Werksfreigabe für Reifengrößen am Trabant alle Modelle auf Serienfelgen (Dekrafreigabe als PDF)

  • Da die Frage immer oft und gerne gestellt wird, ohne die Suche zu nutzen hier nun oben angehangen.


    Es gibt vom Hersteller, in dem Fall Sachsenring, für den Trabant (außer Diagonal bei 1.1 ) freigegebene Reifen.
    Kann euch jeder Dekra oder Tüv Onkel aus seinem Computer rausziehen.
    Die Größen müssen in den neuen EU Papieren nicht mehr alle aufgeführt sein, können aber trotzdem gefahren werden.


    Hier nochmal die vom Hersteller freigegebenen Größen:


    5.20-13
    5.60-13
    135SR13 bzw 135R13 bzw 135/80 R13
    145SR13 bzw 145R13 bzw 145/80 R13
    155SR13 bzw 155R13 bzw 155/80 R13
    155/70 R13
    165/70 R13


    Alle anderen Größen müssen individuell abgenommen und eingtragen werden.
    Und für alle diese Reifen gilt außerdem die serienmäßige Felge 4J x 13.


    Wenn jetzt noch jemand wissen will was sich für den Alltag heut am besten macht...
    Alle der 145er und 155er Größe. Die Anderen sind entweder zu schmal (Fahreigenschaften etc) und der 165er ist ziemlich bauchig auf der 4J Felge und bei Spirallfeder hinten kann der Reifen an der Feder schleifen, beim einfedern.

  • Wäre sicherlich noch schön, hier ein Schreiben zum Ausdrucken und Mitnehmen dranzuhängen, damit man was bei ner Kontrolle in der Hand hält.
    Hatte erst das Problem, dass die Freunde der Rennleitung nur das Glauben/Wissen/Sehen wollen, was im Schein (ZB I) steht.


    Dann ist der Thread perfekt - eigentliche was für die FAQs



    Grüße
    LamE


    EDIT:
    dekra_freigaben.pdf
    Freigaben auf Seite 7 oben erwähnt. Damit sollte was anzufangen sein.



    edit. Link in Dateianhang umgewandelt

  • Diese Dokumente (Reifenfreigaben/genehmigte Umbauten)der DEKRA wurden mal beim 4. oder 5. ITT in Zwickau verteilt. Manche Prüfer wollen aber davon nichts wissen, denn die Originale hatten das grüne DEKRA - Zeichen und da gibt es wahrscheinlich nur noch wenige.
    Wenn jemand andere Reifengrößen fahren will, dann unbedingt den Abrollumfang beachten. Da gibt es auch Tabellen. (Zum Beispiel der 195/50 R 15 hat den gleichen Abrollumfang wie der 5.20 - 13!)
    So eine Tabelle gab es zum Beispiel zu DDR - Zeiten auch von Pneumant.
    Gruß Jürgen

  • Die Prüfstelle meines Vertrauens will die aufgezogenen 155 R13,
    also 155/80 R13 nicht akzeptieren.


    Die gemeinsame Suche im Net brachte bisher nur 155/70 R13 und
    andere zutage. Ich soll bitte einen link oder Audruck von offizieller
    Stelle beibringen, wo die Größen klipp und klar drinstehen.


    Weiß jemand, wo ich das finde?



    Im Thema hier stehen die


    155 R13 für den 1.1er drin, in der Dekrafreibage nicht.


    Die Freigabe hatten wir im Netz auch gefunden. Ohne
    dieses weiter zu prüfen war der O-Ton: "Das sieht ein bischen selbst
    gemacht aus." Wäre aber wohl akzeptiert worden, wenn denn die
    155 R13 gelistet wären..


    Also die Frage:
    Gibt es eine Internetseite (Tüv, Dekra, .. ) oder etwas offizielles, wo die
    Reifengrößen auch für die 1.1er gelistet sind?
    Möglicherweise auch, wo die Suchmaschinen nicht hinfinden.

    30 Jahre Trabi can't be wrong !

    2 Mal editiert, zuletzt von Tim ()

  • ich habe 155/70 r13 reifen aufgezogen. nächste woche werde ich den kleinen wieder anmelden. reicht es wenn ich einen audruck von dem dokument mitbringe und sage im fahrzeugschein soll 155 stehen? vorher waren ja die 145er drauf.

