Was macht ihr denn gerade?

  • Meine Rechtsschutz kostet mich 150,- SB und das nur wenn ich der Schuldige bin. Polizei bei Fahrerflucht rufen, Anwalt eonschalten und fertig. Fahrerflucht ist echt das Letzte.


    Was positives, mein Arbeitskollege hat letztens mit dem LKW einen Spiegel gestreift, angehalten, Geschädigter war in einem Laden.

    Ergebnis: Chef zahlt die Lackiering des Spiegels (Auto war 2 Monate alt) und das wars.

  • Naja, ich war im 4. Stock am Fenster und er ein gutes Stück weg, konnte also nicht so schnell da sein, wie er weg war.

    Und hinter dem Nummernschild wird kein Schaden sein; geht ja hier um meinen Trabant und da habe ich Schilder grundsätzlich mit Distanzhülsen montiert, d.h. ich kann auch im montierten Zustand hinter das Schild gucken und da ist nix. War halt mein Glück, daß die Handbremse nicht angezogen war, da hat der klügere nachgegeben... Das Schild ist auch nicht bis zur Stoßstange rangedrückt, sondern nur verbeult.

    Aber ich vermute stark, daß Aufwand/Nerven und Nutzen hier in keinem gesunden Verhältnis stehen werden, wenn ich nachweisen muß, wie hoch der Schaden ist ... auch wenn ich solchen Idioten eine Anzeige wg. Fahrerflucht durchaus von Herzen gönnen würde.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Trotzdem, es geht ums Prinzip. Was ist wenn du mit deiner Pappschachtel das Nummernschild des teuren SUV's verbogen hättest?


    PS: das ist keine Hetze aber verbogene Nummernschilder lassen sich meist mit einem netten Gespräch und einem Lächeln klären aber einfach wegfahren....nö, das geht net.


    2 Mal editiert, zuletzt von areasunshine () aus folgendem Grund: scheiß räschtchreipunk

  • Bin ich voll bei dir, aber die Polizei hat mir ja schon signalisiert, daß bei weniger als 120€ Schaden kein Verfahren wegen Unfallflucht folgen wird wg. Geringfügigkeit. Keine Ahnung, ob die da Quatsch erzählt haben.

    Krieg ich denn überhaupt ein neues Nummernschild, weil mein altes etwas krumm ist? Es ist weder zerstört, noch unleserlich.


    Achso, und nee, der ist nicht weggefahren. Der hat geparkt und ist weggegangen. Deswegen auch meine Vermutung, daß der 100 Pro sagen wird, er hat gar nix gemerkt und das würde ihm vmtl. auch noch jeder abnehmen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Gunnar ()

  • Erst so viel Wind und dann ?????????????

    Ebenso hätte auch die Stoßstange verbogen sein können und dadurch der Kotflügel gerissen usw.

    Wenn ichs gesehen hätte , wär ich sofort runter und hätte den aufgefordert mit zum Auto zu kommen um den Schaden zu begutachten . Im Anschluss kann man immer noch entscheiden was man dann unternimmt.

  • Interessant ist es wie das in Italien läuft. Da ist es die Normalität das man sich die Parklücke zurecht schiebt. Entsprechend sehen die Autos dort auch aus. Mit einem chicken Auto würde ich dort nicht mehr hinfahren.

  • Wie gesagt, ich kann leider nicht fliegen und als ich unten war, war der weg.


    Und was heißt viel Wind? Ja, es ärgert mich, wenn jemand nicht Auto fahren kann und ignoriert oder auch gar nicht merkt, wie er gegen andere Autos fährt. Aber ob der Aufwand einer Anzeige lohnt, steht für mich eben nach wie vor nicht fest. Immerhin muß ich meinen Schaden ja rechtssicher nachweisen und daher ist immer noch meine Frage: krieg ich denn überhaupt ein neues Nummernschild, nur weil das alte krumm ist?

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  • Also: Unfall im Sinne des § 142 StGB ist ein plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert und unmittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt, wobei die Rechtsprechung von einem Wert ab 25 EUR ausgeht. Wenn nur die Kennzeichentafel beschädigt wurde, kostet die wohl immer noch weniger als 25 EUR, so daß kein Unfall im Sinne des § 142 Abs. 1 StGB vorliegt und damit auch keine Straftat. Gleichwohl kannst Du natürlich Dein Nummernschild ersetzt verlangen, aber mir wäre das zu viel Aufwand. Wichtig in dem Zusammenhang: Den Schaden kriegt man wegen der Anzeige auch nicht ersetzt, das muß man schon selbst erstreiten.

    Was die Polizei erzählt, ist nicht ganz richtig, denn über die Verfahrenseinstellung entscheidet nicht sie, sondern die Staatsanwaltschaft und zwar immer im Einzelfall. Je nach dem, wie gut der Fahrer den Strafverfolgungsbehörden schon bekannt ist, muß er auch bei einem Schaden von 25 bis 120 EUR damit rechnen, strafrechtlich verfolgt zu werden. Es wird also bei Bagatellschäden meist das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber eben nur dann, wenn die Schuld gering ist. Im Übrigen verbleibt dann meist noch eine Ordnungswidrigkeit, die zumindest mit 35 EUR geahndet wird. Häufig wird es gerade bei Kleinstkollisionen jedoch daran scheitern, daß der Beschuldigte nachweisbar bemerkt haben muß, daß er wo drangefahren ist. Das muß im Zweifelsfall durch ein Gutachten ermittelt werden, das rund 1500 EUR kostet. Im Interesse des Steuerzahlers ist es daher, bei sehr kleinen Schäden nicht solche Kosten zu verursachen, sondern das Verfahren einzustellen. Die Erfahrung zeigt: Schwerer SUV dotzt leicht an Kleinwagen - SUV- Fahrer merkt das i.d.R. nicht. Oder ein schönes Beispiel: Ich hatte mal den Fall eines 40-Tonners, der beim Rückwärtsfahren auf einem matschigen Weg einen direkt dahinterstehenden PKW nen halben Meter zurückgeschoben hat. Das muß der auch nicht gemerkt haben.

  • Sehr gut.....wobei es kaum noch (moderne) SUV ohne PDC geben wird und man dann schon in Zugzwang kommt zu erklären das die nicht funktioniert hat ;)

  • Erkennt man von außen, ob solche Dinger verbaut sind?

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  • Dann hatte der keine...

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  • Es gibt auch PDC ohne die sichtbaren Sensoren, die arbeiten mit einen Elektromagnetischen Feld oder Radar-Sensoren, beides ist verdeckt hinter dem Stoßfänger verbaut.