Verkehrsrecht Restalkohol in Probezeit?

  • Hallo!
    ich habe mal eine Frage!


    Wurde heute morgen von der Polizei angehalten und musste Alkohol (Pusten) und Drogentest machen..


    Naja Drogentest negativ Alkohol 0,29.. Die meinten dann zu mir das das grade so an der Grenze sei und haben mich weiterfahren lassen..


    Allerdings gillt ja für alle Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit sowieso 0,00.. Ich bin noch 19 und stecke auch noch in der Probezeit..


    Die Jungs müssen das meiner Ansicht nach völlig vergeßen haben obwohl sie mein Führerschein in der Hand hatten und sogar mein Geb. Datum über Funk noch der Zentrale mitgeteilt haben..


    Jetzt meine Frage habe ich was zu befürchten? Können die mich im nachhinein noch Anzeigen falls denen noch einfällt das ich eigendlich nur 0,00 darf? Soweit ich weiß hat der Atemtest ja kein Bestand vor Gericht oder? Normal wird man ja bei akutem Verdacht gleich mit aufs Revier zum Bluttest genommen..



    Achja und ich möchte bitte keine moralapostel hier ;) Ich bin selbst gegen Alkohol am Steuer und war selber sehr überrascht das trotz der geringen Menge die ich getrunken habe und dann auch noch Lange Zeit zwischen Fahrtantritt und letztem Alkohol lag.. Naja nochmal passiert mir das nicht!


    Grüße

  • Kurze Antwort: Du hast einfach Schwein gehabt und lass dir das (zumindest in deiner Probezeit) eine Lehre sein.
    Im Nachhinein kann dir nichts mehr passieren.


    Polizisten sind doch nur Menschen ;) Die werden schon gewußt haben, dass noch Probezeit ist, aber da du vermutlich nicht auffällig warst und da es um Restalkohol ging, wird man Gnade vor Recht gelassen haben.


    Wenn du dir wieder mal unsicher sein solltest, heute kann man solche Alkoholtester günstig für den Hausgebrauch kaufen und diese haben in Tests auch mit recht zuverlässig abgeschlossen.

  • Naja ich trinke bis heute nichts, wenn ich danach fahren sollte.
    Nicht mal nen Diesel oder Radler.
    Ist einfach zu gefährlich heut zutage noch das Ding aufs Spiel zu setzen. Ich brauch den auch Dienstlich beim Bund.
    Wer weis, was mein KpChef sagt, wenn ich mal besoffen von der Polizei angehalten worden bin.


    Also von daher ... in 4,5 Jahren fahren immernoch 0 Punkte und noch nie angehalten worden. :thumbup:

  • @tim: Gestern abend warste doch noch ansprechbar ^^
    Ich sehe das ähnlich wie der andere Tim ;)
    Wo haben die dich denn gekascht?

  • Tja... Um die Uhrzeit sah noch alles anderst aus xD


    Das war in Göttingen Bürgerstraße 500m weg vom Juzi Parkplatz...


    Hab ich wohl echt mehr Glück als Verstand gehabt..

  • Ach, Du warst das. Komm bitte am Montag auf die Wache, damit wir das dann aufnehmen und zur Anzeige bringen können...


    :grinser::grinsi::grinser:

  • da wir erst gestern wieder nachgestöbert haben: Bier darf als alkoholfrei angeboten und verkauft werden, wenn der Volumenanteil des Alkohols unter 0,5% liegt...
    - da der Akoholgehalt aber in alkoholfreien Bieren laufend überprüft wird, ist alkoholfreies Bier grundätzlich sicherer als diverse Fruchtsäfte, bei denen es durch unkontrollierte Gährung auch zur Alkohol-Bildung kommen kann...
    - diese unkontrollierte Gährung bleibt - i.d.R. aus technischen Gründen - ebenfalls unter 0,5% vol. alc., von daher wurde dieser Grenzwert wohl auch übernommen.


    d.h., wenn's dumm geht, kann man auch mit alkoholfreiem Bier (klassisches Malzbier allerdings dürfte die Ausnahme sein ;)), Fruchtsäften und - gerade zu Ostern - auch mit Naschwerk zu einem verdächtigen Blutalkoholwert kommen... :(


    man kann allerdings auch soviel Cola in sich hineinschütten, dass man komatös vom Hocker fällt... ;)
    - diverse Tabletten werden auch immer wieder gern in ihrer negativen Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit unterschätzt... :(
    - und dafür gibt's m.W. keine Tests... :(


    ich denke auch, dass die Polizisten großmütig über die 0,0%-Hürde hinweggesehen haben, weil Du wohl einsichtig und ehrlich überrascht warst und sie damit zu der Überzeugung gelangten, dass Dir dieser "Warnschuss vor den Bug" bereits Lehre genug war.
    - mehr können und wollen die meisten Beamten ja auch gar nicht erreichen, als einen sensibleren Umgang mit dem Thema Alkohol im Straßenverkehr.

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Zitat

    Wer weis, was mein KpChef sagt, wenn ich mal besoffen von der Polizei angehalten worden bin.


    Kamerad bei einer solchen Geschichte hättest du ein ernsthaftes Problem. Einerseits bekommst du von den Bullen und Staat aufn Sack andererseits bekommst du vom Disziplinarvorgesetzten von deiner Einheit zusätzlich ein Diszi... wirst also 2x bestraft...


    Hatte nämlich ma einer von unserer Kompanie gebracht... der durfte 500€ Diszi zahln...