NVA-Kübel > DDR-Brief

  • Ich möchte einen NVA-Kübel kaufen. Der Wagen ist schon in der DDR in Privathand gekommen.
    Soweit ich weiß, hatten sie bei der NVA keinen (richtigen) Brief.


    Müsste es denn nicht einen DDR-Brief für den privaten Gebrauch geben?
    Was stand da zu der "Nutzungsänderung" drin?


    Hatte schonmal jemand den Fall oder weiß was genaueres?

  • weiß jemand, wo man das herausbekommen kann?
    Bei SVA ist nichts bekannt..

  • Wenn er bereits in Privathand gelaufen ist, hatte er definitiv auch einen Brief. Anders war dies bei den Kübeln, die direkt von der VEBEG verkauft wurden. Diese hatten keinen Brief, sondern nur ein Datenblatt mit allen technischen Daten um eine Zulassung zu vereinfachen. Die meisten NVA Kübel hatten nicht mal ein Typenschild

  • Mein 78er Kübel hat auch kein Typenschild und hab ihn direkt mit Westbrief gekauft. Beim Tüv gab es auch keine Probs.

  • Ich hatte 4 NVA- bzw. Grenztruppen-Kübel. Alle ohne Typenschild. Jedoch mein 601 Z hatte eines drin.


    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Es waren ab Werk schon keine drin. Oder: Die Kübel wurden bei der NVA in massen runtergeritten. Es kamen ständig neue E-Karossen drauf. Diese waren ja für die Armee ohne Lieferengpass verfügbar und unter Bestellnummer 490000109 (Karosse vollständig) beziehbar. Im Fahrtenbuch des Kübels meines Kollegen ist von 4 E-Karossen innerhalb 6 Jahren die Rede. Vielleicht wurden beim Karossenwechsel einfach die Typenschilder nicht mehr angebracht.

    Einmal editiert, zuletzt von Trabisammler ()

  • Hab noch nen Blanko Typenschild im Keller rumliegen. War mittlerweile 2 mal beim Tüv und es wurde nicht bemängelt das eins fehlte.

  • vielen Dank schonmal für die Antworten.


    Hat denn von Euch einer einen Kübel, der zur DDR-Zeit in Privathand gewechselt hat?
    Was steht denn im DDR-Brief dazu drin?
    Der Wagen steht in einer Scheune und ist ohne Typenschild mit zumindest hinten noch
    einem normalen DDR-Nummernschild. Da sind auch noch einige Briefe, aber keiner, wo
    "Kübel" drinsteht. Wonach muss ich suchen? Hilfreich wäre vielleicht eine Kopie von
    einem Brief mit ähnlichem Sachverhalt.

  • Eher unwahrscheinlich, dass ein NVA Kübel zu DDR-Zeiten in Privathand landete.


    Im Brief steht nichts von Kübel. Da steht 601 A drin. und statt geschlossen steht da offen. Was haste denn für ein DDR-Nummernschild dran? VA oder GT vielleicht???

  • sieht aber schon nach DDR-Privatnutzung aus. Ist Hellblau, wie damals auch schonmal Gartentore
    gestrichen waren. Hat nen Eiergrill dran und die alten Blinker mit dem dicken Chromrahmen.
    Könnte also aus den 60er oder 70ern sein. Hinten ist ein zweizeiliges Kennzeichen, fängt mit KID ..
    an, den Rest weiß ich aus dem Kopf nicht.
    Aber ok, wenn da das Wort Kübel nicht im Brief vorkommt, habe ich wohl das andere übersehen.
    Beim nächsten Besuch.


    Danke für die Antworten.

  • Ich nehme mal an, der Kübel ist seit über 7 Jahren nicht mehr zugelassen gewesen.


    Da muss ein Vollgutachten her.
    In den neuen Bundesländern von der DEKRA, in den gebrauchten vom TÜV.
    Dazu braucht der Prüfer ein Datenblatt mit ABE.

    Falls der Prüfer in seinem Computer nichts findet, kannst du es hier „downloaden“ ;)

  • Falls ein Brief auftauchen sollte, braucht man kein Vollgutachten. Egal ob DDR-Brief oder sonst einer. Selbst Fahrzeuge mit DDR-Brief, die schon 20 Jahre abgemeldet sind, habe ich und auch mehrere Leute aus der Szene zugelassen bekommen mit ganz normaler Tüv und AU-Abnahme. Falls deine Zulassungsstelle dies nicht macht, lasse dir den Abteilungsleiter geben. Die 7-Jahresregelung existiert nicht

  • Wenn du mir deine Aussage schwarz auf weiß begründen kannst, wäre das Klasse. Ich glaube aber, dass du Blech redest, da mir Werkstatt, TÜV und KÜS unabhängig voneinander gesagt haben, dass mit DDR-Brief eine Vollabnahme nötig ist. Warum nur die DEKRA das machen kann, versteh ich aber auch nicht. Und wie kommst du darauf, dass die 7-Jahres-regelung nicht existiert?

