Zündschloß im Amaturenbrett

  • Schönen guten Abend,



    ich bin im Begriff,ganz dem Vorbild ,in dem Armaturenbrett(-blech) aus den 60´ern,jetzt auch stilvoll dieses Zündschloß auf die Linke untere Seite,in das vorhandene Loch unterhalb des Waschbetätigungsknopfes einzusetzen.


    jetzt drängt sich die Frage auf ;Wohin mit den ganzen Kabel /Anschlüsse des neuzeitlichen Schlosses BJ.89.? ?(


    Beißt sich das 6v mit dem 12v Schloß ? nö war? :huh:




    Viele Grüße aus V.an der E.vom B.

    viel Geld wird schnell alle :dududu: wenig reicht in der Not

  • Wenn Du das originale Schloss, welches Du in einem 89iger Trabi drinn hast, dorthin verlegen möchtest, würde ich sagen: ziemlich unmöglich.

  • Kabel einfach abmachen und in das neue/alte Zündschloß umklemmen.


    Nur das du bei dem alten glaube Schraubverbindung hast und bei dem originalen Steckfüße.


    Alles ganz Simpel gemacht.
    Musste nur wissen, wie du deine Wegfahrsperre wieder hinbekommst.
    War einmal drin, also muss Sie auch vorhanden sein.

  • Nee du,


    war mein Fehler... natürlich soll das originale runde alte z.-schloß


    welches wohl ?( 7polig...sich auszeichnet ??

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  • 89 hat nen zünd-anlass-lenl-schloss !!!
    und die kabelbelegung kannst du in den plänen der jeweiligen jahrgänge entnehmen.
    (das mit dem lenkschloss wurde mir von nem prüfer mal angekreidet,wegen diebstahlschutz)

  • Musste nur wissen, wie du deine Wegfahrsperre wieder hinbekommst.
    War einmal drin, also muss Sie auch vorhanden sein.



    Wie meinen Dgutschner,bitte ? ?(


    War in den alten Modellen eine Drin ??


    wie funktionierte die ?



    Mfg.Bröselzwerg

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  • Wie meinen Dgutschner,bitte ? ?(


    Kaufe Tüte Deutsch :bitte:


    Na bei den neueren Zündschlössern ist das "Lenkradschloss" integriert.
    Ziehsten Zündschlüssel raus, so löst sich ein Splint und wenn das Lenkrad in die bestimmt Stelle kommt, wo die passende Sicke ist, klickt es ein!
    Somit ist das bewegen des Lenkrades nicht mehr gewährleistet.


    Bei den alten Zündschlössern im Armaturenbrett ist dieses nicht gewährleistet.
    Das gab es damals nicht.
    Die DDR war doch sicher, da brauchte keiner sowas :haeman:

    Einmal editiert, zuletzt von dgutschner ()

  • @bröselzwer:welchen teil bei zünd-anlass- lenk-schloss hast du jetzt nicht verstanden(ein zünd-schloss blockiert nicht deine lenkseule)
    p.s.nen prüfer hat mal zu mir gesagt: in wiefern sich das jetzt auf die ABE des fahrzeugs bezieht kann ich auswendig nicht saagen!

  • AAAAhh...!Das Lenkradschloß !!



    das fällt ja eh in die Tonne ....


    Gibt das Probleme bei einer Vollabnahme/Tüv oder


    kommt es nur auf Originalität/Funktionalität ganz gleich dem Bauj.an ?


    Zusätzlich dachte ich noch an einen Motor-Start-Knopf :S bekomme ich den angeschlossen mit dem alten Z.-schloß in harmonischer Reihenfolge ??

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  • Mhh ich glaube da war mal was mit Versicherungsschutz bei Diebstahl und co.
    Weil es original vom Werk aus verbaut war!


    Ja das mit son Knopp hab ich mal ausprobieren wollen nur nichts passendes mit angepasster Ampere Zahl gefunden, was Jahrelang hält.
    Es gibt sowas bei so Tankstellentuning Läden.Ich würd die Finger von lassen.

  • Hab da natürlich schon vor gesorgt mit soon Knopp,


    der stammt von einem LKW/Bus DDR Zeiten 24 V vonner Standheizung Original Startknopf in Elfenbein passend zum Armaturenbrett nen einfacher Drücker- etwas größer wie ein Klingelknop...

