Apropos ASU, AU ...

  • .
    .
    Wie sieht denn das aus mit der zusammengeführten Abgas- und der
    technischen Prüfung alle zwei Jahre zu einer einteiligen Abnahme?
    Müssen Fahrzeuge vor 01-07-1969 ohne AU-Pflicht den ganzen Tarif
    zahlen oder lässt sich der Anteil, etwa 25,- E noch rausrechnen.
    Sonst sind es ja allmählich 90 - 100,- E für eine Abnahme.


    Rausrechnen meint so, wie die Prüfstellen in manchen Fällen den
    Anteil weglassen, der sich auf die vielen heutigen Bauteile bezieht,
    die "wir" ja schließlich nicht im Trabant haben (Airbag, Leuchtweiten-
    regulierung, Gurtstraffer ...).


    Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht oder Kenntnis der Vorgaben
    der Prüftstellen?

  • So wie ich es verstanden habe, ist es so , das man noch überall (in den Werkstätten) seine ASU machen lassen kann. dort bekommt man einen Prüfbericht, welcher bei der Abnahme der HU vorgelegt werden muss. Ohne ASU also keine HU, ausser man hat ein Auto mit EZ vor 7/69 oder ein Motorrad vor BJ 1989.

  • HU und AU sind lediglich terminlich und zwecks Gültigkeitsdauer zusammengelegt worden. Nachzulesen in der Gebührenordnung deiner zuständigen Prüfstelle (auch online) ist der Preis getrennt ausgewiesen, also zahlt man nur die Leistung, die erbracht wird.
    Bei mir kostet TÜV HU 53,50 und AU 39,50 Euro für Trabant 601. Werkstatt HU und AU ist etwa 10 Euro teurer. In der Werkstatt meines Vertrauens hab ich noch den Vorteil, das eine eventuelle Mängel Nachuntersuchung 30 Tage kostenfrei erfolgt. Nach wie vor gibt es Prüfstellen, die keine Zweitakter AU messen. Da wird die halt woanders gemacht und nur die HU bei einer Prüforganisation.

    Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt!


    Artur Schopenhauer