Was macht ihr denn gerade?

  • Ihr glücklichen, mein Motorrad mit dem ich früher durch halb Europa mit Frau und viel Gepäck getourt bin schafft zwischen 120 bis maximal 200 km. Das ich damit auf Touren nie liegen geblieben bin versteh ich bis heut nicht.

    Aber ich verstehe was ihr meint bin früher auch manchmal liegengeblieben, z.B. als sich während der Berufsschule "zufälligerweise" der Wassersack gelockert hatte und ich 20km durch Niemalsland musste.

  • habe ich leider einen Brief bekommen in dem da stand, dass mein Anliegen keine Berücksichtigung fand und der Beschuldigte wegen einer anderen viel größeren Sache verurteilt wurde und meins dann nicht mehr ins Gewicht fiel

    Das ist die Anwendung des § 154 Abs. 1 StPO. Der dient dazu, Verfahren effizient zu machen. Nehmen wir an, ich habe einen Betrüger, der bei Mamikreisel Hosen für 15 EUR anbietet und nach Zahlung nicht liefert. Ich bekomme fünf Anzeigen auf den Tisch und fasse die zu einer Anklage vor Gericht zusammen. Nun kommt noch eine Anzeige dazu, obwohl schon Termin zur Hauptverhandlung bestimmt wurde. Schicke ich die hinterher, verzögert das das Verfahren, weil es zum Beispiel neue Einlassungsfristen für den Angeschuldigten gibt. Also stelle ich nach § 154 Abs. 1 StPO die neue Sache ein, weil sie auf die Strafe praktisch keine Auswirkung hat. Kommen dann noch fünf weitere dazu, kann ich jederzeit den ausgeschiedenen Teil wieder aufnehmen und ein neues "Paket" schnüren. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß das Strafverfahren in erster Linie dem Ersatz des Schadens dient, das war in der DDR anders. Bei uns müßte ein solcher Schaden selbst geltend gemacht werden; lohnt sich aber nicht bei so geringen Werten.

    So kommen die so oft angeblich gesunkenen Straftaten zustande, einfach unter den Tisch kehren.

    Das ist falsch. In die polizeiliche Kriminalstatistik gelangen alle zur Anzeige gebrachten oder sonst bekanntgewordenen Straftaten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Genauso gibt es eine Verurteilungsstatistik. Das "Leben" einer Strafakte ist immer lückenlos verfolgbar und statistisch erfaßt, sobald es eine polizeiliche Tagebuch- bzw. Vorgangsnummer gibt und die Papierakte nicht irgendwo untergeht. Und selbst dann läßt sie sich in den meisten Fällen rekonstruieren.

    Ich zitiere mal die StA- Stistik aus 2018:

    "So machten Einstellungen mangels Tatverdacht (28,4 %), Einstellungen ohne Auflage (24,7 %), Einstellungen mit Auflage (3,4 %) und Einstellungen wegen Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 56,8 % aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,0 % der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag und 23,3 % auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung mit anderen Verfahren)"

    (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Pre…2019/08/PD19_317_243.html)

    Also etwa 1/3 wird wegen fehlender Nachweisbarkeit eingestellt. Dagegen wird man nichts sagen können, denn ohne Beweis keine Strafe. Knapp ein Viertel wird wegen Geringfügigkeit - also in der Regel Ersttäter bei geringem Schaden - und als unwesentliche Tat neben einer schwereren Tat (siehe oben), ein kleiner Teil wird gemäß § 153a Abs. 1 StPO gegen eine Auflage eingestellt, ein ganz geringer Teil wegen Schuldunfähigkeit. Der Rest wird entweder durch Verbindung mit anderen Sachen statistisch erledigt oder durch Anklage zu Gericht gebracht.

    Fahr' lieber mit der Bundesbahn!

    Einmal editiert, zuletzt von Marlene ()

  • Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß das Strafverfahren in erster Linie dem Ersatz des Schadens dient, das war in der DDR anders

    Meinst du wirklich? Ich nahm vermessener Weise an, dass jedem klar sein sollte, dass es im Strafprozess nur um das "Vergehen" mit der möglichen Strafe oder Freispruch/Einstellung geht und das der Schadenersatz dann im Zivilprozess geltend gemacht werden muss, wenn er nicht im Rahmen von Auflagen oder Vergleichen Bestandteil des Strafprozesses war.


