Hallo,
ich wollt mal Fragen, ob ich wegem fehlendem Fernlicht einen Mängelschein bekommen kann?
Hintergrund ist Einbau einer DE-Linse.
[Blockierte Grafik: http://home.chemonline.de/astepanek/umbau/Xenon10.JPG]
Hallo,
ich wollt mal Fragen, ob ich wegem fehlendem Fernlicht einen Mängelschein bekommen kann?
Hintergrund ist Einbau einer DE-Linse.
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nee, du bekommst, weil die Scheinwerfer keine Zulassung haben, eine Anzeige wegen "abgelaufener Betriebserlaubnis", das sind 3 Punkte und 45€ + Bearbeitungsgebühr
Du hast da wohl schon Erfahrung damit ? *g*
... aber auf der Streuscheibe ist weiterhin das E-Zeichen erkennbar
sind das nicht die Xenon Brenner die mal bei Ebay drin waren??
tja.... E heiß nichts anderes als in Europa zetifiziert und hergestellt (E8 für die Tschechen, E9 für die Russen etc. pp.) und wie ne E15 für Deutschland (die u.U. zulässig wäre) sieht das beim besten Willen nicht aus....
ergo: einzeleintragung oder Finger wech..... und Xenon ürn Trabant ..... viel Spaß beider automatischen Leuchtweitenregulierung und der Reinigungsanlage......
PS: na alex, suchste mal wieder was "individuelles"???
Auf der Streuscheibe steht doch HCR... bedeutet das nicht das es Bilux-Scheinwerfer sind mit Fern und Ablendlicht
heute bin ich der glücklichste Mensch, da ich nun auf ganz legalem Wege mit Xenonscheinwerfern durch die Gegend fahre
Gleichzeitig habe ich die roten Rücklichter eingetragen bekommen
:cool: :coolersmily:
Der Eintragungstext:
M. KLARGLASSCHEINW.KENNZ.E91217 M.XENON-LINSENEINSATZ DB W211 M.AUTOM.LEUCHTWEITENREG.ANL.HELLA, TYPZ.KBA 90675
[Blockierte Grafik: http://home.chemonline.de/astepanek/galery02/trabi2005_25.jpg]
:daumen_hoch:
Muß ich jetzt nochwas bei seitens der "Rennleitung" befürchten?
...wenn das Ganze in Brief UND Fahrzeugschein steht, muss es die Rennleitung akzeptieren!
Kann natürlich trotzdem sein, dass Du zwischendurch zu zusätzliche Boxenstops gerufen wirst. Zwecks nachschauen, ob eingetragen......
Die Eintragung nützt einem überhaupt nichts wenn die Grünen anderer Meinung sind! Die schleppen die Karre einfach ab und dann wird ein Gutachten erstellt! Die Prüfer die finden dann auch meistens was,das nicht ihren Richtlinien,Gesetzen entspricht und schon bist Du dran!
Erst lässt man die ganzen Umbauten für einen Haufen Kohle eintragen und hinterher war es umsonst!
Ich lass garnichts mehr eintragen! Rote Schilder ran und fertig
ZitatOriginal von Danny76
Die Eintragung nützt einem überhaupt nichts wenn die Grünen anderer Meinung sind! Die schleppen die Karre einfach ab und dann wird ein Gutachten erstellt! Die Prüfer die finden dann auch meistens was,das nicht ihren Richtlinien,Gesetzen entspricht und schon bist Du dran!
Erst lässt man die ganzen Umbauten für einen Haufen Kohle eintragen und hinterher war es umsonst!
Ich lass garnichts mehr eintragen! Rote Schilder ran und fertig
ich würd ja sagen, wenn eingetragen, dann eingetragen - da wird sich jeder hüten, dich abzuschleppen... er könnte ruckzuck ne Dienstaufsichtsbeschwerde und bei Beschädigungen am Fahrzeug ein Verfahren wegen Sachbeschädigung bekommen
dieser meinung bin ich auch. wenn es offiziell eingetragen ist in brief und schein, dann besteht ja ein "gutachten" oder eine abnahme durch den techn. überwachungsverein, respektive von einem sachverständigen. selbst wenn die grünen das nicht akzeptieren, können die einen zwar auf verdacht techn. mängel abschleppen, da aber duch einen sachverständigen irgendwo ein beleg der eintragung existiert, dürften die abschleppkosten und den ihr prüfer auf staatskosten fallen.
geile idee mit den xenon........
