Sirokko Standheizung 211

  • Naja, ich war mit eingebauter Sirokko bei der TÜV Abnahme und der mit anwesende Mechankiker hat sich über die Heizung lustig gemacht... Der Prüfer hat überhaupt nicht geschnallt was es war und habe die Plakette bekommen XD

  • Ich seh die die Polizeikontrollen schon, die Jagd auf illegal betriebene Sirokko's im Trabant machen... ;):rolleyes:
    Entschuldigt bitte, man kann vieles hochstilisieren, wenn ich sehe, was für teilweise unfahrbar verbastelte Trabigurken durch die Lande fahren, finde ich so'n nettes Gimmick wie die Zusatzheizung als eher sekundäres Betriebsproblem.
    Mit relativ (!) vorsintflutlicher Fahrzeugtechnik umherfahren und übern Betrieb ebenso alter Zusatzheiztechnik rummosern, ich guck gern alte Filme. ^^
    Wenn ich von Papa Bär lese,

    Zitat

    Das ist zum Glück nur ein Wunschdenken....
    Egal was dir irgendein Prüfer einträgt... kommt die Polizei, siehts anders--> Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.


    komm ich, gelinde gesagt, stark ins grübeln. Wie kann man nur derart absolut unrichtige Meinungen dastellen? Es kann zwar nicht alles, aber doch vieles am und im KFZ zur legalen Eintragung gebracht werden. Im Fall der Sirokko/Trabant wäre dies so aufwendig und teuer, das ich sowas nie machen würde.
    Zur möglichen Diskrepanz Prüfer vs. Polizei: Die Exekutive kann berechtigte Zweifel an der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges mit sofortiger Zwangstilllegung ahnden, i.A. in der Praxis eher selten, wenn kein Sachverständiger vor Ort ist. Normal gibts einen Mängelschein mit Vorführung bei einer kompetenten Prügorganisation, dort wird über recht- oder unrechtmäßigkeit der Veränderung entschieden und auch vom Amt anerkannt. Wird hier so gehändelt, kann ja woanders nicht so sein. Im Fall, das alles ordnungsgemäß dokumentiert vorliegt, kann 'ne Stilllegung schnell für den Kontrollierenden nach hinten losgehen, finanzielle Aufwendungen würden geltent gemacht werden können...
    Ich seh's doch eher praxisorientiert und überlaß den Theoretiker gern das Feld ;)
    Werde auch weiterhin 211 in Trabant mit den entsprechenden Hinweisen einbauen, von wem auch immer dies gewünscht wird.

    Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt!


    Artur Schopenhauer

  • Was ist daran unrichtig? Eine Eintragung schützt nicht vor Stillegung, das ist faktisch einfach so.
    Du schriebst ja selbst, dass die Polizei das darf.
    Selbstverständlich nicht absolut willkürlich, es muss schon eine sinnvolle Begründung dahinterstehn. Und wenn so ein Polizist jetzt eben weiß, dass diese Eintragung so nicht rechtens sein kann, dann darf er dir das Fahrzeug außer Betrieb setzen. Und das passiert in anderen Fällen durchaus mal... Gibt nämlich tatsächlich Prüfer, die Dinge eintragen, die so eben nicht legal sind.
    Und da ich einige Freudne in grün (jetzt blau) habe, weiss ich ganz sicher, dass sowas durchaus auch in der Praxis vorkommt...


    MfG Björn

  • Und eins wurde noch gar nicht beleuchtet:


    Der Versicherungs- also Schadensfall.


    Was ist denn, wenn nach einem vielleicht nichtmal schuldhaft verursachten (Bagatell?)Crash aufgrund einer Standheizung, die nicht (oder nicht ganz sauber) eingetragen ist, die beteiligten Fahrzeuge in Flammen aufgehen und /oder dabei ggf. sogar Personen zu Schaden kommen?
    Wenn somit hinterher festgestellt wird, daß die ganze Fuhre gar keine BE mehr hatte?


