kurze Kennzeichen

  • das Thema wurde hier sicher schon n paar mal durchgekaut, aber für mich war keine passende Antwort dabei.


    am 17.06.11 wurde die Fahrzeugzulassungsverordnung nach erheblichen Protest der Bürger und Landesbehörden geändert. Im Beschluss des Bundesrates zur Änderung der FZV wurde auch die Regekung der sogenannten kurzen Erkennungsnummern geändert. Davor waren diese nur für Importfahrzeuge und Motorräder zulassig. Nun sind diese auf Wunsch für jedermann erhältlich, eigentlich!!
    Nach einigen Recherchen im Internet fand ich nun heraus, das in einigen Bundesländern bzw Zulassungskreisen kurze Kennzeichen auf Wunsch für jedermann zu haben sind. Daraufhin habe ich meine zuständige Zulassungstelle ( AP-Weimarer Land) angeschrieben mit Vermerk auf den Beschluss der Änderung der FZV und bat um Auskunft ob eine Erteilung von kurzen Kennzeichen nun auch in Thüringen möglich ist.


    Heute erhielt ich Antwort mit folgendem Inhalt:


    " Sehr geehrter Herr .....,
    bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen in Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt Weimar folgendes mitteilen:
    Die VO zur Änderung der FZV tritt ab 01.07.2012 in Kraft. Abweichende Regelungen, wie in Rheinland - Pfalz, wurden für Thüringen nicht getroffen. Sie sind für Thüringen auch nicht bindend, da nach dem verfassungsmäßigen Grundsatz des Art. 83 GG die Länder die Bundesgesetze, so auch die FZV, als eigene Angelegenheit ausführen.


    Freundliche Grüße"


    Aus dem Schreiben entnehme ich, das dies nicht möglich ist.
    Seit wann kenn eine Behörde walten wie se lustig ist, obwohl es dazu Gestze von ganz oben gibt?


    Hiermal der Link zu neuen FZV vom 17.06.11
    http://www.bundesrat.de/Shared…ile.pdf/265-11%28B%29.pdf


    Hat einer nen Tipp wie ich trotzdem in den Genuss meines kurzen Wunschkennzeichens komme??


    mfg Matze


    PS: Auf Sprüche wie "was willsten mit nem kurzen Kennzeichen" oder "isses nich egal was für n Kennzeichen am Auto ist" kann ich getrost verzichten.
    Ich will bzw möchte einfach nur Tips und Tricks dazu, wie es doch möglich ist, weil es ja laut Beschluss nun legal für jedermann möglich ist. Danke :)


    mfg matze

  • Es gibt doch diese Onlinehändler. Vielleicht einfach dort das Wunschkennzeichen bestellen und bei der Zulassungsstelle gemäß "hatte diese grad zur Hand...".
    Denn dort müsste es ja egal sein wie das Kennzeichen aussieht, hauptsache korrekte Buchstaben und Zahlen. ;)

  • Mein Wunschkennzeichen ist ja frei, das hab ich schon prüfen lassen.
    Ich hab das vor nicht allzulanger zeit ma mit nem normalen Kennzeichen in Engschrift probiert (XX-XX xx), wäre somit auf ne 42er Länge in Engschrift gekommen. Selbst da ham die nen Aufstand gemacht.

  • In Gera ist es so, solange normale Schrift aufs Blech passt, kann es so kurz wie möglich sein. Ich habe bei meinem 3er Golf Variant ein 40cm Kennzeichen dran.

  • ZITAT: "VO zur Änderung der FZV tritt ab 01.07.2012 in Kraft"


    ZITAT: "Hat einer nen Tipp wie ich trotzdem in den Genuss meines kurzen Wunschkennzeichens komme??"



    RESULTAT: Auf den Kalender gucken, "aha" sagen, warten und anmelden.

  • Man teilte mir in einer weiteren Mail mit, das auch ab diesem Datum (01.07.12) keine kurzen Kennzeichen ausgegeben werden. Halt nur für bauartbedingte Fahrzeuge wo kein normales passt.

  • Mit den geprägten Kennzeichen aus dem Internet haben sie bei uns in Weimar die Leute schon abtreten lassen,wurde nicht beklebt,musste sich neue machen lassen.Das funktioniert schon mal nicht überall.
    Mit Engschrift wird es wohl auch schlecht werden,es gibt da wohl eine EU-Richtlinie wie die Buchstaben sein sollen.Muss ich meinen Prüfer nochmal fragen,das Thema hatten wir nämlich letztens erst.