mit der Eintragung von Xenon kannst du dir den Ars** wüschen, weil die ABE durch das KBA zurückgezogen wurde. Jetzt ist zwingend LWR und SRA vorgeschrieben und das wissen die Grünen, also können die dein Auto sofort stilllegen, weil die SRA fehlt
die idee mit xenon is geil aber leider auch noch viel zu teuer^^
siehr geil aus am trabi
Deinen Prüfer möchte ich haben. Normalerweise kann man nicht irgendeine DE-Linse in einen selbst bearbeiteten Reflektor stecken und das ganze dann auch noch eingetragen bekommen. Im Normalfall müsste erstmal ein Blend und Eigenblendtest durchgeführt werde, weil das Licht durch den nicht auf die Linse abgestimmten Reflektor sehr gestreut wird bzw. werden kann. Eigentlich kann so ein Eigenbau-Scheinwerfer nie 100% legal sein. Übrigens sieht es auf den Bildern so aus, als hättest du ganz normale DE-Linsen wie sie z.B. früher bei BMW verbaut wurden und keine Xenon-Scheinwerfer....und dass dir dein Prüfer auch noch die komplett roten Rücklichter eingetragen hat ist ja eigentlich auch unglaublich. Wie hast du es denn geschafft, dass die Blinker trotzdem noch orange blinken? Rote Blinker sind in D ganz klar verboten, einzige Ausnahme: Ami-Fahrzeuge und Oldtimer, die vom Werk aus keine Blinker hatten.
franzderkaiser:
das mit den roten Rückleuchten stimmt nicht so ganz...
Zitat : "... gelbe Blinkleuchten sind zu verwenden, wenn die Beschaffung zu einem vertretbaren Aufwand möglich ist; anderenfalls können rote Leuchtengläser eingesetzt werden..." ( in Bremen ein TÜV-Prüfer)
VOR ERSTZULASSUNG 01.01.1970 dürfen rote Blinkergläser angebracht sein.
Danach kommt der berüchtigte "§" "Ermessensspielraum": Während in Hamburg die einfache Erklärung des Teilehändlers mit Stempel genügt, dass gelbe Blinker nicht verfügbar sind, schicken einen die bajuwarischen HU-Plakettenverteiler erst mal zu allen möglichen Teileverkäufern, verweisen auf EBAY und Schrottplätze und lassen einfach nicht mit sich handeln!!!!!!
Aber, auch wenn die Teile korrekt eingetragen sind, zumeist rufen optisch auffällige Fahrzeuge die Rennleitung auf den Plan! Dann immer nett und brav bleiben, am Besten eine (scheinbar geordnete) Mappe mit vielen ABE´s und Gutachten mitführen und vorlegen (Tipp: ein VW-Bordbuch hat viele Taschen und Fächer und sieht toll aus...) und dann gemütlich das Procedere abwarten!!!!!
Habe beste Erfahrung z.B. bei scheibengebremsten Autos mit "Brembo"-Bremsscheiben ABE! total durcheinander, weder nach Marken noch sonstigem Sinn geordnet! Führe diese ABE auch bei Autos mit Serienbremsscheiben mit!
Bei einer scheinbar geordneten Buchführung gibt zumindest bei uns in Franken die Rennleitung nach losem Durchblättern gelangweilt auf!!!!!!
ZitatOriginal von Professor
Jetzt ist zwingend LWR und SRA vorgeschrieben und das wissen die Grünen, also können die dein Auto sofort stilllegen, weil die SRA fehlt
@ Professor: stimmt nicht ganz so, wenn man einen Satz hat das vor dem März 2000 hergestellt wurde brauch man keine LWR und auch keine SRA!! Ich hatte dies auch schon vorgehabt mit den Xenon Brennern in einem H4 Sockel (was natürlich nicht legal ist!). Habe mich da wo es nur ging schlau gemacht aber so einfach ist es nicht, wie schon franzderkaiser sagte , der Reflektor ist ein sehr grosses Problem, bei einigen BMW´s (sind die ausnahmen) stimmt der Reflektor
Zur DE-Linse:
Der freundliche Dekra-Mann hat sich natürlich das Lichtbild angeschaut. Da gibts ja so eine Vorrichtung, die man vors Auto stellt, wo der Scheinwerfer in so eine Kiste (weiß nicht, wie das Teil heißt ) reinleuchtet. Dann durfte ich mich und eine weitere Person reinsetzen und es wurde geguckt, wie sich der Lichtkegel verhält.
Ein Punkt war auch: der Kübel hat keinen Kofferraum, d.h. Zuladung quasi ausgeschlossen - er kann also nicht hinten reinhängen.
Ergo: kein Blendung möglich.
Zu den roten Rückleuchten kann ich folgendes sagen:
Der Dekra-Mann schaute sich den Blinker und das Rücklicht an. Da der Blinker immer noch geringfügig oranger blinkt als das Rücklicht, hat er mir es mit eingetragen.
Ich muß jetzt natürlich dazusagen, daß der Dekra-Mann in der Tuning-Szene sehr gefragt ist, weil er sich das Auto mit technischem Sachverstand anguckt & prüft und nicht nur auf §-en rum reitet
Servus...
muss ich da etwa auch meine Weißen Blinkerkappen mit organgenen Birnen eintragen lassen? Und die Weiß roten Rücklichter?
normal ja, aber meist steht da eine E-Nummer drauf (Fälschung) und da muss es nicht eingetragen werden und wenn es orange blinkt interessiert das eh niemanden