    Dann hilft freiheitliches Theoretisieren jedenfalls nicht demjenigen weiter, der die Heizung betrieben hat...


    Was ich damit sagen will:
    Es geht hier nicht darum, die Sirokko mieszumachen.
    Aber solange nicht einwandfrei geklärt und amtlich bestätigt ist, daß man sie so wie sie ist benutzen darf, ist es eben mit einem Risiko verbunden. Der eine mag es tragen, der andere nicht.

  • Die Versicherung wird den Schaden an Dritten ganz normal bezahlen.... Regressforderung pro Fall max 5000€, in bestimmten Konstellationen 10000€.


    Mfg Björn

  • @ paul : das klärt sich wenn du an die kertzen willst !
    ansonsten steht hier schon was zu original und außer betrieb setzen.
    Deluxe : da genügt es vollkommen wenn die,freuntliche,kmmeraden mit den roten autos+blauer laterne rötliches gebrösel unters auto steuen(wegen irgendeinem defekt an dem
    illegalen tank+leitungen)

  • Guten Abend


    Was ich hier lese ist ja unglaublich und auch lustig
    die 211 ist eine zusatzheizung und wo steht ob BRD oder EU das man sie eintragenlassen muß?
    Habt ihr schon mal euch eine Brennkammer der neuen Heizungen angeschaut, siehr Brennkammer.
    Und was heisst die Polizei darf alles , sie muß sich auch an gesetze halten und ich glaube kaum das die alle gesetze im Kopf haben.
    Nur noch kurz, ich habe meine seid gut 6 jahre drin und es war noch nie was , muß aber dazu sagen das ich sie im Frühjahr immer rausnehme und die Brennkammer sauber mache und gut ist.


    Stulle

  • Wo das steht?
    In der StVZO, §19.
    Und natürlich muss die Polizei sich an die Gesetze halten, dazu halt einfach mal § 17 StVZO lesen...


    Ists denn eigentlich so schwierig, sich in unserem Land an die geltenden Spielregeln zu halten?


    MfG Björn

  • Wo steht den da was das die (Zusatzheizung) verboten ist oder so was in der Art.
    Meine Frage war doch, wo es steht das die heizung 211 verboten ist.
    Bitte um genaue anwort.


    Stulle

  • Lies dir doch z.B. mal die StVZO durch, gibts sogar online und ganz umsonst...
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php


    Da gibt es den § 22a StVZO:


    Zitat

    §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreienFahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
    Heizungen an Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c)

    Dann steht darunter noch:

    Zitat

    (1a) § 22 Abs. 1 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.



    Und dort steht:


    Zitat

    §22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
    (1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile vonFahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.


    Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.



    Soviel mal generell zu den Heizungen.



    Eigentlich ist nur der erste Teil für die Sirokko relevant... hat irgendjemand eine gültige Bauartgenehmigung für die Sirokko? Und dann wäre da auch noch die Sache mit der Brennkammer... ;)


    MfG Björn


    P.S.: Warum die Zitiererei bei mir nicht funktionieren will muss ich erst noch rausbekommen...

  • Selbiges Problem am luftgekühlten Westblech: Bei luftgekühlter Maschine ist nach 10 Jahren Schluß mit lustig bei der Brennkammer, zumindest bei der HU.
    Bei historischen Fahrzeugen sind viele Prüfer so kulant, die eingebaute Heizung drinnenlassen zu dürfen, allerdings im "deaktivierten" Zustand, (das heißt nichts anderes, als beim Einschalter kein Lämpchen angehen darf, und sich auch sonst nichts tut...)
    Vor der Rennleitung hätte ich hier im Westen eher weniger Angst, die oftmals jüngeren Kollegen im Streifendienst haben mehr modernere Tuning-Gags im Visier, haben nicht mehr zwingend die volle Ahnung vom Zweitakter (im Gegenteil, ich wurde mal wegen "erheblicher Abgasentwicklung" angehalten und kontrolliert, von einem Jung-Spund mit sächsischem Dialekt !!!!! :thumbup: ).
    Eher hätte ich da Befürchtungen wegen CO-Vergiftung beim Betrieb oder bei einem Unfall, wenn ein Gutachter herangezogen wird.....