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  • zu der frege: "Beißt sich das 6v mit dem 12v Schloß?"
    - nein im gegenteil, bei 12V fließt weniger Strom
    einfache Rechnung: I=P/U also als Beispiel bei einer 21W Lampe: bei 6V =3,5A, bei 12V = 1,75A und bei 24V = 0,88A also umso höher die Spannung, desto kleiner der Strom bei gleicher Leistung.
    Damit wäre doch bestimmt auch die Frage von dem 24V Schalter erklärt. Außer es steht eine max. Stromgrenze drauf, oder man weiß mehr angaben über diese genannte Standheizung.... und erst dann kann man diese in bezug auf den Mangnetschalter des Anlassers setzten (in bezug auf die el. Leistung)
    Wegen dem Starterknopf brauchst du dir aber kaum Gedanken zu machen, solange du ein Relais benutzt.
    meiner Meinung mach ist das total sinnlos... weil zuerst steckt man den Zündschlüssel ins Schloss und schaltet die Zünung "scharf" und dann muss man erst noch so nen Knopf drücken, das ist doch total unpraktich :augendreh: dann lieber so wie bei Audi oder bmw (oder vielleicht auch noch andere hersteller) das man den Zündschlüssel in der Hosentasche lassen kann und duch den extra Taster den Motor und die komplette Bordelektik an/ aus macht! aber jeder so, wie es ihn gefällt :zwinkerer:

  • Es ist ganz einfach :)
    StVZO
    §38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen


    (1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    Dies entspräche beim 1989er Trabant der Lenkradsperre. Diese muß also verbleiben, oder eine Alternative muß her. Der Prüfer kann sonst die Vollabnahme verweigern, ich hab das auch schon erlebt. Der F7 (Bj. um 1938)der vor mir dran war(Dekra), muste sich allen Ernstes eine Lenkradkralle eintragen lassen sonst keine Vollabnahme.
    Und ich muste beim Yamaha Moped ein Lenkradschloß (das fehlte) nachkaufen und montieren, sonst keine Vollabnahme.
    Bei normaler HU würde der Prüfer darüber hinwegsehen, hat er gesagt, was aber unter Einzelfallentscheidung fällt.


    Von daher kanns passiren das ein erfahrener Prüfer die Abnahme verweigert, weil er weiß das es nicht original ist, einem jungen unerfahrenen Prüfer kann man es eventuell als original verkaufen.
    Ich würds dann, wenn du es unbedingt umbauen willst, nach der Abnahme machen, aber auch das ist dann nicht legal, aber wohl gedultet, da es ja deine Sache ist, ob du dir die Sicherungseinrichtung ausbaust und damit den Dieben es leichter macht. Spätestes wenn du eine Teilkasko abschließen willst wirds wieder interessant. Bei nur Haftpflicht kann es dir (fast)egal sein.
    Wird aber wiederum dein Auto gestohlen und ein Schaden verursacht und man stellt fest die Wegfahrsicherung wurde entfernt.....tja dann bist du ohne den Nachweis der Alternativsicherung wieder dran.


    Also alles in Ruhe nochmal durchdenken. :top:

  • Da zb ein Smart auch keine Lenkradsperre hat, muss ja eine elektronische WEGFAHRsperre ausreichen. Diese kann man über ein el. Kraftstoffventil oder auch über eine Alarmanlage mit Zündunterbrechung realisieren.
    Ich find das Schloss unterm Lenkrad gehört zum Trabi einfach dazu, deswegen ist meins drin (Schlüssel steckt eh immer).


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Das ist ja nicht beschrieben und stellt kein Problem dar. Nur muß eine alternative Wegfahrsicherung, dann auch eingetragen werden. Zu entscheiden ob dann z.B. ein von Hand angesteuertes Benzinabsperrventil ausreicht, obliegt dann dem Prüfer.


    A-Kübel haben z.B. auch keine Schlösser. Zumindest nicht die die ich original kenne. Theoretisch müste es dort auch eine alternative Sicherung geben. vermutlich wird aber auch dort "ein Auge zugedrückt"
    Zum Verhängnis wird sowas eh erst im Schadensfall. Und da auch erst dann, wenn wegen begründetem Verdacht, angefangen wird nachzuforschen. Das wird bei Sachschäden selten passieren, wohl aber bei Personenschäden und möglichen zivilrechtlichen Folgen.


    Im Text steht ja, dass ein Sicherung gegen unbefugtes Benutzen da sein muß. Das ist in der Regel das Türschloß. daher kann es auch Strafzettel für nicht verschlossene Autos geben ;)
    Und die zusätzliche Wegfahrsperre ist dann entweder das Lenkradschloß, oder eben die e-Wegfahrsperre.



    Wenn man etwas sucht findet man die Richtlinie 70/311/EWG die den Anhang zum §38a StVZO darstellt:


    Quelle http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34313.htm dort §38a Abs.1

  • Ich habe immer gedacht, die Benzinhahn ist auch eine Wegfahrsperre, wenn geschlossen kommt mann nur einige Meter weit ;)

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