Eintragung der Tieferlegung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Eintragung der Tieferlegung, die Suchfunktion konnte mir leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich habe einen Trabi Kombi Bj. 89, also mit Schraubenfedern hinten. Diesen möchte ich tiefer legen, ich dachte an 100mm, allerdings kann ich nur Tieferlegungen bis 70mm mit Gutachten finden. Gibt es einen Geheimtipp wo ich "tiefere Tieferlegungen" als 70mm MIT Gutachten finde? Oder bekomme ich die irgendwie auch anders durch den Tüv?


    lg Fabi

  • Und das funktioniert ganz ohne irgendwelche Papiere? Wo liegt sowas preislich ca?

  • Im Normalfall schon, irgendwas zwischen 30 und 70€ bei der Dekra. Kommt drauf an wo du herkommst.
    mfg

  • Fabi-b Hast du dein fahrwerk mittlerweile eingetragen bekommen?
    ich habe jetzt tagelang umher telefoniert bei mir soll die Tieferlegungsblattfeder und stuko eingetragen werden jeder tüv den ich angerufen habe hat abgewinkt mit der aussage ist nicht möglich
    und ohne papiere wird garnichts abgenommen
    ich habe für die stuko ein Festigkeitsgutachten und eine eintragungskopie eines fahrzeugscheines mit der tieferen blattfeder vorn TF90 und der 38er stuko das reicht denen hier aber auch nicht weil das kein offizieles dokument sei
    meine Blattfeder ist von trabiteile nur leider ist mir durch den umzug die plakette und das gutachten verloren gegangen da aber trabiteile keine tieferen blattfedern mehr verkauft ist es auch nicht möglich eine neue Plakete und Gutachten zu bestellen
    wozu gibt es dann eine §21 abnahme wenn sowieso nichts möglich ist
    diese frage stelle ich mir immer wieder
    dann könnten auch nie importierte fahrzeuge eine zulassung bekommen wenn per §21 nichts geht
    jetzt bin ich eben auf der suche nach einer prüfstelle
    kann mir jemand einen tip geben ob es im umkreis Augsburg/Günzburg eine prüfstelle gibt? Ausser augsburg Göggingen da habe ich schon nachgefragt und selbige antwort erhalten
    hinzu kommt noch das mir von dem prüfer gesagt wurde es seien die aufflagen verschärft worden ich bin nun etwas ratlos

  • also eigentlich per einzelabnahme ,zb bei der dekra.in meinem fall in riesa...
    hab meine federn per herstellerbescheinigung von trabiteile ohne probleme eingetragen bekommen
    vorn 120mm/hinten 100mm...wobei ich aber blattfedern hinten hab...
    also man kann auch tiefere als 70mm eingetragen bekommen

  • trabidriver: TüV Pfaffenhofen! Stuko, auch Nachbau mit Festigkeitsnachweisund Seriennummer; und Fellergutachten als Mustergutachten. Blattfeder auf Anfrage mit entsprechenden Vergleichseintragungen. Wichtig, der Prüfer legt großen Wert auf saubere Arbeit bei den Änderungen.

  • Wenn man das hier so liest braucht man sich ja über die leider berechtigten Verschärfungen nicht wundern.
    Muster Gutachten, welches eigentlich nichts mit dem Teil zu tun hat. Eintragungskopie, usw.
    Da Frage ich mich wie lange es noch ordentliche Hersteller gibt die ein richtiges Gutachten anfertigen lassen.
    Warum denn, gibt doch die 21er Abnahme.


    Diese ist für Abnahmen gedacht bei denen die oblikatorische Meinung des Prüfers noch das Gramm auf der wage sein darf. z.B. ist das Sichtfeld noch ausreichend nach einem top chop? Auch wenn die Frontscheibe um mehr gekürzt wurde als es durch einen Klebestreifen aufbringen (Sonnenblendschutz) jemals zulässig wäre.


    Und wenn die Tieferlegung mit Gutachten 30€ mehr kostet. Mir voll egal. Nur diese würde ich kaufen. In der Hoffnung das dieser Hersteller nach den positiven Erfahrungen, wenn jeder so handeln würde, ein Gutachten für andere Teile folgen lassen wird.
    Die Szene braucht sich über Verschärfungen gar nicht aufregende. Selbst schuld.