  • na da werde ich am montag nach ... fahren und meine Zusatzheizung von einer Werkstatt die diese heizungen noch repariert und instand setz prüfen lassen und werde dann zur Dekra fahren und sie mal eintragen :rolleyes:
    kostet ein bischen geld aber egal :S


    aber wenn ihr hier alle sone angst habt wegen einer heizung dann stellt doch euren trabi ins Museum wenn ihr nehmlich bei einem unfall zwischen zwei autos kommt dann bleibt von der zusatzheizung und vom trabi der mit dran hängt nichts übrich



    mfg.
    Thomas

  • "aber wenn ihr hier alle sone angst habt wegen einer heizung dann stellt doch euren trabi ins Museum wenn ihr nehmlich bei einem unfall zwischen zwei autos kommt dann bleibt von der zusatzheizung und vom trabi der mit dran hängt nichts übrich"


    Hier gehts nicht um Angst, hier gehts um technisch sauberes Arbeiten innerhalb der FZV. Das dies bei gewissen Verkehrsteilnehmern eher als zwangslose Empfehlung aufgefasst wird, ist nicht wirklich neu.....
    Das Unwissenheit ihren Teil dazu beiträgt auch nicht.....


    Das Gesetzeskonformität mal wieder verhöhnt wird sagt auch einiges über den Spötter aus.....


    Es ist immer wieder faszinierend, wie sich besagte Personen einerseits beim Thema "Gurte nachrüsten" in Groß- und Fettschrift über das Erlöschen der Betriebserlaubnis echauffieren können (was übrigens so auch nicht ganz stimmt) und anderseits bei der Eintragungs- und überprüfungspflichtigen (Zusatz)Heizung einen auf locker-flockig machen....... :thumbup:



    wg. 2 Rechtschreibfehlern und einer unsachlichen Anmerkung

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

    Einmal editiert, zuletzt von Mossi ()

  • mag sein aber wie gesagt bei uns gibt es noch eine werkstatt die diese heizungen überprüfen und ich kann dann zur dekra fahren und sie eintragen habe auch schon mit der dekra gesprochen kostet halt so um die 40 euro und dann ist mir der polizist wurst weil die heizung dann genehmigt wurde



    Mfg.
    Thomas

  • Zitat von @Papa Bär:
    Und klar, warum sollte man sich auch an die geltenden Gesetze halten...für was denn.... :rolleyes:
    Mal abseits der 211 und auch ot: Ich kenne keine in D lebende Person, die auch nur annähernd 100% gesetzeskonfom leben kann, diese wäre nahe Gott.
    Ob un- oder wissend mal dahingestellt.... Im Glashaus sollten schnell alle Steine aus der Hand fallen... ;)


    Zum Thema, mir ist bisher nicht bekannt, das ein noch so kompetenter Polizist einen aktuellen Bericht eines Prüfingenieur's ohne Manipulationsverdacht in Zweifel zieht. Schon allein qualifikations- und gehaltsbedingt wäre das schlecht möglich. Der Prüfende weiß um die Brisanz mancher Zubehörteile, er wird seinen Job sicher nicht leichtfertig auf's Spiel setzen wollen ...
    Eine Eintragung der alten Sirokko kostet nur hier erheblich meeer als die genannten 40 Euro in/um/bei Weimar (na gut, da laufen die Uhren eh anders ;) ), deshalb verkneif ich's mir


    Dann les ich was vorher von versichert sein, das ist die Sprache derer, die berufsmäßig damit zu tun hatten/haben/haben werden. Auch diese sind nicht auf Gesetzestreue eingeschworen, schon allein im Sinn der Sache nicht möglich.. ;)

    Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt!