  • Das ist nicht nötig. Es sei den du möchtest, dass unbedingt die aufgezogene Größe drinsteht.
    Im Normalfall steht die Standardgröße (bzw. beim Trabant das Äquivalent, also statt 5.20 die 145) in den Papieren drin. Alle weiteren vom Werk freigegebenen Größen müssen nicht eingetragen sein, bzw. werden auch garnicht mehr eingetragen.
    Die Exekutive weiß das mittlerweile auch, von daher gibts da eigentlich auch keinen Streß mehr.


    Wenn du dir da unsicher bist, dann packe einen solchen Dekraausdruck in dein Auto und zeige ihn im Bedarfsfall vor. Vermutlich wirst du es aber die nächsten 30 Jahre nicht brauchen.

  • In meinem Fahrzeugschein standen diese 5.20 und ich habe 155/70 R13 draufgezogen,nun meinte der Prüfer diese darf ich natürlich fahren müssen aber eingetragen sein....nun war das bei der 1 Nachprüfung(wegen Bremsen) und da noch mein Sportlenkrad&Glashubdach eingetragen werden mußten bin ich ruhig geblieben.


    Nun hab ich vorgestern den neuen Schein bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen,und die alte wurde ja einbehalten aber ich glaube im Brief-Neu oder Alt steht auch 5.20 müßte ich mal gucken.


    Kurzum wenn die Abnahme nun überflüssig war oder auch unberechtigt wie mans nun nennen mag kann ich die Kosten dafür zufordern von der Dekra??
    Dann ruf ich morgen da und mach nen großen Otto los X(

    Fuhrpark:
    Trabant 601 Bj1988
    Suzuki Bandit 650 Bj2005



    Öl gehört ins Benzin!

  • Martin war es eine HU oder Vollabnahme? Bei einer HU ist das egal. Bei der Vollabnahme werden üblicherweise die Reifen eingetragen die auch drauf sind.


    Frage höflich bei der Dekra nach, auf welche Vorgabe/Gesetz man sich dort bei der Aussage beruft, dass weitere zugelassene Reifen, die aber nicht im Schein stehen, bei einer HU auch drauf sein müssen bzw das die Reifen welche man bei einer HU drauf hat im Schein explizit drin stehen müssen.

  • Nachprüfung HU..

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  • edit vom Mod.: Danke, aber schau mal in Beitrag 2 ;) da ist die Freigabe als PDF zum anklicken drin :)

  • Das Raid 1 hab ich auch drin aber die Allgemeine Bauartgenehmigungen sind ja seit 2002 nicht mehr gültig.


    Naja so wie es aussieht hab ich 1 Eintragung zuviel bezahlt ob ich ne Chance hab die Kohle zurückzubekommen?Abr sind die KTA Freigaben heute noch gültig?

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  • Zwar nicht Trabant, aber passt grad zu der Reifendiskussion...
    Ich hatte auch einen HP500 beim der HU. im Schein waren 5.20-13 eingetragen, Ich hatte aber für die HU "neue" 145/80-13 draufgebaut. Der von der Dekra hat das eingetragen, und wollte dafür extra Kohle sehen, logisch. Aber MUSS das denn eingetragen werden? weil, wie ich aus diesem Fred verstehe, die 145/80-13 der"Ersatz für die 5.20-13 sind..???
    Gruß Frösi

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

  • Alles nach KTA freigegebene besitzt auch weiterhin Gültikgeit. Das ist im Einigungsvertrag geregelt.


    Frösi, der Dekramann hat korrekt gehandelt. 145/80 R13 wird zwar als Radialreifen dem 5.20-13 Diagonalreifen gleichgestellt, muß aber auch vom Hersteller als eigene Größe freigegeben sein. Sachsenring hat das für den Trabant getan.
    Wenn der Hersteller des Anhängers die 145er nicht als eigene Größe freigegeben hat, so muß sie (wie bei dir geschehen) extra eingetragen werden. Das du das bezahlen mußtest ist offiziell richtig.


    Ich hatte auch einen HP 500 bei der HU und es standen 5.90-15 (alte 311er Räder) drin, waren aber 165/80 R15 aufgezogen. Der Dekramann hats eingetragen und nen Stempel dazu gemacht. Keine Extrakosten. So kann es auch gehen.

