Zum Glück muß die KFZ-Haftpflichtversicherung auch in solchen Fällen zahlen, denn sonst würde sie ja nicht Haftpflicht- sondern Haftvielleichtversicherung heißen. Es muß also kein Geschädigter Angst haben, seinen Schaden nicht ersetzt zu bekommen, nur weil der Depp, der ihm reingefahren ist, irgend etwas unbotmäßiges in seine Hydraulik gefüllt hat. Allerdings kann die Versicherung ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen, wenn sie ihm grob vertragswidriges Verhalten nachweisen kann. Wer also "nur mal eben schnell" (und wissend oder zumindest ahnend) ohne Bremse unterwegs ist, wird seiner Versicherung einen selbst verursachten und von der Versicherung regulierten Schaden ggf. ersetzen müssen. Gegebenenfalls. Eventuell. Ist ja auch richtig so. Aber eigentlich muß schon ziemlich viel zusammenkommen, bevor eine Versicherung ihr Geld zurückfordert. Zumindest mir ist bisher aber noch nichts dergleichen untergekommen.
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Allerdings stellt sich dem denkenden Menschen natürlich auch mal die Frage, ob neuerdings nach jedem wie auch immer gearteten Crash Heerscharen von Sachverständigen der Bremshydraulik (oder einer unsichtbar eingebauten Jawa-CZ-Zündung...) nachkriechen, um ihre Versicherungsnehmer wegen irgendwelcher ABE-Formfehler in Regress nehmen zu können. Meines Wissens ist sowas in Deutschland doch eher unüblich. Um nicht zu schreiben selten. Wenn es das überhaupt schon mal gegeben hat. Eventuell.
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Aber wer weiß schon, ob die Versicherungen in Sachsen nicht doch anders ticken...
Grüße, Tom