    Artur Schopenhauer

  • Naja, Gesetzestreue setze ich eigentlich mal bei jedem normalen Bürger voraus...
    Klar, man kann mal versehentlich falsch parken oder bisschen zu schnell sein, dann bekommt man ggfs. seine Strafe und das dann aber bitte ohne zu meckern.
    Die Regeln sind ja nicht zur allgemeinen Erheiterung gemacht...


    Und jetzt erkläre mir mal bitte, wie ein Prüfingenieurauf legale Art und Weise eine funktionierende Sirokko 211 eintragen kann. Bitte mit Begründung!
    Denn selbst mit Eintragung nach §21 StVZO besteht das Problem mit den 10 Jahre alten Brennkammern, die dürfen, unabhägig einer Eintragung der Heizung an sich, nicht mehr verwendet werden. Hajo hat da eine Möglichkeit genannt, die dürfte alledings für 98% der Heizungsbeitzer ausscheiden...


    MfG Björn

  • Was Prüfer aller Art so eintragen, wenn der Tag lang ist, kann fast als legendär gelten....


    Bestehen muß dies im Zweifelsfall vor einem aaS. Und das ist (gottseidank) nicht jeder Prüfingenieur. Das Ganze bekommt noch einen kleinen Zusatzpunt durch eine den meisten unbekannten Aspekt hinsichtlich der Exekutiven.


    Generell gilt erstmal das, was der Kollege mit dem grünweißen / blausilbernen Auto sagt. Ganz einfach, weil er das Gesetz repräsentiert. Das kann man gut oder doof finden - ist halt so.
    Das heißt auch: rein rechtlich kann die Rennleitung ein Auto sofort zwangsstillegen wenn ihm brechtigte Zweifel hinsichtlich der Verkehrssicherheit / Gesetzeskonformität bestehen.


    Der Spruch "der polizist wurst weil die heizung dann genehmigt wurde " hilft dann genau soviel weiter *DaumenundFinger0,5mmauseinderhält*. Warum? Weil bis zur Kontrolle / Vorführung / Überprüfung duch einen aaS die Entscheidung der Polizei gilt. Das dies in der Praxis anders und deutlich leichter gehändelt wird ist nett und entgegenkommend - de fakto kann es aber zu einer Stillegung führen bis der Sachverhalt geklärt ist.


    Nichts ist schöner und zeitvertreibender als vorlaute (zu) selbtsichere Besserwisser.... Im besten Fall kostets Zeit, im schlimmsten kostets Geld.


    Die einzige (legale) Möglichkeit, dieser Sache zu entgehen, ist die Exekutive in ihrer Rechtsauffassung / Rechtsverständnis / Wissen mittels Fakten so zu erschüttern, das eine Abwägung zwischen Objektiven Fakten (Eintragung, Erläuterung Rechtslage) und eigenem Wissen dazu führt, den Punkt evtl. Gesetzesverstoß fallenzulassen.


    Das mag in Einzelfällen gelingen, großspuriges "ichweißesbesser" sorgt aber ggf. für unnötige Fahrtunterbrechung bis zur Klärung.


    Ergänzung: Ein aaS kann sehr wohl die Eintragung eines "normalen Prüfers" hinsichtlich der Rechtmäßigkeit nach objektiven Gesichtspunkten kassieren. Gerade im Bereich "grenzwertige Gefallenseintragung" kommt es häufig zu enttäuschten Gesichtern...... besonder auch weils Geld kostet. Und so macher Prüfer balanciert hinsichtlich seines "Ermessensspielraumes" auf einem schmalen Grat.


    Und was auch nicht selten ist: ein Gesetzeshüter kann, bedingt die die "besserwisserische Rechthaberei" eines Verkehrsteilnehmers auch gern den Kriegsschaupletz wechseln - bei alten Autos mit schlauen Fahrern gibts immer irgendwas zu finden. Und als Trost bleibt: selbst wenn nix gefunden wird - ihr habt die Jungs schon bezahlt..... ;)