Hallo.
Ich wollte einmal nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt einen Anhänger (HP 350) mit Kennzeichen zu zulassen?
Mir geht es nicht um Steuern o.ä. - nur fände ich es schön wenn der Fuhrpark komplett mit H da stehen würde.
Gleiche Frage würde ich auch gerne auf eine Schwalbe beziehen. Gibt es da eine Möglichkeit ein Wunsch-Versicherungskennzeichen oder einer anderen Art von Nummernschild für das Gefährt?
Bin für Antworten dankbar.
Google spuckt das aus, was aber leider nicht fortgeführt wurde:
ZitatDie 49. Ausnahmeverordnung der STVZO regelt hier klar den Betrieb eines Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen. Erlaubt sind hier Probe- und Überführungsfahrten, die Fahrt zu und von Oldtimerveranstaltungen und die Fahrt/Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
Das Ziehen eines normalen Anhängers hinter einem solchen Fahrzeug fällt grundsätzlich nicht unter diese Regelung.
Eine Besonderheit sind die jedoch Anhänger, welche mit dem Zugfahrzeug ein historisches Ggespann darstellen.
Wird dieses Gespann auf einer Oldtimerveranstaltung ausgestellt, so erfüllt es diese Vorschrift. Im Gesetz ist ein historisches Gespann leider nicht genau definiert. Aber im Sinne dieser Verordnung sind jedoch Gespanne anzusehen, deren Anhänger ebenfalls als historisch anzusehen sind. Dieser Anhänger selbst muss demnach mind. 30 Jahre alt sein, im original Zustand sein, restauriert oder sehr gur erhalten sein. Somit wäre auch sichergestellt, dass sowohl die Zugmaschine und auch der Anhänger von historischen Intersse sind. Daher ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Oldtimer-Zugmaschine mit 07er-Kennz. mit einem Oldtimer-Anhänger (die Bauart ist unerheblich) zu einer Oldtimerveranstaltung fährt um dort teilzunehmen. Auch sind die oben aufgeführten Fahrten (Probefahrten usw.) zulässig.
Nicht erlaubt im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung der STVZO sind jedoch Fahrten zu Transportaufgaben, ebenso sind nicht erlaubt eine Urlaubsfahrt oder Einkaufsfahrten jeglicher Art.