Davor brauchst du keine Angst haben. Du landest wegen nicht eingetragener Leistungssteigerung weder im Gefängnis, noch musst du dein Leben lang für den Schaden des Unfallopfers aufkommen. Das gehört zum Reich der Mythen, die sich besonders hartnäckig im Netz halten. Deine Kaskoversicherung kann dir aufgrund von Vertragsverletzung Leistungen streichen, die Haftpflicht ist jedoch verpflichtet die Schäden des Unfallgegners zu zahlen, kann jedoch aufgrund einer Obliegenheitsverletzung bis zu 5000€ Regress fordern, falls die Leistungssteigerung als ursächlich für den Unfall angesehen wird.
Prinzipiell möglich, aber ich möchte den Polizisten sehen, der die Zeit, Ahnung und Eier hat eine rechtmäßige Eintragung anzuzweifeln.
Ich lese auch hier nur groben Unfug. Die Rechtsgrundlagen zum ersten Absatz möchte ich gern mal sehen - besonders, wenn der vermeintliche garantierte Leistungsumfang hier noch für sämtliche Versicherer pauschalisiert wird. Es empfiehlt sich stets ALLE Versicherungsvertragsunterlagen (und das spätestens seit 2008) nicht nur zur Kenntnis zu nehmen (...).
Der Text mit dem Polizisten und dessen Eiern ist übrigens nicht minder seltsam...