Seitliche Rückstrahler am Anhänger

  • Fakt ist eines, daß ich bei meinem "Friedel" (Bj 1970) bei der Vollabnahme welche nachrüsten mußte. Meiner Information nach müssen alle Anhänger, welche länger als 3 m Gesamtlänge (Incl. Zugrohr) sind, mit seitlichen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
    Gruß Jürgen

  • Mit den Strahlern ist wohl teilweise Ermessenssache des Prüfers: Als ich mit meinem HP300 (Bj 74) beim TÜV war, bekam ich als Mangel fehlende Seitenstrahler. 2 Monate später war ich bei der selben TÜV-Station bei einem anderen Prüfer mit meinem Qek Junior(Bj 86). Bei dem wurden die fehlenden Strahler nicht bemängelt. :hä: Soweit ich weiß, ist der Qek ein bißchen länger als der HP300. ;)

  • Sasch hats doch schon geschrieben, so Gesetzestexte muß man so nehmen wie sie da stehen. Einige hier wollen lesen:
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - sowie Anhänger mit einer Länge von mehr als 6 m [...]


    Steht da aber nicht, da steht:
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger [...]


    Kleiner Unterschied, ganz andere Bedeutung.


    Da steht tatsächlich, umganssprachlich übersetzt, Anhänger ohne Ausnamen, egal wie lang.


    Ob und wie sowas geahndet, bemängelt oder sonstewas wird ist ne andere Baustelle, aber wenn man sich schon auf Gesetzestexte beruft muß man die halt richtig lesen ;)


    Chrom

  • Danke! Ich dachte schon, ich bin der Einzige. :rolleyes:


    Mir fällt gerade noch auf, dass mein Beispiel "XXL-Stretchlimo" zu streichen wäre, da Personenkraftwagen. ;)

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Hier der Gesetzestext:

    "§51a Seitliche Kenntlichmachung


    <img src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" alt="" align="left" /> (1)
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von
    mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite
    wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
    Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des
    Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte
    Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs,
    bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein.
    Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf
    nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht
    zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher
    als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens
    je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als
    600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese
    Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein."

    Also ist es doch eindeutig geregelt. Wie es schon einige Vorredner gepostet haben müssen seitliche Katzenaugen angebracht sein! Von Gespann steht da nichts, von einer dem Anhänger zugeordneten Meterangabe auch nicht. Lediglich "sowie Anhänger", damit ist jeder Anhänger dazu verdonnert, mit den gelben Dingern zu fahren.

  • HP401.01/06 Bj. 88: Mängelfrei trotz Pneumant Bj. 88 und ohne Reflektoren seitlich bei unbekanntem Prüfer
    CT6-1B deluxe Bj. 78, Mängelfrei ohne Reflektoren seitlich bei einem Prüfer der einen eher gedämpften Ruf hat oder anders gesagt: hohe Mängel- und Durchfallquote.


    mit den polizeilichen hatte ich noch nichts zu tun mit was am Heck.

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • Mein Dekra-Mann hat heute mit der entsprechenden Durchführungsbestimmung in der Hand zum Mitlesen für mich gleich mal Licht ins Dunkel gebracht:


    Alle Anhänger ab Baujahr 1981 müssen zwingend mit seitlichen Reflektoren nachgerüstet werden. Hänger vor Baujahr 1981 nicht. Die Herkunft Ost oder West spielt dabei keine Rolle. Es ist auch egal, ob es sich um ein und den selben, baugleichen Hängertyp handelt: bei EZ ab 1981 müssen welche 'ran.


    Wichtigste Neuerung:
    Während fehlende Reflektoren bisher nur ein geringer Mangel waren und man trotzdem die HU bestand, wird das Fehlen dieser Rückstrahler seit Juli 2012 als erheblicher Mangel eingestuft und sorgt sozusagen für "Durchfall"...


    Da hatte ich Glück, daß ich heute früh noch fix im Baumarkt zwei dieser Katzenaugen für 1,99€ gekauft habe...Nachprüfung wäre teurer gewesen...und die entsprechenden Bohrungen hatte die Wanne ja sowieso schon. ;)