    Wenn ich mit meinem Prüfer über eine Abnahme spreche und er einen berechtigten Einwand hat, Frage ich sofort nach der Problemlösung wenn ich nichts entgegensetzen kann.
    Habe jetzt erst wieder eine solche wegen Windabweisern für meinen T5 durch und überzeugend dargelegt warum ich meine auch ohne Gutachten nach 21er abgenommen bekommen möchte. Etwas Verständnis von wenn und aber ist da natürlich Voraussetzung.
    Ein Bruchtest zum Vergleich, seitliche Montage und andere Gegebenheiten sind da doch erfolgversprechende Argumente. Andere gefallen mir absolut nicht und sind von mir angebracht auch noch sicherer montiert als die mit Gutachten.
    Dann noch Gesetzes Auslegung da gehen dann schon ein paar harmlose Dinge.


    Das ist aber nicht mit tieferlegungsfedern oder ahnlichem zu vergleichen!!!


    So, dugsch und wechhh.

  • Naja, wenns hier um Eintragungen geht, gehn die Meinungen eh auseinander..
    Bsp Blattfeder: Es gibt nur einen Hersteller der Tieferlegungsblattfedern mit Teilegutachten verkauft, werd das ist weiß sicher jeder. Über die Qualität der angebotenen Blattfedern des Herstellers lässt sich streiten, ich hab meine Erfahrung damit gemacht und sag da mal nichts zu.. ;)
    Die anderen angebotenen Blattfedern sind fast alle mit Herstellernachweis, Plombblech ect..Tiefe nach Wunsch je Anbieter. Was aber nicht heißt das diese qualitätsmäßig schlechter sind als ne Blattfeder mit Teilegutachten. Die Verfahrensweise um die Sprengung der Blattfeder zu ändern und somit das Fahrzeug tiefer zu legen sind wohl die selben beim Schmied, mit einem Unterschied: Das Teilegutachten!!! K...e hat halt vor Jahren schon nen Teilegutachten bei der Dekra in Auftrag gegeben, zu ner Zeit als es noch wenige Anbieter auf diesem Gebiet (speziel Trabant) gab. Und wo kauft der Fahrzeugliebhaber dann seine Teile? Natürlich bei dem der nen TG zur Blattfeder anbietet, man ist ja auf der sicheren Seite, denkt man.
    Mit den Jahren hat sich das nun aber alles geändert, der kennt den und der kennt den, und irgendwann gings halt auch ohne ein Teilegutachten beim TÜV oder Dekra. Der Schmied drückt sein Stempel aufs Plombblech, stellt nen Nachweis aus mit welchen Verfahren die Feder geschmiedet wurde und bei der Prüfstelle wird geschaut obs soweit passt und nix schleift. Ist zwar dann auch ne Abnahme nach §21 aber soviel teurer ist die nun auch nich..
    Das es für VW, Opel ect zig Zubehörteile mit Teilegutachten, ABE usw gibt ist ja wohl nun da mit zu begründen, das jeder 2. damit rumfährt und sich die Kosten für eine Erstellung eines TG rechnen, was beim Trabant nun mal nicht der Fall ist.
    Was spricht gegen ne Eintragungskopie, Materialnachweis oder Vergleichsgutachten??? Wenns darum ginge dürfte hier kein 601er mit ATS Felgen ect rum fahren..
    Sorry für den Text, aber das musste mal sein weil ichs langsam nicht mehr hören kann.


    PS: Wenn jeder umgebaute Trabant nur zugelassen werden dürfte, weils für die Anbauteile ne Abe oder Teilegutachten gibt, würden nur noch die Hälfte an trabis rum fahren..


    mfg matze

  • Moin,


    K Alex hat vollkommen Recht! Das Problem ist ganz einfach. Die wenigsten haben das Hintergrundwissen und denken, nach §21 kann man alles eintragen! Dies ist aber nicht so. Es wird immer nur auf den Prüfern herumgeschimpft und Geld in die Hand nehmen, um eine vernünftige Eintragung zu machen, möchte auch keiner. Die meisten wollen ne 21er für 30 bis 70 Euro! Sowas kann keine vernünftige Eintragung sein.


    geht doch mal zum Bauing. und fragt was da ne Stunde kostet.


