H-Kennzeichen an Anhänger möglich?

  • Hallo.


    Ich wollte einmal nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt einen Anhänger (HP 350) mit Kennzeichen zu zulassen?
    Mir geht es nicht um Steuern o.ä. - nur fände ich es schön wenn der Fuhrpark komplett mit H da stehen würde.


    Gleiche Frage würde ich auch gerne auf eine Schwalbe beziehen. Gibt es da eine Möglichkeit ein Wunsch-Versicherungskennzeichen oder einer anderen Art von Nummernschild für das Gefährt?


    Bin für Antworten dankbar.




    Google spuckt das aus, was aber leider nicht fortgeführt wurde:


    Zitat

    Die 49. Ausnahmeverordnung der STVZO regelt hier klar den Betrieb eines Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen. Erlaubt sind hier Probe- und Überführungsfahrten, die Fahrt zu und von Oldtimerveranstaltungen und die Fahrt/Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
    Das Ziehen eines normalen Anhängers hinter einem solchen Fahrzeug fällt grundsätzlich nicht unter diese Regelung.


    Eine Besonderheit sind die jedoch Anhänger, welche mit dem Zugfahrzeug ein historisches Ggespann darstellen.
    Wird dieses Gespann auf einer Oldtimerveranstaltung ausgestellt, so erfüllt es diese Vorschrift. Im Gesetz ist ein historisches Gespann leider nicht genau definiert. Aber im Sinne dieser Verordnung sind jedoch Gespanne anzusehen, deren Anhänger ebenfalls als historisch anzusehen sind. Dieser Anhänger selbst muss demnach mind. 30 Jahre alt sein, im original Zustand sein, restauriert oder sehr gur erhalten sein. Somit wäre auch sichergestellt, dass sowohl die Zugmaschine und auch der Anhänger von historischen Intersse sind. Daher ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Oldtimer-Zugmaschine mit 07er-Kennz. mit einem Oldtimer-Anhänger (die Bauart ist unerheblich) zu einer Oldtimerveranstaltung fährt um dort teilzunehmen. Auch sind die oben aufgeführten Fahrten (Probefahrten usw.) zulässig.
    Nicht erlaubt im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung der STVZO sind jedoch Fahrten zu Transportaufgaben, ebenso sind nicht erlaubt eine Urlaubsfahrt oder Einkaufsfahrten jeglicher Art.

  • Das kommt garnicht zum tragen, da für 07er Kennzeichen.
    Ob man 191 Euro fürn nen Anhänger zahlen will, nur wegen dem H......schwer vorstellbar ;(
    Ruf doch mal bei der KFZ-Zulassungsstelle an. Ich wette, sowas hat noch nie einer gefragt ^^ und es ist auch nicht möglich.

  • Naja....


    Erstmal geht es schon, für einen Hänger ein Gutachten erstellen zu lassen und den dann entsprechend mit nem H zuzulassen. Das macht auch bei nem historischen 10Tonnen Hänger durchaus steuertechnisch Sinn. Bei nem HP eher weniger.


    Was nu kommt ist alles ein KANN und nicht MÜSSEN die so machen:
    Es gibt die theoretische Möglichkeit, einen Hänger zwar mit H zuzulassen, aber vom Finanzamt weiterhin als normaler Hänger besteuert zu werden.Einfach mal bei deinem Finazamt vorsprechen und nett fragen...


    Sollte das so erstmal geklappt haben, ergeben sich evtl ander Möglichkeiten im Bezug auf die Versicherung, das Sparpotential wird aber angesichts der Prämie für nen HP nich besonders groß sein :zwinkerer:


    Chrom

  • Mmhhh, ich glaube nicht, daß man eine Besteuerungsgrundlage für Kraftfahrzeuge auf einen Anhänger übertragen kann ?(

  • Der Teufel steckt wie so oft im Detail - Beim H wird unterschieden zwischen Krafträder und übrige Fahrzeuge - nich Kraftfarzeuge :zwinkerer:


    Genau müsste es sowas wie "Kraftfahrzeuge und deren Anhänger" heißen, tuts aber nicht...


    Aber nen Kollege um 3 Ecken hat son ollen Büssing Möbelzug, da hat sowohl der Motorwagen als auch der Hänger nen H, war aber wohl auch nich auf Anhieb klar das das so geht :zwinkerer:

  • @ Chrom


    Zitat

    Beim H wird unterschieden zwischen Krafträder und übrige Fahrzeuge - nich Kraftfarzeuge


    Hast du dazu vielleicht den Paragraphen zur Hand wo das genau beschrieben steht, das man zur Not das auch einmal einem Sachbearbeiter geben kann.



    Wäre echt mega wenn das irgendwie klappt.

  • Ich weis zwar nich, warum du nicht selber googelst, aber ok, KraftStG §9 Abs 4 Satz 4 :zwinkerer:


    Chrom

  • So ich habe mich nun schriftlich an Finanzamt und Zulassungsstelle gewannt.


    Bin mal gespannt was passiert.

  • Hallo liebe Gemeinde.


    Ich habe von Zulassungstelle und Finanzamt eine Antwort erhalten.


    Hier nun für euch zum nachlesen (Namen wurden von mir mal *****)


    Zulassungstelle:




    Finanzamt:




    Also prinzipiell ist alles kein Problem nur dann ist halt der hohe Steuersatz fällig. :S



    Gruß Robsche

  • Was aber irgendwie auch schon vorher klar war... ^^


    Nun gilt es herauszufinden, ob ein H am Kannzeichen tatsächlich mehr 175€ im Jahr wert ist...den Mehrbeitrag nämlich, den man für die KFZ-Steuer mit H für den HP 350 entrichtet.


    Als Alternative könnte ich auch gern meine Bankverbindung mitteilen und dann überweist Du mir die 175€, die ich sodann direkt in eins meiner Fahrzeugprojekte investieren werde - versprochen! :thumbup::thumbup:

  • Welchen Sinn soll das haben , dir Geld für deine Fahrzeuge zu überweisen ?

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Aber ist "...mit möglichst großem Aufwand einen möglichst Kleinen Nutzen erzielen..." nicht die Definition von Hobby? :schulterzuck:

  • Nimmst ein bisschen schwarzes Isolierband und klebst dein H einfach drauf :thumbup: