rückleuchten

  • Hallo ich habe bei meinen Trabant hinten rechts die Rückleuchte angebaut,
    ist das normal das hinten rechts das Parcklicht nicht geht

  • Ja ist so. Parklicht geht nur links wenn de den Blinkhebel auf links blinken stellst. Sonst mußte Standlicht anmachen.

  • Halte ich für ungeeignet, denn dann leuchtet auch die Armaturen- und Kennzeichenbeleuchtung. Besser ist es, am Kabel für`s Standlicht eine Diode einzubringen und dahinter das von Hajo gekennzeichnete Kabel anzuschliessen.

  • Klar, IFA_Alex,
    hast du Recht.

    Meine Schaltung war für „Gelegenheitslinksparker“ gedacht. (geringster Aufwand) ;)


    Engländer, die immer links parken und ein rechtes Parklicht brauchen, müssen entweder die Anschlüsse an Sicherung 5 und 6 tauschen oder diese Schaltung verwenden. ;)


    Hajo

  • aber euch ist klar, dass durch eure Veränderung der Schaltung der Rechtsanwalt eures Vertrauens, euch nicht mehr helfen kann. Das Auto könnte bei Kurzschluss der Leitung unter Umständen abbrennen weil keine Sicherung wirkt. Ihr wollt ja das Licht einschalten, zuschließen und weggehen, also unbeaufsichtigt lassen. Mit ruhigem Gewissen würde ich mich keine drei Meter davon wegbewegen


    Macha

  • Soweit ich weiß muss bei Parklicht rechts die Kennzeichenbeleuchtung mit leuchten.

  • so siehts aus....und das ist alles andere als toll...

    :thumbup: Vielen Dank allen Besuchern für unser mehr als gelungenes 7. Ostfahrzeug-, Young- & Oldtimertreffen in Altmittweida :thumbup:

  • Macha: Eine zusätzliche Sicherung zu setzen, dürfte das geringste Problem sein. Wenn man selber bastelt, weiß man(n) auch, wo sie versteckt ist.
    Es sind ja auch schon weit höherer Preisklassen Autos abgefackelt, weil es immer irgendwo einen Schwachpunkt in der Elektrik gibt, der nicht zum Auslösen der Sicherung, aber wegen Kabelerhitzung zum Schwelbrand bis zum Vollbrand führen kann.
    Beim Trabser wird das wahrscheinlich niemand überprüfen, wozu daher der Hinweis auf den Rechtsanwalt? Vermutlich, wenn ich andere Autos mit anfackle oder wegen Kosten des Feuerwehreinsatzes?
    ms1988: Daß beim Parklicht rechts die Kennzeichenbeleuchtung mitleuchten muß, ist mir neu. Das war in den letzten Jahrzehnten absolut nicht so, ebensowenig wie oft die irrige Meinung kursiert, eine Parkleuchte wäre Pflicht.
    In den späten 1970ern gab es hierzulande das Gerücht, in näherer Zukunft müssten alle Fahrzeuge mit einer Parkleuchte beidseitig nachgerüstet werden, weil Hella oder Bosch eine immense Menge dieser schlanken, hinten rot, vorne weiß abstrahlenden Seitenleuchten aufgrund einer Überproduktion lagernd hatte und verkaufen wollte.
    Bislang war es eher unüblich, daß die Kennzeichenbeleuchtung mitleuchten muß. Woher hast Du diese Information bzw. ab wann gilt die Neufassung der StVZo?

  • Also ich war vor einiger Zeit des öfteren bei einer „Bekannten“ in der Dresdner Neustadt zu Besuch. Die wohnte in einer Einbahnstraße mit vielen Geschäften. Die rechte Seite war immer, wenn ich kam, zu geparkt. Auf der linken Seite habe ich aber fast immer einen Parkplatz bekommen. Da die Besuche öfters etwas länger dauerten, waren jedes mal , wenn ich heim wollte, die Straßenlaternen mit dem roten Ring bereits aus. ;)
    Nachdem ich zwei Strafzettel bekommen hatte, lies ich immer das Standlicht brennen. :(
    Und nachdem ich auf Grund der maroden Batterie meinen Trabi zwei mal anschieben musste, habe ich mich mit dem Parklicht rechts beschäftigt.


    Erst einmal habe ich einen BLH mit den Kontakten 49a', L' und R' eingebaut. Mein 64er hatte nur die Kontakte 49a, L und R.
    Dann habe ich ein ehemaliges Radiokabel mit Kabelverbinder mit 8A Sicherung
    vom Zündanlassschalter Kontakt 30 a zum Anschluss 49a' verlegt.
    Ein zweiadriges Kabel an die Anschlüsse L' und R'. Die beiden Kabel an einen neuen Leitungsverbinder neben den beiden vorhandenen.
    L' an Sicherung 5.
    Und mit dem Anschluss R' habe ich die, in den vorher aufgezeigten Schaltplänen, aufgezeigten Entwicklungsschritte
    absolviert.

    Mein abschließendes Ergebnis sah dann schaltungstechnisch ungefähr so, wie in dem angehangenen Schaltplan, aus.


    @ ms1988
    In der bei mir geltenden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §17 Beleuchtung Absatz 4 steht:
    „....Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen,…..“

    Und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze Absatz (5) steht:
    “Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der
    Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für 1. Parkleuchten......“

  • @ Fritz Reichert


    mag ja sein, dass Du und andere schlauen Leser dieser Seite einschätzen können, was noch verändert werden muss um in der Praxis auch angewendet werden zu dürfen.


    Aber es wurde ein Schaltplan päsentiert, der in der Praxis nicht angewendet werden darf. Sollte ich das so stehen lassen?


    @ hajo hat ja die ganze Schaltung (mit viel Aufwand ) noch preisgegeben.


    Macha