    Wenn man solch ein Fahrwerk per §21 standfest eintragen will, würde es bei 200Euro losgehen. Und das wäre noch günstig bei den ganzen Prüfungen die gemacht werden müssen.


    zum Thema Briefkopie: wer weiß wie die dahin gekommen ist?!? Schwarze Schafe gibt es überall.....

  • Man sollte bei den Tieferlegungen auch immer die gesetzlichen Bedingungen nicht außer Acht lassen, so steht zum Beispiel geschrieben;:


    §50 (3) StVZO:
    "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."


    Des Weiteren ist zu beachten, dass eine Restfreigängigkeit von 8 cm an der tiefsten Stelle des Fahrzeuges bleibt. Einen Paragraphen gibt es diesbezüglich wohl nicht, aber die Prüfer haben da wohl Merkblätter, an welche sie sich da halten. Vielleicht gibt es deswegen bloß 70mm Tieferlegungsblattfedern mit Gutachten, da diese den Mindestabstand gewährleisten?
    Ich hab selbst ne 70mm -Tieferlegungsblattfeder drin und das ist mit 13 Zoll Felgen und 50er Reifenhöhe schon ziemlich tief für unsere Straßen. Meinen Auspuff höre ich des Öfteren, weswegen der Auspuff unbedingt höher muss, da sicher keine 8cm Luft mehr geblieben sind. Dann kann auch nur ich meinen Trabi in den Bremsenprüfstand beim TÜV fahren, da mein Prüfer etwas mehr wiegt und bei nur 2-3mm Luft beim Einfahren würde das nicht mehr reichen. Deswegen versteh ich auch, dass Einzelabnahmen oft individuell am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, da es zwischen den Autos immer kleine Unterschiede gibt. Und ne Eintragungskopie ist in so einem Fall wenig aussagekräftig.


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:

  • Das es das Gutachten nur bis TF 70 gibt hat einen anderen Grund. Bei der Erstellung des Gutachten wurde eine Karosse älteren Baujahres verwendet. Dabei wurde nicht bedacht das sich die Position des Hauptbremszylinder ab einem bestimmten Baujahr geändert hatte. Er wurde nach oben versetzt. Da bei der besagten Karosse dieser aber weiter unten verbaut war, war der Abstand bei allem tiefer TF 70 zu gering.
    Als das Gutachten fertig war hätte eine Änderung aber nochmals fast soviel gekostet wie das gesamte Gutachten.
    Aus diesem Grund und ich bezweifelt das das schon einige wussten die eine TF 100 und mehr verbaut haben in einer entsprechend nicht geeigneten kälteren Karosse, ist dies lebensgefährlich.
    Naja, Hauptsache tief und eingetragen.
    Durch eine Kopie einer Eintragung von einer 100er in geeigneter Karosse die dann in einer ungeeigneten und aus Unwissenheit dort ebenfalls eingetragen wurde.
    Ich habe bei vielen Trabitreffen gezielt darauf geachtet.
    Am WE suche ich mal ein Bild eines solchen Falls raus.
    Den Besitzer habe ich im übrigen auch darüber informiert, also gewarnt. Nützte nichts. Genau dieses Fahrzeug gibt es auch aus diesem Grund nicht mehr. Dem Fahrer ist zum Glück nicht viel passiert. Auch ein sehr schöner 600er ist aus diesem Grund nicht mehr auf den Straßen zu finden, allerdings habe ich da keine info über den Fahrer.
    Das mit dem, den ich auf diese Tatsache hingewiesen hatte ging mir ganz schön an die Nieren.
    Deshalb habe ich da vielleicht auch meine "unmoderne" Ansicht.
    Ich hätte meine Abnahmen bereits wieder bezahlt bekommen wenn ich die Angebote angenommen hätte, Kopien meiner Gutachten und Fahrzeugschein-Inhalte als Kopie gegen Geld zu versenden.


