Festigkeitsgutachten Karosseie

  • Wenn sich wirklich Mal welche zusammen finden würden die entweder wissen und Kontakte und auf welche die nur Finanziell da mit wirken würden wir auch weiter komm. Aber das verläuft sich im Sande wie damals das mit 5g oder den diffs..

    Leider

  • da gibs noch mehr, Händler haben auch kein Interesse bei solchen Projekten, da der Kundenkreis zu klein ist...

  • Genau das ist es, die Nachfrage ist zu gering und es ist auch nicht anzunehmen, dass sie signifikant mehr wird.


    Andere bekommen auch Abnahmen, weil sie ganz lässig 8000€ für das Gutachten auf den Tisch schmeißen und sagen.....macht mal.

    Ansonsten gäbe es keine Autos die mal 100 PS hatten und heute (legal) 400.


    Mike.....immer wieder das Gleiche mit dir:grinsi::grinsi::grinsi: Ich hätt hier ne 1,6er Limo für dich. Motor, Leistung, Vmax, Euro2 ...alles eingetragen....nur noch ein bissel schweissen, 5G einbauen ......dann kannst endlich mal angemeldet und zugelassen schnell Trabi fahren......und das noch bevor du ins Altersheim kommst:lach:

  • Da muß er vorher auf Entschlackungskur...

    Und sooo der Brüller is das auch nicht.

  • Klingt verlockend ?

  • Ich lese auch hier nur groben Unfug. Die Rechtsgrundlagen zum ersten Absatz möchte ich gern mal sehen - besonders, wenn der vermeintliche garantierte Leistungsumfang hier noch für sämtliche Versicherer pauschalisiert wird. Es empfiehlt sich stets ALLE Versicherungsvertragsunterlagen (und das spätestens seit 2008) nicht nur zur Kenntnis zu nehmen (...).


    Der Text mit dem Polizisten und dessen Eiern ist übrigens nicht minder seltsam...:/

    Eine feste Rechtsgrundlage wird es nicht geben, da größtenteils sicherlich Einzelfallentscheidung. Ich bin auch kein Jurist, aber du kannst mich gerne aufklären, falls du dazu genauere Informationen und Einblicke hast. Fakt ist jedoch, dass es eine Regressbegrenzung gibt, die m.M.n. bei 5000€ (bzw. 10.000€) liegt.


    "Wird vom Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung eine Obliegenheitsverletzung begangen, muss der Versicherer - obwohl er im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer von der Leistungspflicht befreit ist - im Hinblick auf die gesetzliche Pflichtversicherung im Außenverhältnis die Ansprüche des Geschädigten gleichwohl befriedigen. Im Gegenzug kann er vom Versicherungsnehmer die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen (Regress).

    Da bei sehr hohen Fremdschäden durch den Regress die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet sein kann, ist dessen Höhe begrenzt. Die Höchstgrenze ist für Obliegenheitsverletzungen, die vor dem Versicherungsfall begangen wurden, auf 5.000,00 € begrenzt. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall liegt die Grenze bei schweren, besonders verwerflichen Verletzungshandlungen ebenfalls bei 5.000,00 €, beträgt aber im sog. Normalfall nur 2.500,00 €. Werden sowohl Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall wie auch solche danach verletzt, werden die sich ergebenden Regressbeträge addiert."

    Quelle: https://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php


    Mir wurde am Mercedes sogar schon der Werksmäßige Brabus-Motorumbau angezweifelt bei einer Kontrolle, meist sind es die Jungen, frisch von der Schule, mit gestandenen Beamten hatte Ich nie Probleme, die sind meist interessiert und freuen sich, das solche Fahrzeuge noch leben.

    Oft liegt es aber auch daran, dass nach dem TÜV-Termin noch Änderungen stattgefunden haben, die eben nicht im Schein stehen oder man hat sich durch unangebrachte Fahrweise besondern in den Vordergrund gerückt (ich meine nicht dich damit!)


    Ein KFZ-Sachverständiger hat sein Diplom (Master) sicherlich auch nicht zu verschenken und trägt Sachen ein, die aus 10km Entfernung schon als illegal abgefrühstückt werden können.


    Ich bleibe dabei: Eine rechtmäßige Eintragung ohne nachträgliche Abänderungen am Fahrzeug wird kaum ein Polizist anfechten. Respektvoller Umgang mit den Beamten setze ich mal vorraus.

  • Nun ja , hab ich schon anders erlebt , zu tief ist zu tief, auch wenn eingetragen, die 11cm Überfahrhöhe kennt fast jeder Polizist.


    Betrifft aber hauptsächlich sehr auffällige Fahrzeuge denen man eine gewisse Motorleistung zuschreiben kann.


    Beim Trabi bisher mit den Polizisten keine Probleme gehabt, immer freundlich und sogar beim liegen bleiben auf der Landstraße Hilfe angeboten bekommen.

  • Bei mir sinds auch ca. 8cm , dieser Wert gilt für "flexible Anbauteile" , ansonsten als Richtwert 11cm.


    Ich habe nun größere Felgen hier liegen und werde auch den Reifenumfang wieder näher ans original bringen, sodass er nochmal nen cm höher kommt.

  • Das Reifengutachten meines Dekramannes für Smartreifen auf der Ente sollte vor 5 Jahren 4000 Euro kosten. Eine fahrtüchtige Pappe zum zerwammsen gibts haufenweise, allerdings scheitert es an der finanziellen Umsetzung für das Gutachten.


    Ich finde vor allem den Regressanspruch lustig wenn der Versicherungsvertrag unter vortäuschung falscher Tatsachen zu stande kam.

