat der Prüfer Fahrgestellnummer und Bj aus dem Motorraum genommen.

  • Meistens wird bei absolutem Datenmangel der 1.7. des jeweiligen Baujahres willkürlich festgesetzt.
    Sieht man gut bei den Referenz-Murmeln auf www.trabant-original.de, da hat fast jede zweite den 1.7. als EZ.


    Aaaaber...wer sich mit den Nummernkreisen befaßt und ein wenig weiß, welche Tagesstückzahlen in seinem Baujahr produziert wurden, der kann zumindest auf einen Monat eingrenzen.
    1987 wurden z.B. etwa 500 Trabant pro Tag produziert. Bei www.trabantserie.de findet man die Fahrgestellnummern für jedes Produktionsjahr. Damit kann man grob umrechnen und dem Prüfer seinen Wunschmonat mitteilen. Was der dann macht, ist wiederum seine Sache.

  • besser dürfte es sein, erst zur zulassungsstelle zu gehen und danach zu fragen. denn wenn deren daten zb. bei fiktivem erstzulassungsdatum mit deinem durch dekra erfundenem nicht übereinstimmen, wirds schon mal wieder schwierig für die deutschen behörden und du stehst schnell als gangster da. gibts nen vertrag über die schenkung? sind die vorbesitzer die eigentlichen besitzer? das kann sehr kompliziert werden, erst vor kurzem erlebt... wollte auch nur mit fahrgestellnummer und vollgutachten anmelden ohne kaufvertrag und vorbesitzer zu kennen.

    :thumbup: Vielen Dank allen Besuchern für unser mehr als gelungenes 7. Ostfahrzeug-, Young- & Oldtimertreffen in Altmittweida :thumbup:

  • besser dürfte es sein, erst zur zulassungsstelle zu gehen und danach zu fragen.


    Genau.


    Mit der Vollabnahme kann man auch Glück haben. Meiner wurde '98 abgemeldet und wurde 2011 wieder angemeldet + TÜV. Vollabnahme? Fehlanzeige, der TÜVer einer kleinen KFZ-Bude, der jede Woche dort die HU macht, hat von einer Vollabnahme abgesehen und mir die HU-Bescheinigung ohne Mängel mitgegeben, danach gings gleich zur Zulassungsbehörde. :thumbup:

  • Ich würde erstmal die FIN bei der ZuLa zur Klärung abgeben. Eine sog. Zevis Auskunft einholen. Bei den Brandenburger ZuLas ist die kostenfrei. War das Fahrzeug vor 4 Jahren noch zugelassen und die Daten sind im KBA hinterlegt muss der letztmalig eingetragene Halter den Brief aufbieten lassen. Ist im KBA nichts mehr gespeichert geht es in Brandenburg sehr einfach: Vollgutachten und Kaufvertrag vorlegen und neue Papiere in Empfang nehmen. Also rede mit deiner ZuLa und schecke die FIN erstmal ab.

  • Also als Erstes würde ich dir empfehlen, dir ein neues Typenschild zu besorgen und wieder anzubringen. Wenn das Auto noch vor 4 Jahren angemeldet war, wirst du das Problem bekommen, dass du Denjenigen ausfindig machen musst, der die Papiere verlohren hat. Dieser muss dann eine eidesstattliche Erklärung (beim Notar ca. 15-20€) abgeben und dort den eingenverschuldeten Verlust der Papiere angeben. Des Weiteren musst du dir dann von deiner Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen lassen, welche angibt, dass das Auto nicht in irgendeiner Art gesucht wird o.ä. Mit dem Datum der Erstzulassung ist es so, wie es deluxe bereits schrieb. Alle anderen Daten hat dein Tüv-Prüfer. Eine Vollabnahme wird in der Regel dann notwendig, wenn das Fahrzeug 7 Jahre keinen Tüv bekommen hat, Da dir aber sämtliche Papiere fehlen, wirst du um die Vollabnahme nicht drumherum kommen. Die ist aber auch nicht viel teurer als ein normaler Tüv. Dieses Prozedere habe ich persönlich schon mehrmals mit verschiedenen Motorrädern durch... Viel Glück!

    Fuhrpark: P601L Bj.'87 - P601K Bj.'87 - MZ ES 150 Bj.'67 - MZ ES 250 Bj.'59 - MZ ES 250/1 Bj.'64 - MZ ETZ 250 Bj.'87 - Jawa 356 "175" Bj.'56 - KR51/2L Bj.'86 - SR 4-4 Bj.'74 und Jöhstadt TS 8-8 Bj.'78

    Einmal editiert, zuletzt von mr.schust ()