    Nur mal zur Info. Die Rechnung der ersten offiziell gemachten Eintragung des wartbugmotor im Trabant belief sich auf fast 2000!!!
    Ich glaube nicht das sich viele bereit erklärt hätten die Kosten der einzelnen Prüfungen zu bezahlen. Und da sind die Fahrversuche nur über drei Wochen gelaufen. Und das über einen Praktikanten der Dekra der extra zu diesem Zweck von der Prüfstelle MHL "zwangsläufig" zur Prüfstelle nach Gotha versetzt wurde. Er ist jeden tag mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren und frühs wieder nach Gotha. Dynamische Tests, Bremsentests, Autobahn Fahrten, Verzögerungszeitmessungen, Karosserieprufungen über NDT ... All das wird ja jetzt nicht mehr gemacht. Es reichen Kopien. Und das ist nicht gut, jedes Fahrzeug ist anders.
    Aber es geht auch anders. Das offizielle Gutachten kann auch von jedem Prüfer von der Dekra in Gotha angefordert werden und dieses als Vorlage genutzt werden. Da steht aber auch drinn das jedes Fahrzeug mit speziellen Prüfungen gesondert zu begutachten ist, und das nicht ohne Grund.


    Wir haben damals natürlich auch zuerst versucht bei einer gewissen DEKRA ein solches Gutachten anzufordern. Da wir ja wussten das dort bereits eine solche Eintragung gemacht wurde.
    Es war erschreckend was da dann ans Tageslicht gekommen ist.


    Ich verabschiede mich mit diesem
    Eintrag im übrigen aus dem Bereich Technik und Tuning.


    Ich werde ab heute geziehlt kürzer treten.
    Was in der Szene so läuft ist schon erschreckend. Das hat aber nur zu einem winzigen teil mit diesem forum zu tun.
    Eher mit Enttäuschung und Vertrauensbruch.


    Das aber auch nur so am Rand.
    MfZG.


    PS: Das Bild stelle ich aber noch ein.

  • Schade, dass du so enttäuscht bist und diesen Weg wählst. Ich werde deine Beiträge vermissen, da diese immer fundiert und hilfreich waren. Anderseits versteh ich aber auch deine Frustration, ne Kopie von nem Fahrzeugschein und es geht alles klar. Das hätte ich mir mal gewünscht, aber so habe ich in den letzten Jahren ca. 25 Prüfer kennengelernt, welche alle ihre eigene Meinung zu meinen Umbauten vertraten. :S Schließlich wurde zwar noch alles abgenommen, aber an die Zeit dafür mag ich gar nicht denken :(
    Dann bleibt nur noch, dir Spass beim Lesen zu wünschen und vor allem am Hobby Trabant.


    :thumbup: 3 Zylinder sind keiner zuviel :thumbup:

  • @ K-Alex



    bleib mal hier!! Ich bin erstaunt, dass es noch Schrauber gibt, die so eine gesunde Einstellung wie Du haben! Sehr guter Beitrag!! Ich bin voll auf Deiner Seite! :thumbup:
    Gruß
    Andreas

  • Das es das Gutachten nur bis TF 70 gibt hat einen anderen Grund. Bei der Erstellung des Gutachten wurde eine Karosse älteren Baujahres verwendet. Dabei wurde nicht bedacht das sich die Position des Hauptbremszylinder ab einem bestimmten Baujahr geändert hatte. Er wurde nach oben versetzt. Da bei der besagten Karosse dieser aber weiter unten verbaut war, war der Abstand bei allem tiefer TF 70 zu gering.
    Als das Gutachten fertig war hätte eine Änderung aber nochmals fast soviel gekostet wie das gesamte Gutachten.


    Das ist ja der größte Quatsch den ich je gelesen hab! :lach: Wer hat sich denn die lustige Geschichte ausgedacht ?(


    Beim P601 hat sich nie die Position des HBZ geändert egal ob 64er oder 89er Karosse!

  • Werd heute abend mal am 64er, 81er und 88er messen... Bin auch der Meinung, dass ich aufs gleiche Maß kommen werde.
    Wir werden sehen, und uns vielleicht eines besseren belehren lassen. ;)

  • Da hat sich nix geändert außer das der HBZ irgentwan von 1Kreis auf 2Kreis geändert wurde und damit auch der Stößel an der Pedalerie! Das es nur ein Gutachten für 70mm TLF gibt liegt sicher an der Mindestbodenfreiheit zur Serienauspuffanlage und die Freigängigkeit der Serienbereifung die in allen Belastungszuständen eingehalten werden muß! Bei der Gutachtenerstellung werden ja Fahrzeuge im Serien Zustand geprüft, alle weiteren Änderungen wie z.B. andere Radreifenkombi sind ja gesondert zu prüfen ......