Spoilerstoßstange

  • Hab mal eine Frage,wollt mal wissen wie Tief mein Trabant vorn maximal sein darf wenn ich eine andere Stoßstange dran bauen will,zu beachten is das ich kleinere Reifen drauf habe(175/50 R13)?Er sollte dann so sein das man noch so einiger maßen noch fahren kann.

  • naja wenn dein Fahrzeug mit dem Spoiler noch 8-10cm überm Boden Liegt ist es i.o. denke ich.... auch Laut den Vorschriften... musst eben dran machen und denn mal schauen

    Blechkarren sind der letzte Haufen deswegen will ich mir ne Pappe kaufen :rolleyes:


    ich Liebe dir ich Liebe dich nur Pappe in meinem Leben das ist wichtig XD


    Die Kraft der 2 Kerzen


    Atme tief die Luft ist selten


    * Lang lebe der Trabant* :thumbup:

  • Gibt es eine vorschrift dafür?man hört ja so einiges darüber.es geht ja darum wie tief ich gehen kann das ich noch fahren kann.

  • Es gibt kein Gesetz was die Tieferlegung eines Fahrzeuges regelt. Es gibt ein Merkblatt VdTÜV 751, in diesem steht nur das ein Hinderniss von 800mm Breite und 110mm Höhe mittig berührungslos überfahren werden muß. Is aber nur ne Richtlinie für fie TÜV-Prüfer und somit nicht bindend. Dein Fahrzeug kann auch tiefer sein solange es die gesetzlich vorgeschriebenen Maße einhält. Unterkannte Scheinwerfer Lichtaustrittskante 50cm. Unterkante Nummernschild 20cm usw.. Die Maße sind alle in der Stvzo nachzulesen. Wenn du die Höhe von der Stoßstange weißt lässt sich das doch einfach nachmessen.. Zollstock vorne dran gehalten und dann siehst du wie weit se runter geht..


    mfg matze

  • Hallo !


    Also mein TÜV Man sagte mal Feste Spoiler wie zb. GFK müssen eine Bodenfreiheit von min. 11 cm ...Weiche Teile wie zb. eine Gummilippe müssen Bodenfreiheit von min. 8 cm haben.
    Hab mir darauf hin das Buch § 21 geholt da steht alles drin was so die Regeln sind in der STVZO und es stimmt Feste 11cm und flexibele Teile 8cm ...ich denke wenn man diese Masse beachtet sollte ne Eintragung kein Problem sein !!!


    mfg.

  • ok, jetzt schmeiße ich mein senf ma mit in die runde. ich hatte vor ner weile auch schonmal mit meinem tüver gesprochen, bezüglich tf. da war seine antwort nur das ich mindestens 7 cm zu einem fetsverbauten teil haben muss, aber fest verbaut hieß bei ihm weder lippe, noch auspuff, da wäre in meinem fall der hilfsrahmen. und wenn ich mir so manche wägelchen anschaue, dann weiß ich das die keine 11 cm mehr bis zur lippe haben, und trotzdem eingetragen sind. den ich sage mal sone lippe gibt schon nach, auch wenns dann manchmal ärgerlich sein kann...

  • Ja klar gibts TÜV Typen die alles eintragen ist immer im ermessen des Prüfers ...hab schon Leute gesehen die mit Unterbodenbeleuchtung durch den TÜV sind . Ich denke mal das die Regeln dafür sind wonach sich die Prüfer richten müssen ,aber was er am ende zulässt ist ja immer sein Problem weil er ja seinen Namen dafür gibt.


    Nur mal ein Beispiel : Hatte mal ein Bösen Blick mit TÜV Papieren ....wurden trotz der Papiere nicht abgenommen wäre zu Böse wurde gesagt.


    Und auch wenn man es Eingetragen bekommt, wenn die Polizei dich kontrolliert und es ihnen trotz Eintragung nicht passt schicken die dich so oder so zum TÜV zur Nachuntersuchung !

  • naja das thema ist ja auch nicht wie weit darf man, sondern wie weit kann er damit es fahbar bleibt. und dazu kann ich aus eigener erfahrung sagen, das sich 10 cm bodenfeiheit manchmal schon scheiße machen, kommt ja aber auch immer drauf an wo man fährt und auch wie man fährt. sind bei mir eventuell auch mehr als 10 cm, musst ich mal messen gehen.

  • Hab zur zeit eine TF70 bei mir drin un mit orginal stoßstange is er auch schon ganz schön tief aber die Stoßstange die ich dran achen will is ja bestimmt tiefer wie die orginale un deswegen wollt ich ja wissen ob es schon mal ausprobiert hat.