  • Wenns aber eingetragen ist und bei der Versicherung auch angegeben! Meiner ist mit 30kw versichert habe ich bei Antragstellung so gewünscht, kostet halt etwas mehr das als " Tuningfahrzeug" versichert.

  • So lange kein Staatsanwalt mitspielt ist das alles kein problem. Erlöschen der Betriebserlaubnis im schadensfall ist ne ganz uncoole nummer, ich denke da wird aus einem Regressfall der Versicherung mal schnell nichtiger Vertrag. Aber da ich ja nur Unsinn schreibe bleibt nur der Feldversuch mit Staatsanwaltbeteiligung.


    man könnte ja hier mal lesen, ist für dummis formuliert, wer details braucht müsste dann mal Gesetze lesen und gerichtsurteile sichten, ist für jeden was dabei.


    https://www.bussgeldkatalog.or…ner_fahrlaessigen_toetung

  • Solche Sprüche wurden schon vor 20 Jahren im Internet verbreitet.......


    Wenn ich in meinem Fahrzeugschein eines Trabant 601 einen 40 KW Motor (nicht Wabant) eingetragen habe und es kommt zu einem Unfall mit Todesfolgeund es wird alle haarklein untersucht, so wird die Versicherung ganz sicher nicht den Vertrag wegen Nichtigkeit anfechten und die Zahlung verweigern können, selbst wenn festgestellt wurde das die Eintragung nicht rechtens war.

    Damit könnten sie durchkommen, wenn sie nachweisen, dass ich persönlich das Gutachten zur Erlangung der Eintragung manipuliert habe. Ansonsten werden sie aus der (Haftpflicht)Leistungspflicht nicht herauskommen.


    Wenn ein superschlauer PFler mit seinem Trabant der mehr als die 40% legaler Leistungssteigerung hat einen Personenschaden mit Todesfolge verursacht ist schluss mit lustig.

    Wird ein Gutachten gerichtsverwertbar erstellt indem nachgewiesen wird das die eingetragene Leistung nicht dem Regelwerk der STVZO entspricht, ist das Fahrzeug somit rechtswidrig in betrieb genommen wurden ohne Betriebserlaubnis.

    In der STVZO steht nichts von mehr als 40% Leistungssteigerung ist nicht zulässig und damit ist dein Vorwand ganz einfach Unsinn. Und selbst wenn mein Auto über 40% mehr Leistung hat und das ist eingetragen, dann wird es unmöglich sein, die Schadensersatzleistung wegen grober Fahrlässigkeit zu versagen und das damit zu Begründen, dass die Eintragung illegal war. Denn die Eintragung mag gegen die Richtlinie von Tüv/Dekra gewesen sein, aber ganz sicher nicht illegal. Schon gleich garnicht, wenn alle mit einer Leistungssteigerung einhergehenden Maßnahmen (mehr Bremse, verstärkte Karosse usw.) getroffen wurden.


    Dann dürfte auch nicht ein Wabant legal unterwegs sein und der wird heute noch eingetragen. Damit hat der Trabant fast 100% mehr Leistung. Müßten demnach alle illegal unterwegs sein, ohne gültige BA und ohne Versicherungsschutz.


    Insofern sollte man erstmal die Gesamtsituation erfassen und dann kann man los labern.


    Es ist auch soweit gediegen, dass Fahrzeuge z.B. nach Tschechien exportiert werden, dort wird alles eingetragen und dann wird reimportiert. Das ist aufgrund der Situation mit der Eintragerei in D schon eine gängige Praxis in anderen Szenen. Wenn die deutschen Prüforganisationen sich so affig haben (bei ordentlichen Umbauten) dann eben so und da können die granichts gegen machen. Da hilft uns ausnahmsweise mal das Recht auf EU-Basis. :)

  • ruckzuck84


    Hast Du irgendeinen Rechtshintergrund im Bezug auf Verkehrs- und Versicherungsrecht?


    Falls nicht, rate mal warum heute selbst bei eindeutigen Fällen immer eine Rechtschutz von Vorteil ist. Wie sagte ein Dozent von mir einst so schön, beginne jede Antwort bei Rechtsfragen mit " es kommt drauf an". ;)


    Wir als Normalbürger kennen sicher ein paar Grundsätze, aber ganze Gesetze und Rechtslagen sind einfach zu komplex.


    Das soll im übrigens in keinster Weise abwertend gemeint sein und ich denke zB nicht das Du nur Stuss schreibst. Es ist aber ein Unterschied wie Du zB eine AGB verstehst und wie sie in Amtsdeutsch zu verstehen ist. Im Zweifelsfall entscheidet das dann ein Richter.


    Viele Grüße


    Kai:)

    2 Mal editiert, zuletzt von 1/10V8 () aus folgendem Grund: Tastatur ist zu klein

  • Lasst das Thema bitte nicht so ausufern.


    Sonst kriegen alle Angst und keiner macht mehr was.


    Habe jetzt noch eine Adresse bekommen wo es gehen könnte.

  • @Low Budget 


    Schreib den Woodstock601 auch mal an. Sein Wabant ist offiziell über Gutachten Erstellung eingetragen wenn ich mich recht entsinne.

  • Mein Wabant ist auch eingetragen. DEKRA Erfurt. Hast dus dort schon versucht?


    Offener Luftfilter, Lautstärke, Vorschaller, verstärkte karosse usw...alles im Schein drin und der Versicherung gemeldet.


    Ich versteh das mit den 40% so recht nicht. (von der Sinnhaftigkeit) Ich mein von 26 zu 50PS sind doch auch fast 100% Leistungssteigerung. Solls wirklich an dieser Geschichte scheitern?! Das kriegen wir doch hin...

    Zitat

    Motörhead´s Lemmy Kilmister: "Just 'Cos You Got The Power,That don't mean you got the right."