  • Auch deine Zulassungstelle wird dir folgendes sagen:




    Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
    Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 2 FZV


    Für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges ist i. d. R. kein Vollgutachten gem. § 21 StVZO mehr notwendig, da die Betriebserlaubnis nicht mehr erlischt.


    Liegt zur Wiederzulassung der Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung I / II vor, ist das Fahrzeug jederzeit zulassungsfähig.


    Sollten die Fahrzeugdokumente nicht mehr verfügbar sein, ist die Vorlage der COC - Übereinstimmungsbescheinigung oder der Bescheinigung der Einzelbetriebserlaubnis oder einer Datenbestätigung ausreichend. Sind auch diese nicht mehr verfügbar, erhält die Zulassungsbehörde die Daten in einem Zeitraum von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung vom KBA.


    Erst wenn alle oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, muss ein Gutachten gem. § 21 StVZO zur Neuerteilung einer Betriebserlaubnis vorgelegt werden.


    Können die Fahrzeugdokumente wegen Verlust zur Wiederzulassung nicht vorgelegt werden, ist erst das hierfür vorgesehene Aufbietungsverfahren durchzuführen.


    Fahrzeuge, die vor dem 01.03.07 auf Antrag oder nach Fristablauf als endgültig außer Betrieb gelten, werden mangels Übergangsvorschrift der neuen Rechtslage gleichgestellt.




    FD Ordnungsangelegenheiten
    Kfz-Zulassungsbehörde
    Wiesestraße 125
    07548 Gera


    Fon: 0365 838-2450 / 2460
    Fax: 0365 838-2445
    kfz-zulassung@gera.de
    Servicezeiten:
    Montag bis Donnerstag
    09.00 - 17.00 Uhr
    Freitag
    09.00 - 15.00 Uhr


    zusätzlich Dienstag und Donnerstag bis 18.00 Uhr´


    PS: DDR-Briefe sind gültige Papiere, genau wie DDR-Führerscheine.

  • Ok danke, werd die Woche mal auf die Zulassungsstelle gehen und das dort auskaspern. Viell sollte man auch mal zu dem Thema eine FAQ-Thread eröffnen, auch wenn das scheinbar regional extrem verschieden gehandhabt wird. Also hab ich das richtig verstanden, eine Vollabnahme wird nur im Extremfall nötig, wenn kein Westbrief, kein DDR-brief und kein KBA-Datenblatt verfügbar sind?

  • Richtig. Die Fahrzeugdaten werden nur 7 Jahre in Flensburg gespeichert. Nach 7 Jahren ist alles weg. Somit hat die Zulassungsstelle keinerlei Daten mehr zu deinem Fahrzeug. Wenn du aber anhand von Papieren deine Fahrzeugdaten vorweisen kannst, brauchst du keine Vollabhnahme. Die Daten werden dann wieder erfasst. Es gibt immer noch Zulassungsstellen, die aufgrund von Unkenntnis ihrer eigenen Rechtslage falsch verfahren. Da hilft, wenn man den Sachbearbeiter auf seine Gesetze hinweist, bzw. den Abteilungsleiter hinzuruft. In Ilmenau, Gera, Gütersloh und in Kronach gibt es jedenfalls keine Probleme. Oftmals werden sogar Fahrzeugbriefe für die 07er Zulassung gefordert. Dies ist genauso nicht rechtmäßig. Eine 07er Zulassung ist auch ohne Fahrzeugbrief möglich

  • War gerade in der Zulassungsstelle. Da der Wagen 1992 offiziell verschrottet wurde, ist auf jeden Fall eine Vollabnahme nötig. Die gute Nachricht ist, dass es nicht nur die DEKRA, sondern alle anderen auch machen können (aber nicht müssen). Wenigstens das hab ich jetzt mal offiziell, auch wenn es scheinbar noch nicht zum TÜV etc. vorgedrungen ist.

  • Man lernt nie aus. Dachte immer das man ein verschrottetes Fahrzeug nicht mehr zulassen kann. Das Fahrzeug sollte somit doch nicht mehr existieren.

    2. Boom Car Musik, Anklam 2009 :)


    4. Platz 1/8 Meile Trabant 4Takt offene Klasse, Anklam 2016 :)

  • In dem Fall ist es klar, dass ne Vollabnahme gemacht werden muss. Das sowas geht, ist mir auch neu. Hätte eher damit gerechnet, das das jetzt heftigsten Ärger gibt.

  • ursprünglichen Fragestellung:


    Das am Fahrzeug befindliche hintere Kennzeicheichen ist BCC 75 27 als
    2-Zeiler unter der linken Rückleuchte.
    Deutet das auf irgendeine DDR-Behörde hin oder doch auf einen Privathalter
    dieses Kübelwagens?


    Ein passender Brief hat sich nicht gefunden. Die Karosse deutet ja auf
    60er Jahre hin, Grill, Heizung. Fahrgestellnummern kann man beim
    Straßenverkehrsamt auch nicht (mehr) zuordnen. Der Mann dort hat
    gesagt, ich soll was plausibles versuchen, rauszufinden. Notfalls würden
    wir gemeinsam eine EZ festlegen, zum 1. Juli eines passenden Jahres..
    Also, man sieht, alles könnte gut werden..