Welche Spiegel sind möglich?

  • allerdings muss man doch auch ganz klar sagen das es einige Trabis gibt welche mit den California Spiegeln keinerlei Problem haben oder hatten was den TÜV angeht, das beste Beispiel hab ich selber in der Familie, und auch ich selber habe diese Spiegel am Fahrzeug und wie schon gesagt hat das den Prüfer bei der Vollabnahme nicht interessiert wobei ich betonen will das dieser Prüfer weder von mir geschmiert wurde noch ein Bekannter meinerseits ist.

  • Mit den Blinkerkappen gilt das auch nicht, da diese keine universellen Teile sind, sondern direkt für den Trabi gefertigt worden sind. Das E-Zeichen hat da nix zu sagen, da es danach geht ob es diese Farbe von Blinkerkappen schon gab am Trabi, bzw. ob es dafür eine ABE gibt. Daher bekommt man normaler weise nur die komplett orangen Kappen eingetragen, die rot-orangen und sonst normaler Weise nicht, Es kann jedoch sein, damit man die weissen eingetragen bekommt, wenn die Birnen die richtige Farbe dazu haben!


    Mit den Spiegel ist es wie gesagt egal, das sind dort universelle Teile und die dürfen an jedem KFZ angebracht werden! Wenn der TÜVer sagt, er kann die Spiegel nicht eintragen auf sonstwelchen Gründen, drück ihm den unbedenklichschein von den Spiegel in die Hand, lass ihm das Spiegelglas abbauen und die Nummern vergleichen! Wenn er nun noch sagt, es geht nicht einzutragen, fahr zum nächsten!


    Um es mal richtig zu stellen, der TÜVer hat es genauso wie die Polizei! Die Polizisten müssen im Jahr ein bestimmten Prozentsatz an Bußgeldern einkassieren! Bei den TÜVern ist es genauso.

  • §56 Rückspiegel und andere Spiegel


    [...]


    (5) Die Anbringungsstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    Den ensprechenden Anhang habe ich auf Anhieb nicht gefunden.
    Wäre interessant was da drin steht.
    Ich glaube wir nähern uns dem Ganzen.


    Es gibt also eindeutig Vorschriften für Sichtfelder etc.

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  • §56 Rückspiegel und andere Spiegel


    (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.


    (2) Es sind erforderlich


    bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 5 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,


    bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,


    bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,


    bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,


    bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.


    (3) Zusätzlich sind erforderlich


    ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -,


    ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein.


    (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an


    einachsigen Zugmaschinen,


    einachsigen Arbeitsmaschinen,


    offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,


    mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet.


    (5) Die Anbringungsstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen

  • Nur so nebenbei, die weißen Blinkerkappen sind im Osten nie für den Trabi hergestellt worden sondern zum Beispiel als Standlicht und Begrenzungleuchten zum Beispiel an Fortschritt Traktoren!!!


    P.S.: Fahr du ruhig nach Zwickau :top:

  • Hast du eigentlich ein Wort verstanden von dem was du grad geschrieben hast???
    Nur ne Frage, nich gleich wieder falsch verstehen!!!

  • @ Kombi


    Das ist der Paragraph 56 aus dem ich nur einen Auszug gepostet habe aber nicht der zugehörige Anhang.

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  • betrifft der anhang den überhaupt pkw???


    "Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen"

  • damit wollt ich nur alles zu Spiegel zum KFZ hier reinbringen damit man nicht suchen muss! Aber ist schwer zu kapieren!


    Trabantone Die weißen wurden auch nie fürn Trabi hergestellt, nur weiße sind erlaubt, da die bei orangen Birnen orange Blinken :bäh:


    Außerdem wieso sollt ich nicht nach Zwickau fahrn! Lieber nix zu sagen tun mehr zu dir! :grrr:

  • also ich habe mal gehört das der spiegel mindestens 60cm² groß sein muss... steht glaube ich schon ein Beitrag von mir in dem Forum Verkehrsportal...

  • Kombi: die weissen blinker-schalen werden eingetragen, weil sie ein "e-zeichen", was gleichzusetzten mit geprüften bauteil ist, haben und nicht, weil die orange leuchten, wenn ne richtige birne drin ist. man man man......

  • Birnen? was habt ihr denn für Gurken, ja, mit Tomaten auf den Augen sieht man nix... :verwirrter:


    was will ich damit sagen? Es gibt kein elektrisches Obst. Die Teile heißen ganz schlicht und einfach GlühLAMPEN. Und die weißen Blinklichtschalen für vorn waren wirklich Standlichter oder Innenraumbeleuchtungen. Oder aber, sie wurden nachgefummelt... :zwinkerer: (es gibt da Nachbarvölker, die verstehen noch etwas vom Improvisieren...) :zwinkerer: :winker:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • @ Kombi
    Sowas in der Art dacht ich mir und bin ich ja von dir gewohnt, erst behaupten das es nur fürn Trabi gemacht wurde und dann auf einmal das Gegenteil, bleib doch wenigstens bei deinen Aussagen und lass dich von andern auch mal belehren.
    Wenn du mal ne echt konstruktive Mitteilung zu machen hast nehm ich die auch gern an.
    Und bevor du jetzt wieder wild auf die Tasten haust lies dir deine Aussagen nochmal durch und du wirst sehen das du dir tatsächlich selber wiedersprichst :top:
    :lach: :lach: :lach:

  • Gut zu wissen, dann darf ich ja meine blauen kappen auch raufmachen, da diese auch ein E-Zeichen bei mir drauf haben! Bei den weißen ist es wie gesagt aus dem Grunde erlaubt, egal ob E Zeichen oder nicht! Bei den blauen, roten, schwarzen... können auch e-zeichen drauf sein (man siehe ungarische nachbauten) das zählt dann jedoch als Produktfälschung!


    Back to the Real Topic!

  • @ Little Absatz 2 beginnt mit bei allen Fahrzeugen ...
    So wie ich den Text verstehe fallen Pkws unter den Gültigkeitsbereich des Anhangs.


    manni


    Das wäre dann die erste Größe. Spätestens bei den Sichtfeldern hört es jedoch auf. Wie soll das in einem bezahlbaren Rahmen gemessen werden?


    @ all


    Bei den E-Nummern gibt es aber das Problem, dass sich anhand der Nummer der genaue Verwendungszweck des Teils ermitteln lässt.
    Somit sind sie nicht automatisch zulässig weil sie eine E-Nummer haben, da sie eben als Standlichter etc. zugelassen worden. (Aussage des Prüfers)
    Ob man das mit einer Einzelabnahme eintragen lassen kann weiss ich nicht.

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  • Zum Thema: Ich hab heute so in meinen Außenspiegel geschaut (ganz alte 601er) und muste dabei feststellen das dort die Spiegelfläche wesentlich kleiner ist als die viereckigen vom 601 und auch kleiner als die von den California. Nur mal so am Rande erwähnt.