    Zu näheren Erklärung, ich habe im Fall der als neu/regeneriert angebotenen und wie sich herausstellte doch schon länger gelaufenen Gebrauchtkurbelwelle, eine Anzeige wegen Betruges gemacht, weil es anfänglich den Anschein hatte das dies vorsätzlich geschehen ist. Es war klar, sollte es zu einer Anklage und Verurteilung wegen Betruges kommen, dass damit nicht automatisch die Rückabwicklung/Schadenersatz geregelt ist.


    Es wurde jetzt nach Abschluss der Ermittlungen zu meiner Anzeige, ein von der Staatsanwaltschaft angebotener Vergleich geschlossen, der dem offenbar unvorbelastetem Beschuldigten die Einstellung des Verfahrens gegen Rücknahme der Welle und Erstattung des Kaufpreises an mich angeboten hat.

    Damit bekommt der Beschuldigte praktisch einen "Freispruch" und bleibt ohne Akteneintrag.

    Natürlich hätte ich die Sache weiter treiben können und auf einer Anklage bestehen können, da nach Ermittlungsabschluss ein hinreichender Tatverdacht gegeben war und eine Anklage wegen Betruges möglich gewesen wäre.


    Dies war aber zu keiner Zeit meine Intention. Ich wollte nur mein Geld wieder haben und die Welle zurückgeben, weil sie nicht dem Angebot entsprach und damit auch keinen realitischen Preis hatte.

    Mit der Einlassung des Verkäufers sie nun doch gegen Rückzahlung zurück zu nehmen ist mein Ansinnen vollumfänglich befriedigt und ich habe garkein weiteres Interesse daran, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Abschließend betrachtet macht der auch eher weniger den Eindruck eines Betrügers. Ich maße mir auch kein Urteil an, ob das was der Verkäufer gegenüber den Ermittlern vorgebracht hat, nun der Wahrheit entspricht oder nicht, dass er diese Welle auch nur wider besseren Wissens als regeneriert gekauft hat.


    Die Anzeige ansich war nur leider der einzigste gangbare Weg, den uneinsichtigen Verkaufer zu überzeugen. Vor der Anzeige verlief die Kommunikation leider ergebnislos.

  • Dein Fall ist genau der einer Einstellung gegen Auflage gemäß § 153a Abs. 1 StPO. Die Auflage besteht darin, Deinen Schaden unkompliziert zu ersetzen und Dir eigene zivilrechtliche Schritte zu ersparen. Das funktioniert aber tatsächlich nur bei Leuten, die eine einigermaßen weiße Weste haben. Und die "Aktenlage" für den Beschuldigten ist zwar so, daß er keinen Eintrag im Bundeszentralregister bekommt, aber die Einstellung bleibt sehr wohl bei der StA gespeichert. Wenn er also öfter komische Geschäfte macht, fällt das künftig auf. Deshalb sollte man auch bei geringen Schäden Anzeige erstatten, in vielen Bundesländern geht das auch online.
    Der Bereich zwischen einer Schlechtleistung aus Unkenntnis oder Schlampigkeit und einem echten Betrug ist oft unscharf.

    Meinst du wirklich?

    Ich weiß das. Allzu oft fragen die Leute, was denn mit ihrem Geld wird und sind erstaunt, daß sie sich da selbst kümmern müssen...

  • Nochmal zu den abends beizeiten und nachts oft eh geschlossenen Tanken: stimmt, unsere beiden machen inzw. auch schon um 20 bzw. 21.00 dicht. Die mit 20.00 hat aber seit einiger Zeit einen Tankautomaten, aktiv bis früh um 6.00. Preislich meist sogar relativ moderat.

    Erinnert ein wenig an die Minol "Nachttankboxen", die es in den 70ern teilweise gab (angeketteter Kanister in einem abgeschlossenen Schrank, dessen Schlüssel und Inhalt man vorab bezahlen musste).

  • Erinnert ein wenig an die Minol "Nachttankboxen", die es in den 70ern teilweise gab (angeketteter Kanister in einem abgeschlossenen Schrank, dessen Schlüssel und Inhalt man vorab bezahlen musste).

    Ein Segen.

    Ich war da mal spät abends auf der Heimfahrt von der Frühjahrsmesse. Plötzlich und vollkommen unerwartet ging der Sprit zur Neige. Und in Frohburg (deshalb heißt das vermutlich so), war ich froh, auf diese Nachttankboxen zu treffen.

  • Wie lief das? Hattest Du einen Schlüssel (was ja eher unwahrscheinlich war, unterwegs) oder konntest Du dort irgendwie bezahlen (z.B. via Münzeinwurf)?

    Bei unserer Minol-Tanke musste man den Schlüssel zur Box vorab "kaufen", wie gesagt.

  • wir haben son Teil auch hier. Is dann wie ne SB tanke.

