Welcher Anhänger kann das sein?

  • das Nummernschild ist auch eine Urkunde, wenn man das an ein anderes Fahrzeug schraubt, ist das Urkundenfälschung. Ich würde dem Verkäufer die Hölle heiß machen


    Das Nummernschild ist nur in komplettem Zustand (Kennzeichen und Zulassungsplakette) eine Urkunde. Um sie zu fälschen, muss man den Inhalt der Urkunde, also in diesem Fall die Aufschrift des Kennzeichens verändern oder die Plakette austauschen. Das wurde nicht gemacht, also keine Urkundenfälschung. Allein das Fehlen des Zulassungsstempels entzieht dem Kennzeichen die Urkundeneigenschaft.
    Was Du meinst, ist der klassische Kennzeichenmissbrauch. Der liegt aber nur vor, wenn das vollständige Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum an einem verkehrten Fahrzeug benutzt wird und so ein zugelassenes Fahrzeug vorgaukelt. Wenn es aber entstempelt ist, erweckt es nicht mehr den Anschein eines zugelassenen Fahrzeuges.
    Steht so im StGB und im StVG und lässt auch kaum Freiraum zur Auslegung zu. ;)


    Wonach also willst Du dem ehem. Besitzer denn die Hölle heiss machen?
    Betrug würde noch in Frage kommen, wobei da die Beweislage extrem dünn wäre.

  • wenn überhaupt musst du irgendwas machen ? du jammerst doch das de übern tisch gezogen wurdest

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24