  • Da ist nichts seltsam.


    65 ist der Lastindex. K ist der Geschwindigkeitsindex (110 km/h). Diese beiden Werte im Schein bestimmen das Minimum, das der Reifen erfüllen muss. Bei 155/80 R13 79T sind beide Werte höher. Daher ist der Reifen bzgl. dieser Parameter zulässig.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Hier :


    N Reifen bis 140 km/h
    P Reifen bis 150 km/h
    Q Reifen bis 160 km/h
    R Reifen bis 170 km/h
    S Reifen bis 180 km/h
    T Reifen bis 190 km/h
    U Reifen bis 200 km/h
    H Reifen bis 210 km/h
    V Reifen bis 240 km/h
    W Reifen bis 270 km/h
    Y Reifen bis 300 km/h



    Das sollte weiter helfen. Die Reifen wären zulässig.


    Edit: Friedl war schneller :thumbup:

  • Micha:
    Dafür ist deine ebenfalls schnelle Antwort sehr viel schöner und ausführlicher :thumbup:


    trabifan:
    Noch ein Nachtrag: Möglicherweise irritiert dich im Kfz-Schein die fehlende "Höhenangabe" (Querschnittsverhältnis). Fehlt dieser Wert, so ist dafür ein Standardwert festgelegt. Den genauen Wert weiß ich nicht, laut Wikipedia sind es 82%.


    Daher ist die Angabe im Kfz-Schein 155R13 ...
    hinreichend genau angenähert gleichbedeutend mit 155/80 R13.


    Geschwindigkeitsindex K (110 km/h) ist heutzutage für einen Reifen dieser Dimension tatsächlich ungewöhnlich wenig. Selbst die ältesten 5.20er Diagonalreifen, die ich selbst in der Hand hatte (das muss jedoch nichts heißen), gingen bis 120. Aber wie gesagt handelt es sich im Kfz-Schein ja um das vorgegebene Minimum. Kleinere Höchstgeschwindigkeiten kenne ich bisher nur von der Originalbereifung des HP350, die einen dann in der Tat zum Schleichen zwingt.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

    4 Mal editiert, zuletzt von Fridl ()

  • Dieses Thema habe ich vor gut 2 Jahren schon studiert und war der Meinung, die ersten 3 Beiträge hätten alle Klarheiten beseitigt.
    Das ich noch einmal gewzwungen werde, mich mit der Reifenfrage zu beschäftigen, lag außerhalb meiner Vorstellungskraft.
    Doch alles von vorn:


    Im Juni 2012 bringe ich einen trabant zur HU, der seit 15 Jahren stillgelegt war. Die Bereifung: 155/80R13.
    Der Prüfer der Dekra ist (für meine Begriffe) sehr unfreundlich. Statt mir zu sagen, welches Papier ich von ihm für die Wiederzulassung brauche, antwortet er höchst genervt, dass ich ihm sagen soll, was ich haben will.
    Also rufe ich bei der Zulassungstelle an. Antwort: "Erweiterte HU". Das gebe ich ihm weiter. Mit dem Stapel Papier fahre ich zur Zullassungstelle.
    Dort wird mir eine verwunderte Frage gestellt. "Warum haben Sie ein Vollgutachten machen lassen?" Mir schwillt der Kamm, Blutdruck 180.
    Zu dem Prüfer will ich auf keinen Fall wieder.


    10. Juli 2014: Ich liefere meinen Trabant in einer anderen freien Werkstatt ab. Und wie es der Zufall will, gelange ich an den selben Prüfer. Dieses mal wird die HU abermals teurer als gedacht: Es war ein Gutachten über die nicht eingetragenen Reifen erforderlich.
    Bei der Zulassungsstelle hatte ich gefragt, warum der Zusatz "andere geeignete reifen sind zulässig" nicht eingetragen ist. Darauf hin meinte die freundliche Frau, dass dies nicht erforderlich sei.
    (Ganz nebenbei: bei 2 PKW, die ich für die Firma gefahren bin, steht es auch nicht drin und die waren auch zum Teil mit anderen Reifen ausgerüstet, als eingetragen.)


    Am liebsten würde ich morgen bei der dekra anrufen und ein Fass aufmachen.