der Prüfer der DEKRA erstellt ein Gutachten nach §70 StVZO. Darin stehen die Abweichungen zu den allgemein zulässigen Einbauten mit Begründung und Prüfergebnis.
Die Landesdirektion erteilt dann auf Grundlage dieses Prüfprotokolls die Ausnahmegenehmigung.
Das ist dann Wasserdicht und nimmt jedem das Fahrzeug kontrollierenden Polizeibeamten die Möglichkeit zum Streiten.
Schon mehrfach kontrolliert und für gut befunden......