    Gruß Andreas

  • nur für bauartbedingte Fahrzeuge wo kein normales passt.


    Heißt das, daß ich für meine Murmel dann ohne großes Trara ein kurzes Kennzeichen bekomme??

  • Für die Murmel ja. War kein Problem bei mir hatte BZ P 60.Habe jetz 07 Kennzeichen natürlich auch kurz und das andere ist Reseviert auf meinen Namen bis zum 19.01.2099!
    Also kann ich es in Zukunft, egal was für ein Fahrzeug es ist dann mal verwenden.

  • Für die Murmel ja. War kein Problem bei mir hatte BZ P 60.Habe jetz 07 Kennzeichen natürlich auch kurz und das andere ist Reseviert auf meinen Namen bis zum 19.01.2099!
    Also kann ich es in Zukunft, egal was für ein Fahrzeug es ist dann mal verwenden.


    Nicht ganz richtig. Du kannst nur ein kurzes Kennzeichen auf dich zulassen. Da du ja schon eins hast, bekommst du kein 2.tes..so wurde mir das gesagt, obs stimmt oda nicht, kp..

  • Habe ja den P 60 und ein 601 auf das Rote 07 Kennzeichen zugelassen dadurch wurde ja der P60 abgemeldet und das Kennzeichen BZ P60 "frei". Habe es auf meinen Namen reseviert, also ist es in Zukunft ja egal auf was ich es mal verwende.Bezahle dann nur eben die 10 Euro für Wunschkennzeichen.Die Bleche habe ich ja noch da.

  • Ich kenne das Problem aus Brandenburg zu gut. Kleine Kennzeichen und kurze Erkennungen liegen im Ermessen des Kreises. Denn er teilt lt. FZV die Kennzeichen und die Erkennung zu. Er kann auf Wünsche eingehen. Jedoch sollte sich jeder Kreis ein Grund an kurzer Kennungen wie für Murmel und co zurück legen und das wird auch gemacht. Viele Brandenburger Kreise haben dies versäumt und nun fehlen ihn die kurzen Kennungen für die die sie brauchen. Aber auch hier hat der Kreis und der Bedürftige Rechte. Der Landkreis kann nicht Bedürftigen die Kennung aberkennen und die Umkennzeichnung anordnen. Dann muss der Halter binnen 5 Tage vorsprechen. Auch das ist alles in der FZV verankert.


    Also es wird auch in Zukunft keine kurzen Kennungen für PKW's außer Murmel usw. geben.

  • Ich kenne das Problem aus Brandenburg zu gut. Kleine Kennzeichen und kurze Erkennungen liegen im Ermessen des Kreises. Denn er teilt lt. FZV die Kennzeichen und die Erkennung zu. Er kann auf Wünsche eingehen. Jedoch sollte sich jeder Kreis ein Grund an kurzer Kennungen wie für Murmel und co zurück legen und das wird auch gemacht. Viele Brandenburger Kreise haben dies versäumt und nun fehlen ihn die kurzen Kennungen für die die sie brauchen. Aber auch hier hat der Kreis und der Bedürftige Rechte. Der Landkreis kann nicht Bedürftigen die Kennung aberkennen und die Umkennzeichnung anordnen. Dann muss der Halter binnen 5 Tage vorsprechen. Auch das ist alles in der FZV verankert.


    Also es wird auch in Zukunft keine kurzen Kennungen für PKW's außer Murmel usw. geben.


    Auf Wunsch sollte es ab 01.07.12 jeden möglich sein, n kurzes Kennzeichen zu kriegen. Anhand der kurzen Zahlenkombinationen die es in jedem Landkreis gibt, kannste dir ausrechnen wieviel kurze Erkennungsnummern es gibt und soviele Erkennungsnummern werden bei weitem nicht ausgegeben.

  • Ich würde sagen: vergiss es. Die Kennungen OHV - x 1 sind rarer als man denkt. Die gibt keine Behörde raus. Anders sieht es mit OHV - xx 1 oder OHV - x 12 aus. Die wurden hier schon Jahrelang ausgegeben bis das Gesetz zum Nachteil geändert wurde. Man kann genau 243 Bürger bedienen. Im Ernstfall sehr wenig. Und daher wird hier auch auf Umkennzeichnung gesetzt, wenn zu unrecht erteilt. Bei einem P50 haben sie sogar lieber eine Ausnahme für ein LKrad Blech (240 x 130) gegeben statt auf die passende 380 x 110 Form zu gehen ...