    Geldkarte rein, dann Säule wählen Karte raus, und tanken. Fertig. Wenn man dann ne Quittung will, muss man nochmal an den Automaten zum zahlen.

  • achso, du meinst damals :D


    Hab nüscht gesagt.

  • Wie lief das? Hattest Du einen Schlüssel

    Ich hatte sogar mehrere dieser Schlüssel am Bund. Man weiß ja nie...

    Was mir gerade noch eingefallen ist: Diese Schlüssel waren eigentlich ziemlich einfach gemacht. Mussten sie doch überall passen. Aber die hatten so einen tiefen Einschnitt im vorderen Bereich. Damit sie nach dem Öffnen der Box im Schloss blieben. Heutzutage wäre es trotzdem kein Problem, die Dinger in Serie nachzmachen.

  • Und diese Schlüssel haben dann überall in der ganzen DDR bei den Nachtankboxen gepasst?

    Und wie lief das jetzt ohne Schlüssel ab?

    Ich höre davon gerade zum ersten mal. Hat jemand davon Fotos oder gar ein Video?

    Konnte man sich darauf verlassen, das noch Sprit in den Nachtboxen war und was passierte anschließend mit dem Schlüssel?

  • wir haben son Teil auch hier. Is dann wie ne SB tanke.

    Geldkarte rein, dann Säule wählen Karte raus, und tanken. Fertig. Wenn man dann ne Quittung will, muss man nochmal an den Automaten zum zahlen.

    Gleiches Prinzip offenbar wie an 95% der schwedischen Tankstellen.

    Ich habe mich in den 10 Tagen Schwedenurlaub so dermaßen mit diesem Prinzip angefreundet, daß ich mir nur deshalb zurück in Dtl. eine Tank-App installiert habe. Geht zwar nicht ganz so unkompliziert wie mit Kreditkarte, weil man mit der App erstmal zur Tanke navigieren muß, damit die App auch weiß, wo man tankt, aber immer noch schneller als Kassenzahlung.

    Gerade bei den pandemiebedingten langen Schlangen habe ich die App lieben gelernt. Hätte mich voll angeödet, da ewig in der Schlange zu stehen.

    Leider ist die HEM in Querfurt die einzige Tanke hier weit und breit, die diese App akzeptiert.


    Kriegt man das irgendwo online raus, wo es solche Tankautomaten mit Karte gibt?

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Tomsailor : Der Schlüssel blieb hinterher drin, siehe hjs .

    Dass sie quasi überall passten, war mir auch neu. Die Schlüssel konnte man tagsüber zu den normalen (auf dem Lande meist schon um 17-18.00 endenden) Öffnungszeiten bezahlen und mitnehmen.

    Die Nachttankbox an unserer kleinen Tanke (damals ganze 2, nach Modernisierung 3 Säulen) hatte 6, max 8 Fächer mit je einem Kanistter (ich meine, es waren 5 und 10l).

    Die Kanister wurden ggf. täglich nachgefüllt.

    Bei der besagten Modernisierung wurde die Box übrigens wegrationalisiert. Es gab wohl durchaus auch Diebstähle an diesen (eigentlich sehr nützlichen und praktischen!) Einrichtungen, leider.

  • Ein paar Informationen zum Thema Nachttankboxen, Münzzapfsäulen und ähnlichem finden sich auch im 79 Oktan Sonderheft "Tanken in der DDR"



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Und wie lief das jetzt ohne Schlüssel ab?

    Ich höre davon gerade zum ersten mal.

    Hast du verpasst, im April die Sonderausgabe von 79Oktan zum Tanken in der DDR zu bestellen? Die gäbe es heute noch.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Und diese Schlüssel haben dann überall in der ganzen DDR bei den Nachtankboxen gepasst?

    Ja. Allerdings hatte nicht jede Tankstelle diese Boxen.

    Und wie lief das jetzt ohne Schlüssel ab?

    Kuhfuß. War aber verboten.

    Konnte man sich darauf verlassen, das noch Sprit in den Nachtboxen war und was passierte anschließend mit dem Schlüssel?

    Bei den geleerten Fächern ließ sich der Schlüssel nicht mehr ziehen und das Türchen ließ sich nicht mehr ins Schloss drücken.

  • die Sonderausgabe von 79Oktan zum Tanken in der DDR

    Die gäbe es heute noch.

    Ja, die gibt's noch: https://79oktan.de/detailview?no=SH0001


    Im Unterschied zu

    "MINOL Hauptsache Benzin" von Steffi Schweizer

    , das leider schon lange vergriffen ist und auch nicht nochmal nachgedruckt wird.